Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes beabsichtigen die Gewerkschaften Ver.di und EVG am kommenden Montag, den 27.03.2023  mit einem massiven Streik bei der Bahn, an Flughäfen, im Nahverkehr und sogar im Schiffs- und Straßenwesen den öffentlichen Verkehr in Deutschland weitgehend lahmzulegen.

Somit kommt es unter anderem im Seehafenhinterlandverkehr für Containertransporte per Bahn zu Verzögerungen und Verspätungen. Sofern Ihre Containertransporte davon betroffen sein sollten, wird sich Ihr NAVIS – Ansprechpartner mit Ihnen in Verbindung setzen

Zur Streikankündigung am 27. März 2023 hat die Autobahn GmbH eine Stellungnahme verkündet, dass versucht wird, insbesondere den Betriebsdienst auf den Bundesfernstraßen  aufrechtzuerhalten. Hierzu werden Notdienstvereinbarungen geschlossen, um zum Beispiel Tunnelschließungen zu vermeiden.  Die Niederlassung Nord der Autobahn GmbH wird mit Hilfe eines Notbetriebs alles daran setzen, den Betrieb der Autobahnen und Tunnelanlagen in Norddeutschland aufrecht zu erhalten. Die angekündigte 57 Stunden Sperrung der A7 aufgrund von Baumaßnahmen südlich und nördlich des Elbtunnels in Hamburg vom 24.3. 19 Uhr bis 27.3., 5 Uhr wird stattfinden.

Der Hamburger Hafen, der mit Abstand wichtigste Warenumschlagplatz in Deutschland, blieb für 2 Tage bereits vom 22.03. bis 24.03. 2023 früh morgens für große Schiffe gesperrt. Mit Beginn der Spätschicht begann am 22.03.2023 ein Warnstreik bei der Hafenverwaltung Hamburg Port Authority (HPA). Die HPA hatte die Elbe für lotsenpflichtige Schiffe gesperrt und den Hafen damit unerreichbar gemacht. Grund sei, dass Schiffe von der Elbmündung bis zum Hafen bis zu acht Stunden bräuchten und bei einer späteren Einfahrt in die Bundeswasserstraße den Hafen nicht mehr rechtzeitig vor dem offiziellen Streikbeginn um 17.30 Uhr erreichen könnten. Die Gewerkschaft Ver.di hatte die sogenannten Lotsenversetzboote bestreiken lassen, so dass die Lotsen nicht mehr zu den Schiffen gelangen konnten. 

Für Sonntag, den 26. März 2023, 18:00 Uhr bis Dienstag, 28. März 2023, 06:00 Uhr ist im Hamburger Hafen ein weiterer Streik angekündigt. Dieser wird voraussichtlich erneut zu massiven Einschränkungen sowohl beim Lotsenversetzdienst als auch bei der Bedienung von Schleusen, Brücken, Sperrwerken und des St. Pauli Elbtunnels führen. Die HPA befindet sich mit ver.di in Gesprächen, um entsprechende Lösungen zu erarbeiten.

 Zusammenfassend werden am 27.03.2023 in Deutschland vom Streik betroffen sein:

  • Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr der Deutschen Bahn sowie andere Eisenbahnunternehmen
  • Alle deutschen Flughäfen
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Große Wasserstraßen sowie der Hamburger Hafen. Große Schiffe können den Hamburger Hafen möglicherweise nicht anlaufen, es ist mit erheblichen Verzögerungen beim Be- und Entladen der Schiffe zu rechnen.
  • Da jedoch durch den Streik im öffentlichen Nahverkehr mit einem starken Anstieg des Verkehrsaufkommens auf den Straßen zu rechnen ist, drohen erhebliche Staus und Behinderungen, die auch den Straßengüterverkehr betreffen werden.
  • Streiks betreffen auch die Autobahngesellschaft GmbH, die für den Betrieb der deutschen Bundesstraßen zuständig ist. Ihr Streik könnte Auswirkungen auf den Betrieb von Verkehrsüberwachungs- und Leitsystemen haben. Autotunnel können betroffen sein und sogar für den Verkehr gesperrt werden.

 

Da mit konkreten Maßnahmen und/oder Tunnelsperrungen erst kurzfristig zu rechnen ist, empfehlen wir die Verkehrsmeldungen im Radio oder Internet zu verfolgen: https://stau.info/

Derartigen Ausnahmesituationen zeigt sich die Logistikbranche zwar grundsätzlich gewachsen, Kollateralschäden wird es aber auch in der Steuerung von Lieferketten und bei Gütertransporten geben, die bis in den internationalen Warenverkehr ragen. Sendungen stauen sich, müssen umgeroutet werden und treffen vielfach verspätet an ihren Bestimmungsorten ein

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als internationaler Transportdienstleister aufgrund der Streiks eine Haftung für sämtliche hieraus resultierenden Kosten vorsorglich ablehnen müssen.