EU-Mercosur-Interimsabkommen seit dem 1. Mai 2026 vorläufig anwendbar – Hinweise zu Präferenznachweisen
Das EU-Mercosur-Interimsabkommen ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig anwendbar. Es gilt für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Dem Abkommen gingen mehr als 25 Jahre Verhandlungen...
CountEmissionsEU: Einheitliche EU-Methode zur Berechnung von CO2-Emissionen im Güterverkehr
Das Europäische Parlament hat am 30.04.2026 die Verordnung „CountEmissionsEU“ (2023/0266(COD)) angenommen (Anlage SP 066a/2026) und sich damit der Position des Rates angeschlossen, um eine einheitliche EU-Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen im...


