13. Jun, 2022Export-See, Hamburg, Import-See

Sehr geehrte Damen und Herren,

die anhaltenden Überlastungen und Verzögerungen bei der Abfertigung von Seeschiffen führen auch weiterhin zu massiven Kapazitätsengpässen in den Containerterminals in Hamburg und Bremerhaven.

Das Zeitfenster der seit Anfang 2021 geltenden Beschränkungen für die Anlieferungen von Export-Containern wurde zwischenzeitlich von den Betreibern der Containerterminals noch weiter eingeengt. Für die Anlieferung von Export-Containern per LKW gilt in Hamburg die sogenannte 48-Stunden Regelung. Das heißt die Containerterminals in Hamburg akzeptieren die Annahme von Exportcontainer in aller Regel erst frühestens 48 Stunden vor Ankunft des jeweiligen Schiffes. Für Gefahrgut-Container gilt sogar in aller Regel eine 24-Stunden-Regelung. Gefahrgut-Container dürfen somit in Hamburg frühestens 24 Stunden vor Ankunft des jeweiligen Schiffes angeliefert werden.

Auch für die Anlieferung der Export-Container per Bahn wurde die früheste Anliefertermin je nach Containerterminal in Hamburg auf 5 bis 7 Werktage vor Ankunft des Seeschiffes reduziert. Zudem dürfen an einigen Containerterminals die Bahnbetreiber je Containerzug nur so viele Export-Container anliefern, wie sie mit dem gleichen Zug an Import-Container wieder abnehmen. Manche Bahnbetreiber sehen sich daher gezwungen, einige Containerterminals in Hamburg gar nicht mehr anzufahren.   

Der aktuelle Stau von Containerschiffen in der Nordsee vor Helgoland sowie die Warnstreiks der Beschäftigten in den deutschen Seehafenterminalbetrieben haben die Situation zudem weiter verschärft.   

Eine Liste der zugelassenen Containeranlieferungen wird von den Terminalbetreibern für jedes Schiff tagesaktuell versendet bzw. auf deren Webseite bekanntgegeben. Sollten Container für Schiffe angeliefert werden, die nicht auf der Liste stehen, werden die LKW-Fahrer am Interchange der Terminals abgewiesen.

Durch diese Maßnahme der Containerterminals ist das Zeitfenster für die rechtzeitige Anlieferung von Exportcontainern zum Anlieferschluss des jeweiligen Schiffes extrem reduziert und zum Teil kaum zu bewerkstelligen. Denn die Container-Gestellung für die Beladung des Export muss aber trotzdem rechtzeitig passend zu den von der Reederei vorgeschriebenen B/L– und VGM-Closings erfolgen, damit eine Verschiffung des Containers gewährleisten werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass

a)  der Gestellungstermin des Containers bei Schiffsverspätungen ggf. mehrfach angepasst werden muss,

b)  der Container vor der Anlieferung am Containerterminal im Inland durch eine Zwischenlagerung ggf. ausgebremst bzw. verzögert werden muss.

Dadurch können Zusatzkosten entstehen, die dann zu Lasten der Ware gehen. Hierzu zählen die Zwischenlagerung und das Handling des Containers in einem Depot, zusätzliche Containertransportkosten sowie ggf. Detention Charges (Containermiete) der Reederei.

Die Disponenten der NAVIS werden in enger Absprache mit unseren Kunden versuchen, die Positionierung der Container optimal so zu steuern, dass das Zeitfenster für die Anlieferung der Container eingehalten werden kann.

Übrigens Zwar haben auch die großen Containerterminals in Rotterdam und Antwerpen mit Kapazitätsengpässen zu kämpfen, aber statt 48 Stunden wie in Hamburg können dort Export-Container wie in Bremerhaven in aller Regel ganze 7 Tage vor Ankunft des Seeschiffes angeliefert werden. Die Häfen in den Niederlanden und Belgien sind im Vergleich zu Hamburg augenscheinlich einfach besser organisiert.