20. Apr, 2023Land-Verkehre

Das polnische Gesetz zur Überwachung der Warenbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr (Ustawa o systemie monitorowania drogowego przewozu towarów) – bekannt auch als SENT-System – regelt seit 2017 die Meldepflichten für Transporte bestimmter Warengruppen.

Betroffen sind unter anderem Transporte von Alkohol, Tabakprodukten, Kraftstoffen. Ab dem 21. April 2023  sind  auch die Transporte von Getreide, Eiern, Geflügelfleisch, Imkereierzeugnissen meldepflichtig. Das Gesetz gilt für in- und ausländische Unternehmen gleichermaßen. Es spielt keine Rolle, ob Polen das Zielland des Transports oder lediglich ein Transitland ist. Eine Ausnahme bilden die Transittransporte im Rahmen des NCTS-Verfahrens.

Die Güter müssen online auf der elektronischen Plattform PUESC angemeldet werden.

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Bekanntlich hatte Polen zum 18. April 2017 eine Kontrollsystems für den Warenverkehr auf der Straße eingeführt. Das sogenannte SENT-System, vergleichbar dem ungarischen EKAER-System. Es soll dem polnischen Staat als Maßnahme gegen die zunehmenden Betrügereien im Rahmen der Mehrwertsteuererhebung und den damit einhergehenden Steuerverlusten dienen. Der Systemstart war am 1. Mai 2017.

Beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung erhebliche Strafen drohen.

Das SENT-System beinhaltet eine Liste ausgewählter Güter, unter anderem Treibstoffe, Öle, Alkohol, Lösungsmittel, Tabak. Sendungen, die diese Gütergruppen enthalten, müssen im System registriert werden:

  • beim Versand nach Polen ist der polnische Empfänger zuständig,
  • beim Empfang aus Polen ist der polnische Versender zuständig,
  • beim Transit durch Polen ist der Spediteur/Frachtführer zuständig.

Ausgenommen sein sollen Postsendungen, Sendungen im NCTS-Verfahren, Waren unter Zollaufsicht.

Je nachdem, ob es sich um Importe, Exporte oder Transitverkehre handelt, trifft den Warenempfänger, -versender oder Spediteur/Frachtführer die Verantwortung der Registrierung bzw. Beschaffung der Antragsnummer (SENT-Nummer und SENT-Spediteurschlüssel).

Versand nach Polen

Um die SENT-Referenznummern zu erhalten, muss der Warenempfänger in Polen das SENT-System benachrichtigen, die Antragsnummer erhalten (SENT-Nummer und SENT-Spediteurschlüssel) und sie dem Transportunternehmer/Spediteur zukommen lassen. Die Mitteilung muss Angaben zum Versender (inklusive MwSt-Nummer), Warenempfänger (inklusive MwSt-Nummer), Lieferanschrift, und zu den Gütern (Beschreibung, TARIC-Nummer, Menge, Bruttogewicht) enthalten. Der Transportunternehmer/Spediteur ist dazu verpflichtet, die SENT-Daten anzupassen, bevor er die Grenze nach Polen überquert, das heißt er muss Angaben zur MwSt-Nummer, Lizenznummer, Fahrzeugkennzeichen, geplantes Lieferdatum, geplantes Datum und geplanter Ort des Überquerens der Grenze und die Frachtbriefnummer ergänzen.

 

Versand aus Polen

Um die SENT-Referenznummern zu erhalten, muss der Versender das SENT-System benachrichtigen, die Antragsnummer beantragen (SENT-Nummer und SENT-Spediteurschlüssel) und diese dem Transportunternehmer/Spediteur zukommen lassen. Die Mitteilung muss Angaben zum Versender (inklusive MwSt-Nummer), Warenempfänger (inklusive MwSt-Nummer), Abholadresse, und zu den Gütern (Beschreibung, TARIC-Nummer, Menge, Bruttogewicht) enthalten. Vor der Ausreise aus Polen ist der Transportunternehmer/Spediteur dazu verpflichtet, die SENT-Daten anzupassen, das heißt Angaben zur MwSt-Nummer, Lizenznummer, Fahrzeugkennzeichen, tatsächliches Abfahrdatum, geplantes Datum und geplanter Ort des Überquerens der Grenze und die Frachtbriefnummer zu ergänzen

 

Transit über Polen

Bevor das Fahrzeug die Grenze nach Polen überquert, ist der Transportunternehmer/Spediteur dazu verpflichtet, das SENT-System zu benachrichtigen und die Antragsnummer zu beantragen (SENT-Nummer und SENT-Spediteurschlüssel). Die Mitteilung muss Angaben zum Transportunternehmer (inklusive MwSt-Nummer und Lizenznummer), Warenempfänger (inklusive MwSt-Nummer), zu den Gütern (Beschreibung, TARIC-Nummer, Menge, Bruttogewicht), Datum und Ort der Einfuhr, geplantes Datum und geplanter Ort der Ausfuhr aus polnischem Gebiet, Nummernschilder des Fahrzeugs sowie die Frachtbriefnummer enthalten. Die SENT-Nummer ist zehn Tage lang gültig. Wenn die SENT-Nummer fehlt oder falsch ist, droht dem Transportunternehmer ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro. Die Bußgelder können aber auch beim Versender und Empfänger erhoben werden.Den Informationen aus Polen zufolge sollen Lieferungen, die registrierungspflichtig sind, nur dann abgeholt werden können, wenn die Registrierung vom polnischen Versender (Transport aus Polen) oder durch den Warenempfänger (Transport nach Polen) erfolgt ist.

Nach der Registrierung muss der Versender oder Warenempfänger den Transportunternehmer /Spediteur vor Transportbeginn (vor dem Abholen der Güter) mit der SENT-Nummer und dem SENT-Spediteurschlüssel ausstatten.