21. Aug, 2018Export-See

Das neuseeländische Ministry for Primary Industries (MPI) hat eine zeitlich begrenzte Behandlungspflicht für bestimmte Warenarten festgelegt, die per Seefracht oder Luftfracht aus bestimmten Risikoländern nach Neuseeland verladen werden. Zwischen 1. September 2018 und 30. April 2019  müssen Güter dieser Warenarten – bezogen auf das Verschiffungsdatum – begast oder hitzebehandelt werden, um die Einfuhr der für das neuseeländische Ökosystem gefährlichen Marmorierten Baumwanze (engl. Brown Marmorated Stink Bug = BMSB) zu verhindern.

Diese Importvorschriften sind strikt einzuhalten. Liegt kein korrektes BMSB Treatment Certificate vor, können die neuseeländischen Behörden die Behandlung oder Vernichtung der Ware vor Ort in Neuseeland oder die Rückverschiffung jeweils auf Kosten der Ware anordnen. Verbindliche Informationen zum Thema „Brown marmorated stink bug requirements)” erhalten Sie auf der Internetseite des Ministry for Primary Industries (MPI):

https://www.mpi.govt.nz/importing/other/vehicles-and-machinery/requirements/brown-marmorated-stink-bug-requirements/

Wichtige Eckpunkte dieser aktuellen neuseeländischen Importvorschriften haben wir in einem Informationsschreiben zusammengefasst, dass Sie sich in unserem Downloadbereich herunterladen können.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie gern Ihren gewohnten Ansprechpartner oder unseren Neuseeland-Spezialisten Heino Beimgraben – Tel.  (040) 789 48 – 280 / Kontakt.