28. Aug, 2020Export-See, Luftfracht

Ab 1. September 2020 können Waren mit Ursprung in der Europäischen Union (EU) nur dann präferenzbegünstigt in die Staaten des östlichen und südlichen Afrika (ESA-Staaten) eingeführt werden, wenn eine Erklärung auf der Handelsrechnung vorliegt, 

  • die von einem registrierten Ausführer (REX) ausgefertigt wurde,
  • oder die von einem Ausführer (ohne REX-Registrierung) ausgefertigt wurde, sofern der Wert der Sendung Euro 6.000 nicht übersteigt.

 

Zu den ESA-Staaten, für die diese Regelung gilt, gehören Mauritius, Madagaskar, die Komoren, die Seychellen sowie Simbabwe.

Die Erklärung auf der Handelsrechnung ist gemäß Artikel 23 des EU-Beschlusses Nr. 1/2020 des WPA-Ausschusses und unter Verwendung des Wortlautes in Anhang IV ( siehe Seite 93) auszufertigen. Bei einem Wert über Euro 6.000 muss die Erklärung auf der Rechnung die Bewilligungsnummer des ermächtigten bzw. registrierten Ausführer enthalten.

Allgemeine Informationen zur Registrierung von Ausführern (Exporteure) im REX-System finden Sie auf der Website des Zoll hier.  

Wirtschaftsbeteiligte aus der Europäischen Union, die bereits für Zwecke anderer Präferenzregelungen im REX-System registriert sind, müssen die ihnen bereits zugewiesene REX-Nummer verwenden.

Die Gültigkeit von REX-Nummern können Sie auf der Website der EU unter diesem Link prüfen.

 

Ihre NAVIS – Ansprechpartner in Hamburg für Verladungen von und nach Mauritius und den anderen ESA-Staaten sind:

für Export-See: Herr Patrick Kolasa – Tel. (040) 789 48 – 243

für Import-See: Frau Sabine Frieling – Tel. (040) 789 48 – 302 

für Luftfracht: Herr Helge Köpfer – Tel. (040) 789 48 – 425