8. Feb, 2022Luftfracht

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat in dieser Woche die Zulassung der NAVIS als „Reglementierter Beauftragter“ für 5 weitere Jahre bis 2027 verlängert. Der Begriff “Reglementierter Beauftragter” ist im Rahmen der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sowie des deutschen Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) ein Status, den Luftfrachtunternehmen beantragen können, um eine einfachere Abwicklung von Sendungen am Flughafen zu erreichen. Mit der Zulassung als reglementierter Beauftragter (regB) bleibt die sichere Luftfracht eines bekannten Versenders sicher, da die sichere Lieferkette eingehalten wird.

 

Zu den Mindestanforderungen für die Zulassung als reglementierter Beauftragter zählen:

  • eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem Luftfahrt Bundesamt zeichnen
  • ein Luftfracht-Sicherheitsprogramm erstellen, umsetzen und aufrechterhalten
  • mindestens eine Person als Luftsicherheitsbeauftragten schulen
  • alle Mitarbeiter und Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht entsprechend schulen
  • alle Mitarbeiter die Sicherheitskontrollen an identifizierbarer Luftfracht durchführen schulen
  • die Validierung (Zulassungs-Audit / vor Ort) durch das Luftfahrt Bundesamt positiv bestanden haben.

 

Die NAVIS hat die Zulassung zum reglementierten Beauftragten erstmalig im Jahr 2006 erhalten und seitdem alle Auditierungen des LBA erfolgreich bestanden. Unsere Zulassungsnummer beim LBA lautet DE/RAC/00563-01.

Wir gratulieren unserem Luftfracht-Team zu diesem nachhaltigen Erfolg zum Wohle der Sicherheit.

Weitere Informationen zum Thema Luftfracht bei der NAVIS finden Sie auf unserer Webseite unter:   https://www.navis-ag.com/luftfracht/