12. Mai, 2022Export-See, Luftfracht

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir informierten Sie unter NAVIS AKTUELL erstmalig Anfang Februar 2022 , dass die ägyptische Zentralbank am 12. Februar 2022 per Erlass festgelegt hat, dass die Zahlungsbedingung Dokumenteninkasso („Cash against Documents“ (CAD)) für Importe mit Wirkung zum 22. Februar 2022 nicht mehr möglich ist.

Ab diesem Zeitpunkt ist bei der Durchführung von Importgeschäften ausschließlich die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig.

Von unserem langjährigen ägyptischen Partner Michael Trans haben wir nun die Information erhalten, dass mit Wirkung zum 10. Mai 2022 die ägyptische Regierung weitere Ausnahmen beschlossen hat , die von der Anwendung dieser Entscheidung ausgenommen sind, so dass in diesen Fällen „Cash-against-Documents“-Zahlungsbedingungen weiter möglich bleiben:

Please note that below cases are excluded from obligatory letter of credit :

  • Production requirements & raw materials.
  • Food products : tea , beef, chicken, fish, wheat, oil, powdered milk, baby milk, fava beans, honey, butter and corn.
  • Medicines, vaccines, chemicals related to both of them, human corneas , medical supplies, production requirement for producing medical supplies, and medical laboratory supplies.
  • Commercial invoices that don’t exceed 5000 USD.

 

Um die Einführung der neuen Maßnahmen verträglicher zu gestalten, wurden folgende Regelungen von der Central Bank of Egypt vorgesehen:

  • Die ägyptischen Geschäftsbanken mögen eine Reduktion der Akkreditivprovisionen auf die Inkassoprovisionen vornehmen.
  • Erhöhung der bestehenden Kreditlimits für Kunden und Eröffnung neuer Limits für Neukunden im Verhältnis zum Importvolumen jedes Kunden.
  • Eröffnung aller erforderlichen Dokumentenakkreditive von allen Kunden auf deren Anfrage

 

Wir empfehlen Ihnen dringend, rechtzeitig vor dem Abschluss eines Exportgeschäftes mit Ihrem Kunden in Ägypten die neuen Vorschriften der  Central Bank of Egypt zur Zahlungsbedingung „Letter of Credit“ zu prüfen und sich mit Ihrem ägyptischen Kunden abzustimmen und ggf. Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer zu konsultieren.