30. Jul, 2019Luftfracht

Seit dem 01.07.2019 ist das Sonderkontrollverfahren mit Sprengstoffdetektoren an der Außenseite von Luftfrachtsendungen durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) nicht mehr zugelassen.

Dieses Verfahren wurde u.a. angewendet bei Sendungen, die einen sogenannten Dunkelalarm ausgelöst haben, weil diese aufgrund ihrer Beschaffenheit beim Röntgen nicht vollständig durchleuchtet werden konnten. Dies können z.B. Flüssigkeiten, Granulate oder Pulver in Fässern / Säcken sein.

Aufgrund der Einstellung des Verfahrens hat sich mittlerweile herauskristallisiert, dass Ware mit vorgenannten Verpackungsarten in der Regel keine Einstufung als sichere Sendung mehr erhalten. Da die Einstufung erst im Zuge der Kontrolle durch den Handling Agent am Flughafen stattfindet, kann es passieren, dass es erst kurz vor dem eigentlichen Luftfrachttransport zu einem Stopp der Verladung kommt. Dieses führt nicht nur zu unerheblichen Mehrkosten, sondern kann auch die Kundenbeziehungen erheblich belasten.

Nach dem Stopp der Sendung entfällt quasi die Möglichkeit des Versands per Luftfracht aus Deutschland. Es bieten sich nunmehr zwei Lösungen, die ggf. bereits im Vorwege erwogen werden sollten. Der Versand erfolgt:

  • per Seefracht
  • per Luftfracht (mit Einschränkungen) über die BENELUX Staaten oder Frankreich.

Ausnahme: Sollte es sich bei dem Versender der Ware um einen vom LBA zugelassenen „Bekannten Versender“ handeln. Diese können die Sendungen weiterhin ohne Probleme aus Deutschland exportieren.

Die Mitarbeiter unserer Luftfrachtabteilung stehen Ihnen für Fragen zum Thema gerne zur Verfügung.