
Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der EU neue Zollvergünstigungen für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA. Der Zoll informiert dazu über den Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika und die Anwendung von Präferenzen.
Anders als bei klassischen Freihandelsabkommen gelten derzeit keine speziellen Präferenzursprungsregeln. Unternehmen müssen den US-Ursprung ihrer Waren sowie den direkten Transport in die EU oder eine zollamtlich überwachte Durchfuhr nachweisen können.
Die neuen Regelungen sind bereits im Zollsystem ATLAS berücksichtigt. Für die Inanspruchnahme der Zollvorteile sind bestimmte Präferenzcodes und Nachweise erforderlich. Auch die Datenbank “WuP online” (Warenursprung und Präferenzen online) wird entsprechend angepasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Zoll hier.
Bei Fragen zu dieser Thematik kontaktieren Sie gerne Ihren gewohnten Import-Ansprechpartner bei der NAVIS.


