12. Aug., 2026Land-Verkehre

Die Schweiz hat ihr neues Zollsystem namens „Passar“ einführt, das die alten Systeme NCTS und e-dec ersetzt. Für den Exportbereich ist  dieses bereits vollständig umgestellt.

Für Einfuhranmeldungen läuft seit dem 2. Quartal 2026 ein Pilotbetrieb, wobei das alte e-dec-Einfuhrsystem bis zum 30. September 2027 weiterhin genutzt werden kann. Ab dem 1. Oktober 2027 ist die Nutzung von „Passar“ für alle Einfuhranmeldungen verpflichtend. Dies betrifft sowohl Schweizer als auch ausländische Transportunternehmen.

So bereitet man sich auf die Digitalisierung des Schweizer Zolls vor:

1. Das Unternehmen im BAZG-ePortal registrieren

Man schließt die einmalige Registrierung als BAZG-Geschäftspartner ab und wählt die für die jeweilige Tätigkeiten relevanten Rollen aus – in der Regel Fracht und/oder Transport. Diese Registrierung ist erforderlich, um die digitalen Dienste von Passar nutzen zu können.

 

2. BP-ID separat einrichten

Die Geschäftspartner-ID (BP-ID) ist die Kennung Ihres Unternehmens für die digitalen Dienste der BAZG und ersetzt das CSP-Konto im Passar-Importprozess. Bestehende CSP-Konten werden nicht automatisch migriert, daher muss jedes Unternehmen seine eigene ePortal-Registrierung vornehmen. Pro UID/BER-ID darf nur eine BP-ID registriert werden.

 

3. Sicherstellen, dass die Zollsoftware oder der Anbieter Passar unterstützt

Passar ist die BAZG-Plattform für die digitale Abwicklung von Transit-, Ausfuhr- und – schrittweise – Einfuhrverfahren. Für direkte elektronische Anmeldungen benötigen Unternehmen in der Regel eine kompatible Zollabfertigungssoftwarelösung, die über den B2B/API-Kanal angebunden ist – nicht nur einen ePortal-Zugang.

 

4. Kostenlose Activ-App für Transitsendungen auf der Straße nutzen

Fahrer können die MRNs von T1/T2-Transitdokumenten scannen oder eingeben, die Transportanmeldung einreichen und die automatische Aktivierung an teilnehmenden Grenzstellen auslösen. Die App ist kostenlos, erfordert keine Registrierung und gilt derzeit für den Straßentransit – nicht für jede Zollstelle oder jedes Verfahren.