Am Montag berichteten wir bereits über die befristeten Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation. Mittlerweile haben weitere Bundesländer Ausnahmen.

  • Baden-Württemberg – Ausnahmegenehmigung bis 31. August 2026, einschließlich Samstagsfahrverbot.
  • Bayern – bis auf Weiteres
  • Berlin – Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis einschließlich  August 2026 erlassen.
  • Hamburg – Ausnahmegenehmigung bis 31. August 2026, einschließlich Samstagsfahrverbot.
  • Hessen – Ausnahmegenehmigung bis auf Weiteres, einschließlich Samstagsfahrverbot.
  • Mecklenburg-Vorpommern bis auf Weiteres
  • Niedersachsen Ausnahmegenehmigung bis31. August 2026, einschließlich Samstagsfahrverbot nach Ferienreiseverordnung 
  • Nordrhein-Westfalen Ausnahmegenehmigung bis 31. August 2026, einschließlich Samstagsfahrverbot nach Ferienreiseverordnung.
  • Rheinland-Pfalz Ausnahmegenehmigung bis 30. September 202.
  • Saarland Ausnahmegenehmigung bis 30. September 2026, Samstagsfahrverbot bis 31. August 2026 ausgesetzt.
  • Schleswig-Holstein – Ausnahmegenehmigung bis 31. August 2026, einschließlich Samstagsfahrverbot.

 

Die Ausnahmen gelten ausschließlich für Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar mit der Bewältigung der Niedrigwasserfolgen beziehungsweise dem Ersatz eingeschränkter oder ausgefallener Binnenschiffstransporte zusammenhängen. Erforderliche Leerfahrten sind eingeschlossen.

Eine allgemeine Freigabe des Güterverkehrs ist damit nicht verbunden. Auch Großraum- und Schwertransporte sind von den bislang vorliegenden Ausnahmen nicht erfasst.  Bei länderübergreifenden Beförderungen ist weiterhin zu prüfen, ob die Ausnahme in jedem zu durchfahrenden Bundesland gilt. Sachsen lehnt eine generelle Lockerung weiterhin ab und verweist auf die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall. Auch Sachsen-Anhalt sieht derzeit keinen Bedarf für eine allgemeine Ausnahme. Weitere Länderregelungen sind nicht ausgeschlossen.

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