Noch immer sind weder der Zeitpunkt für den Brexit noch die genauen vertraglichen Regelungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU endgültig geklärt. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist ein „No-Deal-Brexit“ und damit ein harter Brexit ohne Austrittsabkommen zwischen der EU und UK zum 31.Oktober 2019 weiterhin möglich. Im Falle eines ungeregelten Brexits gelten für den Warenverkehr zwischen der EU und UK ab dem 1.November 2019, 00:00 Uhr (CET) ohne Übergangsfrist die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer unter Berücksichtigung des Versandübereinkommens.

Wir haben über die Auswirkungen eines Brexit auf die Logistikprozesse in den NAVIS News und auf unserer Website unter www.navis-ag.com/aktuell schon mehrfach berichtet. Gegenwärtig sind alle an der Logistikkette beteiligten Unternehmen sowie staatlichen Institutionen (z.B. Zollbehörden)  dabei,  Vorkehrungen zu treffen, um den Warenstrom auch bei einem No-Deal-Brexit nicht gänzlich zum Erliegen zu bringen.

Auch die NAVIS und ihre Partner in UK werden zum Brexit-Termin Kapazitäten vorhalten, um Verzollungen durchführen zu können. Aufgrund des großen Handelsvolumens zwischen der EU und UK ist aber davon auszugehen, dass ein geregelter oder ungeregelter Brexit unvorhersehbare Verzögerungen im Warenverkehr sowie Zusatzkosten zur Folge haben wird.

Über die Auswirkungen des Brexit auf den Warenverkehr mit UK und auf Ihre Transport- und Verzollungsaufträge an die NAVIS haben wir ein Informationsschreiben erstellt, dass Sie ebenfalls auf unserer Internetseite https://www.navis-ag.com/downloads/ herunterladen können. Zudem stellen wir Ihnen ein aktuelles Schreiben der Bundesbehörde ITZ über die zollrechtlichen Bestimmungen im Falle eines ungeregelten Brexit (ATLAS – Info 3484/19) vom 23.10.2019 ebenfalls in unserem Downloadbereich zur Verfügung.

Für weitere Rückfragen zu unseren Verkehren von und nach UK stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner der NAVIS jederzeit gern zur Verfügung.