
Das Europäische Parlament hat am 30.04.2026 die Verordnung „CountEmissionsEU“ (2023/0266(COD)) angenommen (Anlage SP 066a/2026) und sich damit der Position des Rates angeschlossen, um eine einheitliche EU-Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen im Güterverkehr festzulegen.
- Mit „CountEmissionsEU“ wird erstmals eine gemeinsame Methodik für alle Verkehrsträger eingeführt, die auf der globalen Norm EN ISO 14083:2023 und einem well-to-wheel-Ansatz (von der Kraftstoffproduktion bis zur Nutzung) beruht.
- Speditionshäuser und Logistikunternehmen werden nicht generell verpflichtet, ihre Emissionen zu berechnen; tun sie dies aber – etwa aufgrund anderer EU-Vorschriften wie der CSRD-Richtlinie – müssen sie künftig die EU-Methodik anwenden. Erfasst werden da bei insbesondere Emissionen aus der Fahrzeugnutzung sowie der Energiebereitstellung während der Transportdurchführung, wobei Primärdaten und direkt gemessene Emissionen schrittweise an Bedeutung gewinnen sollen.
- Für die Praxis bedeutet dies: Relevanz besteht vor allem für Unternehmen, die heute bereits CO₂-Berichte erstellen oder ihren Kunden Emissionskennzahlen bereitstellen.
- Aus Sicht der Speditions- und Logistikunternehmen schafft die Verordnung bessere Vergleichbarkeit von Emissionsdaten über Verkehrsträger und Anbieter hinweg und stärkt damit ein „Level Playing Field“ im Wettbewerb. Gleichzeitig wird der Druck steigen, Emissionsdaten strukturierter zu erheben und digital vorzuhalten – was zusätzlichen Aufwand bedeutet, aber auch Chancen für Effizienzgewinne, datenbasierte Kundenangebote und eine glaubwürdige Positionierung in Dekarbonisierungsprozessen eröffnet.
- Perspektivisch kann „CountEmissionsEU“ zum Regulierungshebel werden, wenn in zukünftigen Überarbeitungen etwa weitergehende Offenlegungspflichten, Lebenszyklus-Emissionen oder zusätzliche Umweltwirkungen einbezogen werden.
Die NAVIS erfüllt bereits jetzt die „CountEmissionsEU“-Verordnung der EU und erstellt CO₂-Berichte für ihre Kunden nach der Norm EN ISO 14083:2023 und dem well-to-wheel-Ansatz.
Bei der Berechnung der Treibhausemissionen im Transportsektor orientieren wir uns an dem Leitfaden zur ISO 14083, der vom Umweltbundesamt und dem DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. im März 2024 veröffentlicht wurde.


