23. Dez, 2020Corona, Land-Verkehre

Ganz aktuell erhalten wir vom DSLV Bundesverband Spedition und Logistik die Nachricht, dass nach einer Einigung beider Länder nun auch der begleitete grenzüberschreitende Frachtverkehr zwischen Großbritannien und Frankreich wieder erlaubt ist. Bahn,- Luft- und Seeverkehre haben ihre Dienste wieder aufgenommen. 

Damit dürfen auch die in Südengland festsitzenden Lkw-Fahrer ihre Heimfahrten fortsetzen. Dazu benötigen sie ebenfalls ein negatives Testergebnis. Als Tests werden Schnelltests akzeptiert, deren Ergebnisse bereits innerhalb von 30 Minuten vorliegen.

Die britische Regierung hat die festsitzenden Lkw-Fahrer aufgefordert, ihre Standorte nicht zu verlassen, bevor sie getestet wurden. Dazu wurde in Großbritannien ein Massentest aufgelegt, bei dem mobile Teams die Fahrer aufsuchen und in ihren Fahrerkabinen unter Aufsicht testen. Die Testergebnisse werden den Fahrern per SMS oder E-Mail mitgeteilt. Die Identifikation erfolgt anhand der Kennzeichen.

Als Testzentrum fungiert der ehemalige Flughafen Manston Airfield, wo den Fahrern warme Getränke, Lebensmittel und sanitäre Anlagen zur Verfügung stehen. Daneben werden auch die Fahrer aufgesucht, die entlang der Autobahn A 20 parken. Fahrer mit einem negativen Testergebnis dürfen ihre Fahrt in Gruppen fortsetzen.

Fahrer, die positiv getestet werden müssen eine 10-tägige Quarantäne antreten. Dazu werden sie vom Flughafengelände in Unterkünfte geleitet, die Ihnen die lokale Verwaltung in Kent und die britische Regierung zur Verfügung stellen.

Die französische Regierung hat angekündigt, Stichprobekontrollen bei den rückkehrenden Lkw-Fahrern durchzuführen. Vor diesem Hintergrund hat Französische Botschaft im Vereinigten Königreich auf Ihrer Internetseite Hinweis veröffentlicht, für welche Antigen-Tests die Ergebnisse für die Einreise nach Frankreich anerkannt werden sollen:

https://uk.ambafrance.org/Antigen-tests-authorized-for-entry-to-France-from-UK

Die gegenwärtige Regelung soll am 31. Dezember 2020 erneut überprüft werden gilt zunächst bis zum 6. Januar 2021.