20. Mrz, 2015Uncategorized

 

Immer häufiger führen Länder Voranmeldungen für Wareneinfuhren ein. Auch in Ghana und Sierra Leone gibt es Bewegungen in diese Richtung.

Ghana – Elektronische Voranmeldung für Seefrachtsendungen ab April 2015

Wir berichteten bereits über den geplanten Start der verpflichtenden Voranmeldung von Seefrachtsendungen, das sogenannte Advance Shipment Information (ASHI) System, in Ghana. Wie die Germany Trade & Invest (gtai) jetzt berichtet, hat der ghanaischen Transportministers in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass der Start um einen Monat vom 1. März auf den 2. April 2015 verschoben wurde.

Sierra Leone – Cargo Tracking Note ab April 2015 für Wareneinfuhren erforderlich

Die Germany Trade & Invest (gtai)hat darüber berichtet, dass die sierra-leonische Regierung für Warensendungen per Seefracht eine elektronische Cargo Tracking Note (CTN) / Advanced Cargo Declaration (ACD) als erforderliches Sicherheitsdokument für die Zollabfertigung einführen will. In der Cargo Tracking Note werden gemäß dem internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code) vorab Informationen über die Schiffsladung an zuständige Behörden übermittelt, um die Sicherheit in der Lieferkette zu erhöhen. Nähere Informationen zu der elektronischen Voranmeldung hat die sierra-leonische Hafenbehörde im Internet veröffentlicht. Mit der Durchführung des Verfahrens weltweit wurde das Unternehmen „Transport and Ports Management System SL West Africa“ beauftragt. Nach Angaben von Delmas ist die CTN-Voranmeldung für Wareneinfuhren auf dem Seeweg ab dem 1. April 2015 verbindlich, für Warenausfuhren aus dem Hafen Freetown bereits seit dem 15. März 2015.