
Obwohl die Europäische Union und die USA im August 2025 eine umfassende Zoll-Vereinbarung geschlossen haben, ändern sich die US-Zölle weiterhin regelmäßig.
Die Zusatzzölle nach Section 122 sind zwischenzeitlich ausgelaufen. Die USA führten am 24.07.2026 stattdessen neue Zusatzzölle ein. Sie basieren auf Sec. 301 des Trade Act of 1974. Als Grund führt die US-Regierung an, dass Handelspartner der USA unzureichende Maßnahmen gegen die Einfuhr von mit Zwangsarbeit hergestellten Waren ergreifen und dadurch den US‑Handel beeinträchtigen:
- Die Zusatzzölle betreffen 60 Handelspartner der USA. Für Handelspartner, die bereits eigene Einfuhrverbote für Waren aus Zwangsarbeit eingeführt haben, belaufen sich die Zusatzzölle auf 10 Prozent. Staaten, die bisher kein solches Einfuhrverbot erlassen haben, unterliegen einem Zollsatz von 12,5 Prozent. Für Einfuhren aus der EU gilt nunmehr in der Regel ein Zollsatz von 10 Prozent.
- Die Zusatzzölle gelten nicht für Erzeugnisse, die bereits 232-Zusatzzöllen unterliegen (Stahl, Aluminium, Kupfer, Kfz und Kfz-Teile, LKW und LKW-Teile sowie Holz und Holzprodukte). Für diese Waren gelten weiterhin die sektoralen 232-Zölle.
- Die neuen Zusatzzölle gelten für Waren, die am oder nach dem 24. Juli 2026, 00:01 Uhr EST zum freien Verkehr abgefertigt werden, oder aus einem Zolllager entnommen und in den freien Verkehr überführt werden.
- Es gibt eine Ausnahme für schwimmende Ware. Sie gilt für Waren, die vor dem 24. Juli 2026, 00:01 Uhr EST verladen wurden oder sich im Versand befinden, und vor dem 28. Juli 2028, 00:01 EST in den freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Zolllager entnommen und in den freien Verkehr überführt werden.
Weitere Informationen zu den aktuellen Zollsätzen der USA finden Sie auf der Website der GTAI Germany Trade & Invest hier.


