13. Jan, 2019NAVIS

Anfang Januar 2019 verlor die „MSC Zoe“ –  mit einer Länge von 395 Metern und einer Kapazität von 19224 TEU eines der größten Containerschiffe der Welt  –  in der stürmischen Nordsee auf dem Weg nach Bremerhaven ca. 280 Container. Die Reinigung der Strände in den Niederlanden und Deutschland sowie die Bergung der durchnässten und geborstenen Container,  soweit dies überhaupt möglich ist, wird noch viele Wochen und Monate in Anspruch nehmen. Neben den Umweltschäden hat eine solche Havarie auch finanzielle Konsequenzen für die Ladungseigner. Denn die Reedereien haften nicht nur beim Eintreten eines solchen Elementarschadens, sondern ganz generell je nach geltendem Seetransportrecht und B/L-Bedingungen nur sehr beschränkt oder gar nicht. Vor diesen finanziellen Risiken während des Transportes sind Importeure bzw. Exporteure nur durch eine Transportversicherung geschützt.

Zudem schützt eine Transportversicherung die Ladungseigner auch vor erheblichen finanziellen Belastungen, wenn sich das Schiff und die Ladung in gemeinsamer Not befinden und eine Reederei Havarie-grosse ( engl. general average) erklärt. Bei Havarie-grosse sind gegenüber der Reederei Havarie-Beiträge zu leisten, die dann von der Transportversicherung übernommen werden.  Zu diesem Thema haben wir vor geraumer Zeit eine kleine Broschüre „Havarie-grosse – Erklärungen zu einem oft unbekannten Begriff“  herausgebracht, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Diese Broschüre können Sie gern bei Herrn Heino Beimgraben, Telefon: (040) 789 48 – 280 / E-Mail: HB(at)navis-ag.com anfordern.

Bitte beachten Sie, dass in den aktuellen Incoterms 2010 nur bei den Lieferklauseln CIF und CIP eindeutig festgelegt ist, dass der Verkäufer eine Transportversicherung bis zum Bestimmungshafen beziehungsweise Bestimmungsort einzudecken hat. Bei allen anderen 9 Incoterms besteht weder für den Verkäufer noch für den Käufer die Verpflichtung, eine Versicherung abzuschließen. Beide Geschäftspartner müssen somit vor der Verladung sorgfältig prüfen, ob je nach Gefahrenübergang für jede Transportstrecke Versicherungsschutz besteht.

Haben Sie zum Beispiel als Exporteur CIF zu liefern, deckt Ihre Versicherung in aller Regel nur das Risiko bis zum Empfangshafen, nicht jedoch für den Anschlusstransport bis zum Lager des Empfängers. Aus dem „Cargo Insurance Certificate” kann irrtümlicherweise der Eindruck erweckt werden, dass bei der „warehouse to warehouse”-Klausel auch der Weitertransport versichert ist. Das ist aber nicht der Fall, der Anschlusstransport ist vom Käufer zu versichern.

Haben Sie als Exporteur zum Beispiel FOB oder CFR zu liefern, sollten Sie zumindest eine Versicherung bis FOB eindecken und Ihren Kunden darauf aufmerksam machen, den Seetransport zu versichern. Wenn Sie sich hierbei nicht hundertprozentig sicher fühlen, ist zu empfehlen, die Transportversicherung auf eigene Kosten einzudecken.

Gern decken wir für Sie eine Transportversicherung ein, wenn wir hierzu Ihren ausdrücklichen schriftlichen Auftrag erhalten.

Bild Quelle und Coparight: Havariekommando