10. Jan, 2023Export-See, Import-See

Weltweit ist der Seeverkehr in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Etwa 90 Prozent des Welthandels erfolgen auf dem Seeweg, wobei von etwa einem Drittel der weltweiten Schiffsbewegungen der Ziel- oder Abfahrtshafen in der EU liegt. Wie alle Verkehrsträger hat auch die Seeschifffahrt Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Gesundheit. Deswegen gibt es zahlreiche Aktivitäten besonders auf europäischer und internationaler Ebene, um diesen Auswirkungen zu begegnen. Die Seeschifffahrt ist für knapp 3 % des weltweiten jährlichen CO2 – Ausstoßes verantwortlich. Der Weltreedereiverband ICS hat sich daher zum Ziel erklärt, dass die Seeschifffahrt bis 2050 klimaneutral unterwegs sein soll. Die IMO, die Weltschifffahrtsorganisation der UNO, plant nun in diesem Jahr die geltenden Regeln für den CO2 – Ausstoß von Seeschiffen zu überprüfen

Zuletzt hatte der Umweltausschuss der IMO, das MEPC, im Jahr 2020 mehrere Maßnahmen beschlossen, um den Brennstoffverbrauch der Welthandelsflotte und damit seine CO2 – Emissionen weiter zu reduzieren. Zum einen müssen alle Schiffe ab 5000 BRZ mit dem neuen EEXI (Energy Efficiency Existing Ship Index) bestimmte Effizienzstandards erfüllen. Schiffsbetreiber müssen dafür den Brennstoffverbrauch und damit die CO2-Emissionen ihrer Schiffe durch technische Maßnahmen umfassend absenken.

Für Schiffsneubauten gilt bereits seit 2013 mit dem sogenannten EEDI (Energy Efficiency Design Index) eine vergleichbare Vorgabe. Der EEXI verpflichtet nahezu die gesamte fahrende Welthandelsflotte, ihre gegenwärtigen CO2-Emissionen von 2023 an je nach Schiffstyp um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Die IMO fordert zudem, dass ab 2023 auch der Betrieb der Schiffe an strenge CO2-Emissionswerten ausgerichtet werden muss. Die Gremien der IMO planen darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Emissionsreduzierung in der Schifffahrt wie alternative Brennstoffe, den Emissionshandel sowie ein langfristig CO2 freier Seetransport von Waren voran.

Die Institutionen der EU haben sich Ende November 2023 auf die Einbeziehung der Schifffahrt in den EU-Emissionshandel (Emission Trading System bzw. EU ETS) geeinigt. Das Vorhaben ist Teil des 2021 vorgelegten „Fit-for-55“-Pakets im Rahmen des European Green Deal. Die Bepreisung der Emissionen gilt als entscheidender Hebel für die Dekarbonisierung und die Wettbewerbsfähigkeit neuer Technologien und alternativer Kraftstoffe wie LNG oder Methanol.

Danach müssen künftig 100 Prozent der zurückgelegten Schiffsreisen innerhalb der EU-Gewässer und 50 Prozent der Reisedistanzen zwischen EU- und Nicht-EU-Häfen durch Emissionsberechtigungen (EUA) abgedeckt werden. Der Handel wird stufenweise eingeführt: 2024 fallen zunächst 40 Prozent des CO2-Ausstoßes darunter, 2025 sollen 70 Prozent und ab 2026 dann 100 Prozent erfasst werden. Berücksichtigt werden alle Schiffe ab einer Größe von 5.000 BRZ. Zuständig für die Umsetzung in Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt in Berlin. Als Bemessungsgröße für die Emissionen werden die Bunkerverbräuche herangezogen: Pro Tonne Treibstoff (Schweröl) müssen 3 Tonnen CO2 kompensiert werden. Zuständig für Anmeldung und Einreichung der Emissionsberechtigungen sollen die Schiffseigner beziehungsweise ihre beauftragten Bereederungsfirmen sein. Die Erlöse aus 20 Millionen Tonnen an Emissionsberechtigungen (entspricht aktuell 1,6 bis 1,8 Milliarden Euro) – rund ein Viertel des Volumens – sollen der Schifffahrt für die Entwicklung emissionsarmer Antriebslösungen zugutekommen.

Die Kosten für die Einbeziehung der Schifffahrt in den EU-Emissionshandel werden dann spätestens Anfang 2024  ein weiterer „Surcharge“- Bestandsteil der Seefrachtraten sein. Die Höhe der Kosten für diese Verschmutzungsrechte in der Containerschifffahrt hängen unter anderem vom Fahrgebiet, der Fahrtroute des Schiffes und dem Containertyp ab.

Neue Informationen zum Thema „Maßnahmen in der Seeschifffahrt zur Reduzierung von CO2-Emissionen“ werden wir weiterhin unter NAVIS Aktuell regelmäßig veröffentlichen.