13. Jan., 2025Export-See, Import-See

Das Bundesverkehrsministerium hat im Verkehrsblatt (Heft 23 – 2024) den International Maritime Dangerous Goods Code 2024 (IMDG-Code 2024) Amendment 42-24 in deutscher Sprache amtlich bekanntgegeben. Die Bestimmungen des IMDG-Codes 2024 dürfen zur Vereinfachung der multimodalen Beförderung gefährlicher Güter seit dem 1. Januar 2025 auf freiwilliger Basis angewendet werden.

Die deutsche Übersetzung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 42-24 ist inzwischen auch zum kostenfreien Download auf der Internetseite des BMDV veröffentlicht worden. Die Änderungen der deutschen Fassung des IMDG-Codes sind durch graue Hinterlegung der Textstellen kenntlich gemacht.

Die rechtsverbindliche Einführung wird durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung See erfolgen. Soweit Transporte gefährlicher Güter mit Seeschiffen seit dem 1. Januar 2025 unter Anwendung der Bestimmungen des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 42-24 durchgeführt werden, werden die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden auf eine Ahndung von Verstößen nach der Gefahrgutverordnung See verzichten, durch die in den vorgenannten Fällen von noch geltenden Bestimmungen des IMDG-Codes abgewichen wird. Dies ist mit den zuständigen Behörden der Länder abgestimmt worden.