Sehr geehrte Damen und Herren,

die pakistanische Regierung hat am 19.05.2022 ein Importverbot für 33 Warenarten im Rahmen eines wirtschaftlichen Notfallplan erlassen, um das hohe Handelsdefizit zu verringern. Diese Regelung (engl. Statutory Regulation Order S.R.O. 598(I)/2022) gilt ab sofort bis auf Weiteres und zwar unabhängig davon, ob die Güter per Seeschiff, Luftfracht oder auf dem Landwege nach Pakistan gelangen.

Die pakistanische Regierung bezeichnet diese 33 Warenarten als „Luxury bzw. Non-Essential items“.  Bei der Durchsicht der einzelnen Güterarten muss man aber feststellen, dass es sich hierbei auch um ganz normale Konsumgüter wie z.B. um Schuhe, Fisch oder Möbel und nicht nur um Luxusgüter handelt:

  • Aerated Water and Juices
  • AUTOMOTIVE Completely built units (CBUs)
  • Sanitary and Bathroom wares
  • Carpets
  • Chandeliers and lighting devices or equipment
  • Chocolates
  • Cigarettes
  • Confectionery items
  • Corn Flakes etc
  • Cosmetics and Shaving items
  • Tissue Paper
  • Crockery
  • Decoration / Ornamental Articles
  • Dog and Cat food
  • Doors and Windows frames
  • Fish
  • Footwear
  • Fruits and Dry Fruits
  • Furniture
  • Home Appliances Completely built units (CBUs)
  • Ice Cream
  • Jams, Jellies and Preserved fruits
  • Luxury Leather Jackets and Apparels
  • Mattress and sleeping bags
  • Frozen or processed Meat
  • Mobile Phone Completely built units (CBUs)
  • Musical Instruments
  • Pasta etc
  • Arms and Ammunition
  • Shampoos
  • Sunglasses
  • Tomato ketchup and Sauces
  • Travelling bags and Suitcases

 

Eine exakte Auflistung aller Güterarten des „Statutory Regulation Order S.R.O. 598(I)/2022“ mit den entsprechenden HS-Codes, die nicht nach Pakistan eingeführt werden können, finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie unbedingt :

1.) Bitte prüfen Sie als Exporteur vor jeder Verladung sehr sorgfältig, ob Ihre Ware den pakistanischen Importverboten unterliegt.

2.)  Verladungen von Gütern, die unter diesem Importverbot fallen, können wir nicht mehr annehmen.

3.) Jede Exportverladung, die von Ihnen falsch deklariert oder unter den gesperrten Codes gebucht wurde, liegt mit allen Konsequenzen in Ihrer vollen Verantwortung.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte gern an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei der NAVIS.