
Am 13. November 2025 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2- Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die europäische Richtlinie (EU) 2022/25553 vollständig in deutsches Recht übertragen.
NIS-Richtlinie steht für „Network and Information Security“-Richtlinie.
Ziel ist es, die Resilienz zentraler gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Einrichtungen gegenüber Cyberangriffen zu stärken und ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen. Die Bundesregierung verweist hierzu auf jährlich volkswirtschaftliche Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe, die durch Cybervorfälle ausgelöst werden. Durch präventive Sicherheitsstandards, klar definierte Meldewege und eine stärkere Aufsicht durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen diese Risiken nachhaltig reduziert werden.
Wesentliche inhaltliche Regelungen sind:
Kern des Gesetzes ist die Einführung zweier Betreiberkategorien, die die bisherigen Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes ablösen und den Anwendungsbereich deutlich erweitern (§ 28 BSIG).
Künftig unterliegen zwei Arten von Einrichtungen der Regulierung:
Betreiber besonders wichtiger Einrichtungen (§ 28 Abs. 1 Nr. 4 BSIG) sind
- juristische Personen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, oder
- Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro und einer Bilanzsumme größer als 43 Mio. Euro,
- einschließlich der bisherigen KRITIS-Betreiber nach BSI-KritisV,
- zusätzlich müssen die Unternehmen einem der in Anlage 1 genannten Sektoren bzw. Einrichtungsarten angehören.
Betreiber wichtiger Einrichtungen (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 BSIG) sind
- juristische Personen mit mindestens 50 Mitarbeitenden, oder
- Unternehmen mit Umsatz und Bilanzsumme jeweils mehr als 10 Mio. Euro und
- das Unternehmen muss den in den Anlagen 1 und 2 genannten Sektoren angehören.
Relevanz für die Transport- und Logistikbranche:
Für die Transport- und Logistikbranche ist entscheidend, dass Logistik – anders als in der bisherigen Kritis-Systematik – nicht als eigener Sektor oder Subsektor im Bereich „Transport und Verkehr“ erscheint. Die Anlagen 1 und 2 adressieren primär Verkehrsträger und Verkehrsinfrastrukturen. Klassische Speditions-, Umschlags- oder Logistikdienstleistungen gelten daher nicht als eigenständig betroffene Dienste.
Nach dem Bundestagsbeschluss wird das NIS-2 Umsetzungsgesetz nun dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (Art. 30 des NIS-2 Umsetzungsgesetz). Aufgrund der bereits verstrichenen EU-Umsetzungsfrist ist von einer zügigen Anwendungspraxis der Aufsichtsbehörden auszugehen.
Seehäfen gehören zur kritischen Infrastruktur:
Die deutschen Seehäfen gehören zur kritischen Infrastruktur und erfordern daher ein besonders verlässliches und abgesichertes Vorgehen bei der Einführung neuer Prozesse.
Zur Verbesserung der Sicherheit in der Transportkette von Importcontainern haben die deutschen Containerhäfen dazu eine einheitliche digitale Plattform namens „German Ports“ gegründet. Damit wird sichergestellt, dass vom seeseitigen Eintreffen des Containers im Hafen bis zu dessen Abholung durch das Transportunternehmen jederzeit transparent nachvollziehbar ist, welche Partei über den Container verfügen darf.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde die Secure Release Order (SRO) am 1. Oktober 2025 in einem stabilen und schrittweisen Onboarding-Prozess eingeführt. Ziel ist es, allen Beteiligten eine sichere Umstellung zu ermöglichen und zugleich die Resilienz der Importprozesse nachhaltig zu stärken.
Das neue IT-System soll vor allem den Container-Diebstahl und Drogenschmuggel erschweren. Das bisherige anonyme PIN-Verfahren wurde ab 1. Oktober 2025 sukzessive durch ein personalisiertes, digitales „Recht zur Abholung“ namens „Secure Release Order“ ersetzt.
NAVIS ist auf das neue IT-System vorbereitet und wird von Beginn an Teilnehmer der German Ports-Plattform sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von German Ports hier.


