8. Jan, 2015Hinweise

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Ungarn ein „Elektronisches Straßen-Frachtkontrollsystem“ (Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenõrzõ Rendszer – EKÁER).

EKÁER soll den ungarischen Steuerbehörden helfen, jede auf ungarischem Territorium beförderte Ware verfolgen zu können. Es stellt eine Art „track & trace“-System dar, das sicherstellen soll, dass zukünftig keine Ware mehr nach Ungarn und innerhalb Ungarns transportiert werden kann, ohne dass es vorher den Finanzbehörden gemeldet wurde. Zweck der Neuregelung ist die Einschränkung von Steuerhinterziehung und Unterbindung von Korruption.

 

Das System schreibt eine Meldepflicht für alle per LKW transportierten Güter vor, die

 

  1. aus der EU nach Ungarn importiert oder
  2. aus Ungarn in die EU exportiert oder
  3. innerhalb Ungarns erstmals an Nicht-Endverbraucher verkauft werden.

 

Zur Abgabe der Meldung muss sich das betreffende Unternehmen (der ungarische Importeur bzw. Exporteur) zunächst einmalig über die Online-Plattform der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung NAV: https://www.ekaer.nav.gov.hu/ registrieren. Mithilfe des zugeteilten Benutzernamens und des Passworts kann dann der Transport angemeldet werden.

 

Zur Abgabe der Meldung für jeden einzelnen Transport ist der ungarische Importeur oder Exporteur verpflichtet. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist dieser jedoch auf die Mitwirkung des ausländischen Lieferanten/Käufers bzw. der Speditionsunternehmen angewiesen. Die Behörde vergibt anschließend eine EKÁER-Nummer, die vor Beginn des Transportes dem Transportunternehmer oder Spediteur zu übergeben ist.

 

 

Um eine EKÁER-Nummer zu erhalten, haben der ungarische Absender oder der Empfänger folgende Daten online an das EKAER-System zu übermitteln:

 

  1. a)      Angaben zum Absender (Name, Steuer-ID)
  2. b)      Ort der Beladung
  3. c)      Angaben zum Empfänger (Name, Steuer-ID)
  4. d)     Ort der Entladung (Übernahme)
  5. e)      Angaben zum Ziel („Ziel-Grundstück“) (Name, Steuer-ID)
  6. f)       Erreichbarkeiten (Telefon, E-Mail), von denen aus die Meldung der Ankunftszeiten bzw. des Beginns der Beladung erfolgen kann
  7. g)      Angaben zu den Gütern (z.B. allgemeine Bezeichnung, Zolltarif-Nr., Bruttogewicht der einzelnen Positionen, beim Unternehmen verwendete Artikelnummer)
  8. h)      Grund des Straßentransports (Warenbeschaffung, Warenabsatz, Lohnveredelung, Sonstiges)
  9. i)        Verkaufs-/Beschaffungswert der Waren
  10. j)        Fahrzeugkennzeichen des Transportfahrzeugs
  11. k)      Ankunftszeitpunkt der Güter am Entlade- (Übernahme-) -ort (im Falle von Transporten aus der EU nach Ungarn und von inländischen Transporten)
  12. l)        Zeitpunkt des Beginns der Beladung (bei Transporten aus Ungarn in die EU).

 

Sofern der Meldepflicht nicht oder unvollständig nachgekommen wird, drohen Bußgelder bis zu 40 Prozent des Warenwerts, die Beschlagnahmung der Ladung oder des Fahrzeugs. Die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer hat jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß einer Mitteilung des ungarischen Wirtschaftsministeriums bei Verstößen gegen die Meldepflichten bis zum 31. Januar 2015 keine Bußgelder verhängt würden.

 

Ihre Informationspflicht gegenüber Ihrem ungarischen Geschäftspartner:

 

Informieren Sie Ihren ungarischen Kunden oder Lieferanten vor dem Versand der Sendung über die Ihnen bekannten obigen Sendungsdaten, damit dieser die EKÁER-Nummer beantragen kann. Das Kennzeichen des Transportfahrzeuges erhalten Sie jeweils schnellstmöglich von uns. Sofern das LKW-Kennzeichen noch nicht bekannt sein sollte, kann die EKÁER-Nummer nach unserem jetzigen Kenntnisstand dennoch von Ihrem ungarischen Geschäftspartner beantragt werden. Anschließend teilen Sie uns dann die EKÁER-Nummer bitte mit, damit wir diese im Transportdokument aufführen können. Das LKW-Kennzeichen erhalten Sie von uns spätestens am Verladetag, welches Sie dann bitte umgehend an Ihren ungarischen Geschäftspartner weiterleiten müssen.

 

Zusätzliche Informationen finden Sie auf dem EKÁER-Portal unter

 

https://ekaer.nav.gov.hu/articles/view/informationsblatt

 

sowie auf der Internetseite der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer unter

 

http://www.ahkungarn.hu/fileadmin/ahk_ungarn/Dokumente/Bereich_RSI/Rechtsinfos/2015-01-06_EKAER-de.pdf