
Diese NAVIS AKTUELL – Information wird laufend aktualisiert.
Nachdem die EU das Import Control System 2 (ICS2) bereits am 15. März 2021 mit Release 1 (Post- und Kurier-Sendungen) und am 1. März 2023 mit Release 2 (Luftfracht) für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung (ENS) in Betrieb genommen hat, war der Starttermin und die Inbetriebnahme des Releases 3 (für Seeverkehr) der EU am 3. Juni 2024. Der Start des Import Control System 2 (ICS2) für Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen erfolgt nunmehr am 1. September 2025.
Update vom 29.08.2025:
Am 1. September 2025 ist in Deutschland und in bislang 11 anderen EU-Staaten nunmehr der finale Starttermin für die Einführung des EU – Import Control Systems 2 (ICS2) Release 3 für Importsendungen, die im Straßen- und Schienenverkehr aus Drittländern wie z.B. Großbritannien und die Schweiz in die EU eingeführt werden.
Im Gegensatz zu Deutschland und den Niederlanden haben eine Reihe von EU-Staaten wie z.B. Frankreich, Italien. Spanien und Österreich bei der EU-Kommission eine Fristverlängerung für die Einführung für ICS2 im Straßen- und Schienenverkehr beantragt.
Das Import Control System 2 (ICS2) Release 3 ist ein EU-Zollsystem für Fracht-Vorabinformationen zur Erhöhung der Sicherheit des Handels mit Drittländern. Wirtschaftsbeteiligte müssen frühzeitig Sicherheitsdaten zu importierten Waren melden, damit die Zollbehörden Risiken erkennen und kontrollieren können, bevor die Waren in die EU gelangen.
Für den Straßen- und Schienenverkehr bedeutet dies, dass die Entry Summary Declaration (ENS) für jede Sendung bzw. für jeden Transport ab diesem Datum zwingend im digitalen EU-Zollportal „Shared Trader Interface“ (STI) abgegeben werden muss.
Die rechtzeitige ENS-Anmeldung jeder Sendung im EU-Zollportal STI organisiert die NAVIS und deren Logistikpartner an der EU-Außengrenze bzw. im jeweiligen Drittland.
Folgende Daten müssen für jede Sendung rechtzeitig vor dem Eintritt in die EU angemeldet werden:
- EU-EORI Nummer des Frachtführers
- Fahrzeugkennzeichen und CMR-Referenznummer
- Nationalität des Fahrzeugs
- Geplantes Ankunftsdatum, -zeit und -hafen
- Name, Adresse und EORI vom Versender, Empfänger bzw. Verkäufer und Käufer
- Genaue Warenbeschreibung (auf Englisch)
- 6-stelliger HS-Code
- Verpackungsart, Menge und Bruttogewicht je Artikel
Wird die rechtzeitige ENS-Anmeldung versäumt, können Sendungen an der EU-Außengrenze gestoppt werden und es erfolgt keine Zollfreigabe der Ware. Auch unvollständige oder fehlerhafte ENS-Meldungen werden abgelehnt oder sanktioniert
Weitere Informationen zum Thema ICS2 finden Sie auf der Website der EU-Kommission hier.
Update vom 03.03.2025:
Der Starttermin für die dritten Phase des Import Control Systems 2 (ICS2) der EU für den Straßen- und Schienenverkehr für Transporte aus Drittländern ist der 1. April 2025.
Nachdem das Import Control System 2 (ICS2) im Luftfrachtbereich und für den See -und Binnenschiffsverkehr bereits eingeführt wurde, folgt zwischen dem 1. April und dem 1. September 2025 der Start für Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen.
Über ICS2 müssen Beförderer sämtliche Importwaren vor dem physischen Eintreffen in der EU mittels einer Entry Summary Declaration (ENS) anmelden. Das System soll dem besseren Schutz des europäischen Binnenmarktes durch Vorab-Frachtinformationen und Risikoanalysen dienen, um Gefahren frühzeitig identifizieren zu können.
Die NAVIS sorgt zusammen mit den eingesetzten Transportunternehmen dafür, dass die Übermittlung der ENS-Daten rechtzeitig an das „Shared Trader Interface“-Portal der EU erfolgen, damit es zu keinem Verladestopp für Transporte aus Drittstaaten in die EU kommen kann.
Update vom 13.12.2024:
Aktueller Leitfaden der EU-Kommission zum Einfuhrkontrollsystem ICS2
Die Europäische Kommission hat die aktualisierte Fassung des ICS2 Guidance Document veröffentlicht.
Das Dokument enthält detaillierte operative Leitlinien zu den Förmlichkeiten und zur Anwendung des Einfuhrkontrollsystems (ICS2) für den Warenverkehr in das Zollgebiet der Europäischen Union. Die Leitlinien gelten ebenfalls für die Schweiz, Norwegen und Nordirland
im Rahmen der Umsetzung des Nordirland-Protokolls und umfassen sämtliche Verkehrsträger, darunter:
- See- und Binnenschifffahrt,
- Luft-, Straßen- und Schienentransporte,
- Express- und Postsendungen.
Der Leitfaden bietet:
- Allgemeine Erläuterungen zur praktischen Anwendung der gesetzlichen Anforderungen,
- Verkehrsträgerspezifische Hinweise zur Nutzung des ICS2-Systems sowie
- Praktische Beispiele zur Unterstützung bei der Umsetzung.
Bitte beachten Sie, dass der ICS2-Leitfaden lediglich erläuternden und unterstützenden Charakter hat. Die Zollgesetzgebung hat stets Vorrang vor den Inhalten dieses Dokuments. Verbindliche rechtliche Anforderungen entnehmen Sie bitte den im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Texten sowie eventuell geltenden nationalen Anweisungen.
Den vollständigen ICS2-Leitfaden haben wir hier für Sie verlinkt.
Update vom 12.12.2024:
Einführung von ICS2 Release 3 für Seefracht – Verpflichtende House-Level-Meldungen
Am 4. Dezember 2024 ist die nächste Stufe des Import Control System 2 (ICS2) Release 3 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen für Seefrachtsendungen Informationen auf House-B/L-Ebene übermittelt werden. Spediteure, die ihre Entry Summary Declarations (ENS) selbstständig und nicht über eine Reederei einreichen möchten (sog. House-Level-Filer), sind verpflichtet, seit diesem Datum entsprechende Meldungen abzugeben. Voraussetzung dafür war die Beantragung eines sog. „Deployment Window“ beim Zoll.
ICS2 erhöht die Komplexität in der maritimen Logistikkette erheblich. Spediteure müssen sicherstellen, dass die eingereichten ENS-Daten vollständig, korrekt und fristgerecht sind. Unvollständige oder fehlerhafte Meldungen können Verzögerungen, zusätzliche Datenanforderungen durch Zollbehörden oder sogar administrative Strafen nach sich ziehen. Zudem ist eine betriebliche Vorbereitung erforderlich, um auf potenzielle Datenanfragen der Zollbehörden – wie zusätzliche Informationen, Screenings oder Verladeverbote („Do-Not-Load-Anweisungen“) – angemessen reagieren zu können.
Der europäische Speditionsverband CLECAT hat an zwei technischen Sitzungen der EU-Kommission teilgenommen und folgende Informationen zusammengefasst:
1.) Einführung von Release 3 für See- und Binnenschifffahrtsunternehmen:
- Am 4. Dezember wurde Release 3 gestartet.
- House-Level-Filer haben bis April 2025 Zeit, mit der Einreichung zu beginnen, vorausgesetzt, sie haben ein entsprechendes „Deployment Window“ beantragt.
2.) ICS2-Website:
- Die Website der EU-Kommission wird regelmäßig aktualisiert und enthält neue E-Learning-Module sowie die neueste Informationsbroschüre zum Thema Road Filing.
3.) Kombinierter Verkehr (RoRo):
Begleiteter Transport: Der Straßenverkehrsunternehmer ist für die ENS-Einreichung verantwortlich.
- Frist: gemäß maritimen Vorschriften.
- Datensatz: F50 oder Kombination aus F55–59.
- Aktives Verkehrsmittel: Fähre.
Unbegleiteter Verkehr: Der Fährbetreiber ist für die ENS-Einreichung verantwortlich.
- Frist: gemäß maritimen Vorschriften.
- Datensatz: F10, F11 oder Kombination aus F12–17.
- Aktives Verkehrsmittel: Fähre.
4.) Übergangsregelungen:
- Die EU-Kommission empfiehlt dringend, das Transition Strategy Document zu lesen.
- Wichtig: House-Level-Filer können nicht einreichen, wenn der Carrier keine entsprechenden Daten liefert.
Antworten der EU-Kommission auf Fragen der Verbände im Rahmen der o.g. Sitzungen:
1.) Freight Remaining on Board (FROB):
- Daten müssen in ICS2 eingereicht werden, jedoch ohne Angaben zu Verkäufer und Käufer.
2.) Re-Entry-Filings:
- Für jede Wiedereinreise muss eine neue ENS eingereicht werden, inklusive der tatsächlichen Ankunftszeit.
3.) Stückzahl-Abweichungen:
- Unterschiede in der Stückzahl zwischen Master- und House-Level-Daten sind zulässig, da jeder Akteur die ihm vorliegenden Informationen einreicht.
4.) EORI-Nummern für Drittstaaten:
- Carrier müssen eine EORI-Nummer in einem EU-Mitgliedstaat beantragen, die EU-weit gültig ist.
- House-Level-Filer müssen sicherstellen, dass sie die tatsächliche EORI-Nummer des Carriers angeben, nicht die des vertraglichen Partners.
5.) EORI-Validierung:
- ICS2 validiert die EORI-Nummern-Nutzung nicht, sondern nur die Daten. Stakeholder müssen Missbrauch verhindern.
6.) EORI-Nummern der Empfänger:
- Nur erforderlich, wenn der Empfänger eine besitzt. Für Drittstaatenempfänger (z.B. Schweiz) kann das Feld leer bleiben.
7.) HS-Codes:
- ICS2 erfordert 6-stellige HS-Codes. Bei Verwendung längerer Codes müssen diese TARIC-kompatibel sein.
8.) RoRo-Containernummern:
- Das Feld für Containernummern unterstützt keine Trailer-Nummern. Verwenden Sie stattdessen die freie Textzeile für „passives Verkehrsmittel“.
9.) Grace-Period:
- Die Mitgliedstaaten erhalten ein Rundschreiben der Kommission zur Empfehlung einer Übergangsfrist bis April 2025.
10.) Technische Probleme:
- Probleme sind über ein Ticket-System bei Ihrem nationalen Service Desk zu melden.
CLECAT empfiehlt dringend, die internen Prozesse sowie die genutzten IT-Systeme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Anforderungen von ICS2 Release 3 zu erfüllen. Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Informationen der EU und CLECAT, wie z.B.
und kontaktieren Sie Ihr Softwarehaus oder die nationalen Zollbehörden für weitere Unterstützungen
Update vom 07.11.2024:
CLECAT und die FIATA haben gemeinsam einen informativen Leitfaden für Spediteure zum Import Control System 2 (ICS2) Release 3 der Europäischen Union veröffentlicht, das Auswirkungen auf den maritimen Sektor hat.
Der Leitfaden unterstreicht die Bedeutung eines frühzeitigen Handelns seitens der Spediteure weltweit, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, die Kontrolle über die hausbezogenen Daten zu behalten, Störungen zu vermeiden und die Einhaltung der Vorgaben zu ge-währleisten.
Die Fristen für die Einhaltung der ICS2-Vorgaben rücken schnell näher: Um innerhalb des geplanten Einsatzfensters (4. Dezember 2024 bis 1. April 2025) mit der Einreichung auf Haus-B/L-Ebene beginnen zu können und angesichts der Tatsache, dass die Reedereien erst kürzlich mit der Einreichung in ICS2 begonnen haben, bietet der gemeinsame Leitfaden wertvolle Hinweise auf die Vorteile des sog. „Multiple filing“ für Spediteure sowie auf die Notwendigkeit, sich auf die umfassenden betrieblichen Veränderungen vorzubereiten.
Priorität sollten dabei formelle Vereinbarungen, technische Einsatzbereitschaft und interne Koordination haben, um die Herausforderungen effektiv zu bewältigen und die Anforderungen von ICS2 Release 3 zu erfüllen.
Die zentralen Punkte dieses Leitfadens umfassen wesentliche Maßnahmen, technische Anforderungen und prozessbasierte Praktiken, die Spediteuren helfen sollen, die Anforderungen von ICS2 Release 3 erfolgreich zu navigieren.
Update vom 07.06.2024:
Die EU-Kommission (GD TAXUD) hat den europäischen Spediteursverband CLECAT darüber informiert, dass sich die Veröffentlichung des ICS2-Leitliniendokuments für den Seeverkehr aufgrund von „operativen Problemen und Ressourcenmangel“ verzögert. Die GD TAXUD empfiehlt darüber hinaus ein neues E-Learning-Modul zu ICS2-Prozessen und -Daten für die See- und Binnenschifffahrt, das über diesen Link zugänglich ist.
Update vom 30.05.2024:
Acht verschiedene globale und europäische Wirtschaftsverbände haben einen dringenden Appell an alle Unternehmen herausgegeben, die an der Beförderung von Waren in oder durch die Europäische Union, Norwegen, die Schweiz oder Nordirland auf dem See-, Straßen- oder Schienenweg beteiligt sind, um sich auf das neue Einfuhrkontrollsystem (ICS2) vorzubereiten, das ab Juni dieses Jahres eingeführt wird.
Das World Shipping Council (WSC), die International Federation of Freight Forwarders Associations (FIATA), das Global Shippers Forum (GSF), die European Community Association of Ship Brokers and Agents (ECASBA), die European Community Shipowners’ Associations (ECSA), die European Associations for Forwarding, Transport, Logistics and Customs Services (CLECAT), das European Shippers Council (ESC) sowie die International Road Transport Union (IRU), haben gemeinsam die Bedeutung der neuen Kontrollen und ihre Auswirkungen auf den Warenverkehr in oder durch das europäische Zollgebiet auf dem See-, Straßen- und Schienenweg betont.
Das Bewusstsein für die Umsetzung der neuen Anforderungen ist von entscheidender Bedeutung, so die Verbände, ebenso wie das Verständnis dafür, wie sich die neue Einfuhrkontrollsystem auf die verschiedenen Unternehmen in der Lieferkette zu unterschiedlichen Zeiten und auf unterschiedliche Weise auswirken wird. Die Anforderungen wurden bereits 2023 für Luftfracht eingeführt und werden ab Juni 2024 auf den Seeverkehr und ab 2025 auf Einfuhren per Straße oder Schiene ausgeweitet.
Zu den umfangreichen neuen Datenanforderungen gehören 6-stellige HS Codes für jeden Artikel in einer Sendung, eine „akzeptable Warenbeschreibung“ sowie detaillierte Informationen über Käufer und Verkäufer. Die Verbände, die jeweils verschiedene Parteien in der Lieferkette vertreten, haben die Unternehmen, die an der Beförderung von Waren in die EU beteiligt sind, dringend aufgefordert, die Vorbereitungen für die Ausweitung von ICS2 zu intensivieren und sich weitere Informationen darüber zu besorgen, wie sie davon betroffen sein werden.
Die Website der Europäischen Kommission ist der beste Ort, um damit zu beginnen. Daneben hat CLECAT auch einen kurzen Leitfaden für Spediteure erarbeitet, um sie bei der Vorbereitung auf ICS2 Release 3 zu unterstützen.
Die Nichteinhaltung der ICS2-Anforderungen wird zu Verzögerungen und Unterbrechungen bei der Einfuhr von Waren in die EU führen und kann, je nach Mitgliedstaat, zu entsprechenden Sanktionen führen. Daher ist die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Parteien, die an solchen Transporten beteiligt sind, von entscheidender Bedeutung, um den Warenverkehr aufrechtzuerhalten, was durch den gemeinsamen Aufruf zum Handeln der acht Wirtschaftsverbände symbolisiert wird.
Update vom 16.05.2024:
Nachdem die EU das Import Control System 2 (ICS2) bereits am 15. März 2021 mit Release 1 (Post- und Kurier-Sendungen) und am 1. März 2023 mit Release 2 (Luftfracht) für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung (ENS) in Betrieb genommen hat, wurde der Starttermin und die Inbetriebnahme des Releases 3 (für See-, Schienen- und Straßenverkehr) von der EU für den 3. Juni 2024 terminiert.
Wir haben die wichtigsten Bestimmungen des ICS2 Release 3 für Ihre Lieferanten in Übersee (Seller, Shipper) und deren Spediteure in einem Informationsschreiben in englischer Sprache zusammengefasst, das Sie hier herunterladen können.
Important information for shipper & forwarder sending goods to or via the EU by sea:
The 3rd. release of the European Union’s customs pre-arrival safety and security system – Import Control System 2 (ICS2) – goes live on 3 June 2024
ICS2 is an IT system that collects data on all goods entering the EU prior to their arrival. If you are involved in handling, shipping or transporting goods (including express and postal consignments) to or through the EU, Northern Ireland, Norway, or Switzerland by sea, you need to be aware of the new ICS2 requirements and take the necessary steps to comply with them. These requirements also concern e-commerce businesses.
The ICS2 Release 3 will go live on June 3, 2024. Ocean carriers can request their National Customs Authority for a later deployment window until 4 December 2024 sending the Entry Summary Declaration (ENS) into the ICS2 system of the EU.
Whenever the shipping line (ocean carrier) starts the lodging of Entry Summary Declaration (ENS) electronically into the ICS2 system of the EU (Shared Trader Interface), Shipper and / or Forwarder must inform the shipping line right in time at the port of loading prior to the loading on board of the vessel in overseas about the following detailed information of the goods being transported:
- Six-digit HS commodity code plus a complete and accurate cargo description.
- Seller (shipper, consignor), buyer (consignee) of the lowest bill of lading level.
- The EORI of the consignee established in the EU, if such number was assigned to this party.
- if applicable: CUS code for harmless and DG chemicals (if included in ECICS/ European Customs Inventory of Chemical Substances).
- if available: UCR (Unique Consignment Reference) number.
Attention:
a.) The above cargo information must be given to the shipping line at the port of loading right in time prior to the loading on board of the vessel. The shipping lines should inform you about the cut off date.
b.) NAVIS will not transmit any partial Entry Summary Declaration (ENS) into the ICS2 system, in order to avoid any non-loading of cargo, which may occur due to delayed information flow.
For more binding information, please click on website of the European Commission here:
Import Control System 2 – Release 3 – European Commission (europa.eu)
For any question please do not hesitate to ask your contact person at NAVIS.
NAVIS has published an information letter about the ICS2 Release 3, which can be downloaded here.
Update vom 12.04.2024:
Nachdem das Import Control System 2 bereits am 15. März 2021 mit Release 1 (Post- und Kurier) und am 1. März 2023 mit Release 2 (Luftfracht) für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung in Betrieb genommen worden ist, wurde der Starttermin und die Inbetriebnahme des Releases 3 (für See-, Schienen- und Straßenverkehr) nun von der EU für den 3.Juni 2024 terminiert.
In der anschließenden Übergangszeit zwischen dem 3. Juni 2024 und dem 1. September 2025 soll es, wie von der Kommission vorgeschlagen, drei einzelne Einführungsfenster geben:
- 3. Juni – 4. Dezember 2024: See- und Binnenschifffahrtsunternehmen (Reedereien)
- 4. Dezember – 1. April 2024: House-level-Filer im See- und Binnenschiffsverkehr (Spediteure)
- 1.April – 1. September 2025: Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen
Während die ersten beiden Releases nur den Luftverkehr (einschließlich Post- und Expresssendungen) betrafen, umfasst das Release 3 nunmehr den See-, Binnenschiffs-, Straßen- und Schienenverkehr. Ab der Anwendung von ICS2 Release 3 sind somit die Angaben der summarischen Eingangsanmeldung für alle in das Zollgebiet der Union verbrachten Waren durch einen oder mehrere Datensätze sowie die Ankunftsmeldung an das „Shared Trader Interface“ von ICS2 zu übermitteln.
Das „Shared Trader Interface“ (STI) wird von der Europäischen Kommission betrieben. Unternehmen, die bisher über ATLAS-EAS summarische Eingangsanmeldungen abgeben, werden gebeten, die fachlichen und technischen Spezifikationen, Codelisten usw. im Internetangebot der Europäischen Kommission aufzurufen und rechtzeitig die IT-Entwicklung vorzusehen. Auf den Webseiten der Europäischen Kommission sind auch FAQ zu ICS2 verfügbar.
Betroffen sind auch Unternehmen, die Hauskonnossemente ausstellen und die erforderlichen Informationen dem Beförderer nicht zur Verfügung stellen werden und somit 2 Teildatensätze der summarischen Eingangsanmeldung selbst übermitteln müssen („multiple filing“).
Reedereien, Speditionen, Bahnunternehmen und gewerbliche Warenempfänger sollten daher prüfen, ob sie von der Einführung von ICS2 Release 3 betroffen sind.
Vor Produktivsetzung der Systeme der Wirtschaftsbeteiligten sind Konformitätstests sowohl für die Anbindung an das System als auch für die ordnungsgemäße Datenübermittlung in eigener Zuständigkeit im Rahmen eines Selbstkonformitätstestes gegenüber der Europäischen Kommission durchzuführen. Diese sollten rechtzeitig vor der Inbetriebnahme vereinbart werden, um eine fristgerechte Umsetzung nicht zu gefährden.
Damit die Europäische Kommission die praktischen Vorkehrungen für diese Tests gewährleisten kann, werden alle betroffenen Wirtschaftsbeteiligten/Softwareanbieter gebeten, den Zeitraum für die Durchführung des Selbstkonformitätstestes an den Service Desk Zoll (servicedesk@zoll.bund.de) unter Mitteilung ihrer EORI-Nummer zu übermitteln.
Monday to Friday: 8am – 5pm (except on public holidays)
Phone: 0800 8007-5452 or +49 228 303-26090 (for calls from abroad)
Email: servicedesk@zoll.bund.de
De-Mail: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Update vom 30.10.2023:
Nachdem das Import Control System 2 bereits am 15. März 2021 mit Release 1 (Post- und Kurier) und am 1. März 2023 mit Release 2 (Luftfracht) für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung in Betrieb genommen worden sind, sollte im Zeitraum zwischen dem 1. März 2024 und dem 1. März 2025 die Inbetriebnahme des Releases 3 (See-, Schienen- und Straßenverkehr) erfolgen.
Ende September 2023 hat der europäische Spediteursverband CLECAT an einer von der Europäischen Kommission (GD TAXUD) organisierten Koordinierungssitzung zum Thema ICS 2 Release 3 teilgenommen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen mit ICS2 Release 2 und der engen Verknüpfung von ICS2 und NCTS (im Straßengüterverkehr und den dortigen Verzögerungen bei der Umsetzung der Phase 5) hat die EU-Kommission – unter Zustimmung der Mitgliedstaaten – beschlossen, den Starttermin für die Einführung des Release 3 vom 1. März 2024 auf den 3. Juni 2024 zu verschieben.
In der anschließenden Übergangszeit zwischen dem 3. Juni 2024 und dem 1. September 2025 soll es, wie von der Kommission vorgeschlagen, drei einzelne Einführungsfenster geben:
- Maritime carriers: from 3 June 2024 to 4 December 2024.
- Maritime house level filers: from 4 December 2024 to 1 April 2025.
- Road and Rail: from 1 April 2025 to 1 September 2025.
Weitere Informationen werden wir hier zeitnah veröffentlichen.
Warum wird das Import Control System 2 (ICS 2) eingeführt?
Eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union ist die Sicherheit ihrer Bürger und des Binnenmarktes. Jedes Jahr werden Waren im Wert von mehreren Billionen Euro in die EU eingeführt, was rund 15 % des weltweiten Warenhandels entspricht.
Die Europäische Union führt zwischen März 2021 und März 2024 ein neues Zollsystem für Sicherheit und Gefahrenabwehr ein, das auf einem umfassenden Frachtinformationssystem mit Warenvoranmeldung beruht – dem Import Control System 2 (ICS2). Die Initiative leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung eines integrierten EU-Ansatzes zur Stärkung des Zollrisikomanagements als Teil des Rahmens für das Zollrisikomanagement (CRMF).
Das Zollsystem für Sicherheit und Gefahrenabwehr vor der Einfuhr wird zu effektiven Zollkontrollen auf Risikobasis führen und gleichzeitig den freien Fluss des rechtmäßigen Handels über die EU-Außengrenzen ermöglichen. Es ist die erste Verteidigungslinie für den Schutz des EU-Binnenmarkts und der EU-Verbraucher. Die neue Initiative wird den bestehenden Prozess in Bezug auf IT, Recht, Zollrisikomanagement/- kontrollen und Perspektiven für den Handelsbetrieb umgestalten.
Das neue Frachtinformationssystem ICS2 der EU ist die Basis für die Einführung des neuen ordnungspolitischen Zollsystems für Sicherheit und Gefahrenabwehr zum besseren Schutz des Binnenmarktes und der EU-Bürger. Die Daten zu allen Waren, die in die EU verbracht werden, werden vor ihrer Ankunft erfasst. Wirtschaftsakteure müssen ihre Daten zur Sicherheit und Gefahrenabwehr über die Entry Summary Declaration (ENS) an ICS2 melden. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärungen beginnt nicht für alle Unternehmen gleichzeitig. Sie hängt von der Art der Dienstleistung im internationalen Warenverkehr ab und ist mit den drei Phasen zur Einführung von ICS2 verbunden:
- Phase 1 ab 15. März 2021: für Importlieferungen in die EU per Kurier- und Postdienste
- Phase 2 ab 01. März 2023: für Importlieferungen in die EU per Luftfracht
- Phase 3 ab 01. März 2024: für Importlieferungen in die EU per Seefracht, über die Straße und über die Schiene
Zusatzinformationen zur Phase 2 ab 01.März 2023 für die Luftfracht:
Am 01. März 2023 startet für alle Luftfrachtsendungen aus Drittländern das europäische Import Control System 2 (ICS2), dass das bisherige ICS1-Verfahren mit einem neuen Ablaufprozess vollständig ablöst. Kurier- und Luftfrachtdienstleister und Spediteure müssen über ICS2 alle Waren, die in die EU eingeführt werden, vor Eintreffen in der EU mittels Entry Summary Declaration (ENS) anmelden. Durch Vorab-Frachtinformationen und Risikoanalysen soll die frühzeitige Identifikation von Gefahren ermöglicht werden. Hersteller und Exporteure in Drittländer, die Waren in oder durch die EU versenden, müssen den Airlines und Logistikunternehmen die notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen
Luftfracht: Pre Loading Advance Cargo Information (PLACI)
Nach dem derzeitigen ICS 1-Verfahren bis zum 28.02.2023 mussten die Fluggesellschaften vier Stunden vor Ankunft des Flugzeugs in der EU einen ENS-Datensatz pro Master Air Waybill (MAWB) übermitteln. Durch ICS 2 wird es ab 01.03.2023 einen zusätzlichen Vorverlade-Datensatz namens PLACI geben, der zusätzliche Daten auf House Air Waybill (HAWB)-Ebene enthalten wird. Diese Meldung muss so früh wie möglich eingereicht werden, spätestens jedoch bevor die Fracht in das Flugzeug verladen wird. Die von der Fluggesellschaft eingereichte Pre-Arrival-Meldung bleibt bestehen.
Luftfracht: Erforderliche PLACI-Daten sind :
- Tatsächlicher Versender und tatsächlicher Empfänger (vollständiger Name und vollständige Anschrift)
- EORI-Nummer des tatsächlichen Empfängers
- Anzahl der Packstücke und Gesamtbruttogewicht
- 6-stellige HS-Codes und detaillierte Beschreibung der Waren.
Wie wirkt sich das ICS 2-System auf Luftfracht-Sendungen aus ?
Um die Frist einzuhalten, sind der Spediteur und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, die erforderlichen PLACI-Daten so früh wie möglich an die europäischen Behörden zu übermitteln. Sobald die PLACI-Daten an die ICS 2-Plattform übermittelt wurden, führen die EU-Behörden eine Risikoanalyse durch. Sollte die Analyse ergeben, dass die Sendung ein Risiko darstellt oder Unregelmäßigkeiten in den Daten vorliegen, kann sie am Abgangsflughafen gestoppt werden oder muss als Hochrisikosendung gescreent werden.
Warum führt die EU das neue Import Control System ICS2 ein ?
Frachtinformationen und Risikoanalysen werden die frühzeitige Identifikation von Bedrohungen ermöglichen und die Zollbehörden im Ernstfall dabei unterstützen, an der geeignetsten Stelle in der Lieferkette einzugreifen.
ICS2 führt effizientere und effektivere Maßnahmen zur EU-Zollsicherheit und Gefahrenabwehr ein, die:
- den Schutz der EU-Bürger und des Binnenmarkts vor Sicherheitsbedrohungen und Gefahren erhöhen;
- den EU-Zollbehörden ermöglichen, Warensendungen mit hohem Risiko besser zu identifizieren und an der geeignetsten Stelle in der Lieferkette einzugreifen;
- in Krisensituationen angemessene, gezielte Zollmaßnahmen an den Außengrenzen unterstützen;
- die grenzüberschreitende Freigabe für rechtmäßigen Handel erleichtern;
- den Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsakteuren und EU-Zollbehörden erleichtern.
Weitere Informationen zum Thema „ICS2 – das neue Import Control System der EU“
- Weitere Informationen zum Thema „ICS2 – Das neue EU Import Control System“ vom DSLV vom 01.02.2023 finden Sie hier.
- Weitere Informationen zum Thema „Luftfracht – Importkontrollsystem ICS2“ von DAKOSY vom 01.02.2023 finden Sie hier.