25. Aug., 2026Land-Verkehre

Zum 1. Januar 2027 treten die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) mit einer allgemeinen Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027 in Kraft.

Das Bundesministerium für Verkehr wird die Änderungen mit der 31. Verordnung zur Änderung der Anlage A und B zum ADR-Übereinkommen im Herbst 2026 im Bundesgesetzblatt Teil II bekannt machen. Die Entwürfe der Änderungen, die derzeit nur in englischer Sprache verfügbar sind, sind im Leitfaden verlinkt.

Die Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB) folgt voraussichtlich Ende 2026/Beginn des Jahres 2027. Neben dem ADR 2027 werden damit auch die Änderungen im RID (Eisenbahn) und im ADN (Binnenschifffahrt) national umgesetzt. Die Anpassung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) wird anschließend ebenfalls erfolgen.

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik gibt in einem Leitfaden einen Überblick über die wesentlichen Änderungen für das ADR 2027. Dieser kann hier aufgerufen werden.