Von Bürokratieabbau für Unternehmen in der Europäischen Union kann weiterhin keine Rede sein. Denn seit dem 20. Juli 2026 können die Nummern der künftig für viele Waren benötigten Digitalen Produktpässe (DPP) in einem neuen europäischen Register eingetragen werden.

Ein digitaler Produktpass (DPP) ist ein von der EU im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) eingeführter maschinenlesbarer Datensatz, der alle wichtigen Informationen über die Materialien, die Herstellung, den CO2-Fußabdruck und das Recycling eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus bereitstellt.

  • Als erste Warengruppe brauchen bestimmte Batterien ab dem 18. Februar 2027 einen solchen Pass, um in der EU vertrieben werden zu können. Marktüberwachungsbehörden und dem Zoll soll damit die Risikoanalyse deutlich einfacher gemacht werden. Die Verantwortung für das Anlegen und Registrieren eines Digitalen Produktpasses und für die Angaben darin liegt beim Hersteller und – bei Herstellern mit Sitz in Drittstaaten – beim Importeur.

 

  • Das Konzept des DPP beruht darauf, zu einem Produkt eine digitale Begleitakte zu haben. Da steht zum Beispiel drin, wer für ein Produkt verantwortlich ist, was es enthält, wie man es reparieren kann, wer die Ansprechpartner sind. 

 

  • Die schrittweise Einführung des digitalen Produktpasses wird durch gesetzliche Vorgaben und branchenspezifische Initiativen spezifiziert. Bereits ab Februar 2025 gelten erste verbindliche Anforderungen für Batterien gemäß der EU-Batterieverordnung. In den Jahren darauf sollen weitere Produktkategorien wie Textilien, Elektronikgeräte, Möbel und Baumaterialien Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten des digitalen Produktpasses auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig erfüllen. Andernfalls riskieren sie, ihre Produkte nicht mehr auf dem EU-Markt anbieten zu können.

 

Weitere Informationen zum DPP finden Sie auf der Website des Frauenhofer IPK hier.