3. Feb, 2015Hinweise

Wir hatten Sie ja bereits am 08.01.2015 über das Elektronische Straßen-Frachtkontrollsystem in Ungarn (EKAER) informiert.

Wie wir gerade von unserem ungarischen Partner erfahren haben, gilt in Ungarn nunmehr bis zum 28.02.2015 eine Übergangsregelung, wonach Verstöße gegen das EKAER erst ab dem 01.03.2015 mit Bußgeldern geahndet werden.

Das System schreibt eine Meldepflicht für alle per LKW transportierten Güter vor, die

  1. aus der EU nach Ungarn importiert oder 
  2. aus Ungarn in die EU exportiert oder
  3. innerhalb Ungarns erstmals an Nicht-Endverbraucher verkauft werden.

Eine EKAER-Anmeldung ist aber nicht erforderlich, wenn der Wert des zu transportierenden Gutes (Produkteinheit) unter 2 Mio. HUN Forint (derzeit ca. EUR 6.400)  und/oder das Gewicht dieser Ware unter 2.500 kg liegt. Wird eine der beiden Grenzwerte überschritten, so ist grundsätzlich eine EKAER-Nummer erforderlich.

Falls diese obigen Grenzwerte nicht überschritten werden, bitten wir bei der Auftragserteilung um die Übersendung der Handelsrechnung als Nachweis gegenüber den ungarischen Zollbehörden, dass eine EKAER-Nummer nicht erforderlich ist.

Das LKW-Kennzeichen muss im EKAER-Antrag eingetragen sein,  kann aber im Rahmen des Transportes und der 15-tägigen Gültigkeit entsprechend durch registrierte Unternehmen abgeändert werden. Jedoch muss der LKW-Fahrer während des Transportes in Ungarn stets Kenntnis über die EKAER-Nummer haben.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf dem EKÁER-Portal unter https://ekaer.nav.gov.hu/articles/view/informationsblatt

sowie auf der Internetseite der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer unter

http://www.ahkungarn.hu/fileadmin/ahk_ungarn/Dokumente/Bereich_RSI/Rechtsinfos/2015-01-06_EKAER-de.pdf entnehmen.