Diese NAVIS AKTUELL – Information wird laufend aktualisiert.
Die Ausbreitung der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Lungenkrankheit COVID-19 hat globale Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und die Weltwirtschaft. Als international tätiges Unternehmen denken wir an unsere Mitarbeiter, Kunden, Partnerfirmen und Lieferanten, die alle mit großem Engagement daran arbeiten, die Herausforderungen zu bewältigen, die diese besondere Situation mit sich bringt. Eine aktuelle Auflistung der internationalen Risikogebiete und besonders betroffenen Gebiete in Deutschland inklusive der Hochinzidenzgebiete für die durch das Coronavirus verursachten Lungenkrankheit COVID-19 wird vom Robert-Koch-Institut laufend aktualisiert.
A.) Weltweite COVID-19 – Risikogebiete und Reisewarnungen sowie Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Aktuelle Risikogebiete in Deutschland:
Menschen aus deutschen Corona-Hotspots müssen mit deutlichen Einschränkungen rechnen, wenn sie in andere Bundesländer reisen und dort übernachten möchten.
- Den täglichen Lagebericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu den aktuellen Risikogebieten in Deutschland, Europa und der Welt finden Sie hier.
- Die Informationsseite “Dashboard-Deutschland” der Bundesregierung mit zahlreichen Themen finden Sie hier.
- Informationen, wo in Hamburg ein kostenloser Corona-Test gemacht werden kann, finden Sie hier.
Aktuelle Risikogebiete in Europa und der Welt:
Das Auswärtige Amt hat am 16.September 2020 nochmals vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland gewarnt. Diese allgemeine Reisewarnung wurde am 1.Oktober 2020 in differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise für einzelne Länder abgeändert.
Das bedeutet zwar nicht, dass es Deutschen verboten wäre, in Länder mit Reisewarnungen zu fliegen. Touristen und Geschäftsreisende sollten sich aber über die Konditionen ihrer Reiseversicherung informieren, die bei einer offiziellen Reisewarnung in aller Regel nur eingeschränkt haftet. Urlauber können im Fall eines zweiten Ausbruchs von Corona zudem nicht mit einer Rückholaktion der Bundesregierung rechnen, wie sie Ende März 2020 stattfand.
Auch wenn die allgemeine Reisewarnung für die meisten europäischen Länder am 15. Juni 2020 aufgehoben wurde, sollten sich Reisende vor Reiseantritt innerhalb Europas informieren. Denn es kann auch weiterhin in einzelnen europäischen Ländern zu Beschränkungen kommen. Reisende sollten daher unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachten.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Bitte beachten Sie: Die Reise- und Sicherheitsinformationen sollen allen Reisenden ermöglichen, selbst zu entscheiden, ob Sie eine Reise antreten. Zu diesem Zweck wird die Lage kontinuierlich beobachtet und Aktualisierungen vorgenommen. Weder das Auswärtige Amt noch die deutschen Auslandsvertretungen können Reisenden die Entscheidung über eine Reise abnehmen.
B.) Weltweite Übersicht über die Auswirkungen des Ausbruchs des Coronavirus auf den Güter- und Personenverkehr
- Die Corona-bedingten aktuellen Besonderheiten im internationalen Güter- und Umzugsverkehr in EU und EFTA-Staaten finden Sie hier (Stand: 16.03.2022).
C.) Übersicht von relevanten deutschen Verordnungen und Gesetzen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:
- Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Details und den Wortlaut, der neuen Corona-Einreiseverordnung finden Sie hier.
- Einen Überblick über die aktuellen Quarantäneverordnungen in Deutschland (Stand: 10.11.2021) finden Sie hier.
- Einreisevorschriften in Deutschland: Ausnahmen von Anmelde-, Absonderungs- und Nachweispflichten, die Unternehmen des Gütertransportes betreffen können (Stand: 16.03.2022), finden Sie hier.
- Beherbergungs- und Bewirtungsregelungen in Deutschland bei beruflich veranlassten Reisen (Stand 16.03.2022) finden Sie hier.
- Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes bietet auf www.tourismus-wegweiser.de für alle Bundesländer eine Übersicht der jeweiligen Regelungen zur Infektionseindämmung.
Auswirkungen der Corona-Einreiseverordnung auf den Transportsektor:
Entscheidend für den Transportsektor ist, dass Transportmitarbeiter künftig sowohl von der Nachweispflicht als auch von den Anmelde- und Absonderungs-/Quarantäneverpflichtung ausgenommen sind, soweit sie nicht aus Virusvariantengebieten einreisen.
Die Verordnung enthält folgende wichtige Klarstellungen für den Transportsektor:
- Transportpersonal unterliegt nur dann der Anmelde- und Absonderungspflicht (= Quarantänepflicht), wenn es sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise mehr als 72 Stunden in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat und sich mehr als 72 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten wird. Dies bedeutet, dass inländische Fahrer, die sich nicht länger als 72 Stunden in eine ausländischen Virusvariantengebiet aufgehalten haben nicht der Anmelde- und Absonderungspflicht unterliegen. Gleiches gilt für einreisendes ausländisches Transportpersonal aus einem Virusvariantengebiet, das sich nicht länger als 72 Stunde in Deutschland aufhalten wird. Bei Einreise aus Nicht-Risikogebieten und aus Hochrisikogebieten ist Transportpersonal von der Anmelde- und Absonderungspflicht (= Quarantänepflicht) generell ausgenommen.
- Auch wird klargestellt, dass Transportpersonal von der Nachweispflicht generell ausgenommen ist, sofern es sich nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat. Die Nachweispflicht gilt für Transportmitarbeiter also nur bei Einreise aus Virusvariantengebieten; dann ist allerdings zwingend ein Test erforderlich.
- Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Anmelde- und Absonderungs-/Quarantänepflicht generell nicht für Personen gilt, die zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen.
Grundsätzlich muss ab sofort jede aus einem ausländischen Risikogebiet nach Deutschland einreisende Person eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen und einen Nachweis über die erfolgte Anmeldung mit sich führen.
Gegenwärtig sind viele Regionen der EU-Mitgliedstaaten als Risikogebiete ausgewiesen. Zusätzlich gelten solche Länder oder Regionen als Hochinzidenzgebiete, die aufgrund einer besonders hohen Inzidenzzahl ein höheres Infektionsrisiko aufweisen, während Risikogebiete mit verbreitetem Auftreten von mutierten Viren als Virusvariantengebiete im Sinne der Verordnung bezeichnet werden. Die Kategorisierung der Risikogebiete ist auf den Seiten des Robert Koch Instituts (RKI) einzusehen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Für die Pflicht zur Vorabanmeldung und zu Tests bei oder nach Einreise nach Deutschlang aus Risikogebieten gilt eine Reihe von Ausnahmen, von denen – je nach Risikoeinstufung des jeweiligen Auslands – u. a. für Durchreisende und im Güterverkehrssektor Beschäftigte, darunter LKW-Fahrer und berufliche Grenzpendler. Die International Road Transport Union (IRU) hat eine detaillierte Liste mit häufig gestellten Fragen (und Antworten) zu Corona-Teststationen für LKW-Fahrer in verschiedenen Ländern der Europäischen Union in englischer Sprache zusammengestellt. Diese Liste finden Sie hier.
Corona-Testmöglichkeiten in Deutschland können bei den bei den kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer erfragt werden. Neben Arztpraxen und Laboren sowie Flughäfen bieten auch bereits vereinzelt Autohöfe Schnelltests (diese speziell für Lkw-Fahrer) an. Weitere Informationen zu Tests in Deutschland gibt es unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117
D.) Auswirkungen auf die SEEFRACHT-Lieferketten
Der Ausbruch des Coronavirus hat weiterhin erheblichen negativen Einfluss auf die globalen Lieferketten, insbesondere in der Seefracht. Weltweit muss mit Hindernissen und Einschränkungen auf den Containertransportstrecken, bei der Bahn und dem Straßengüterverkehr, den Häfen und Terminals (wie z. B. Blockaden, Werksschließungen von Herstellern und Zulieferern, Desinfektionsauflagen und Quarantänebeschränkungen) gerechnet werden.
Zudem sind ein Mangel an verfügbarem Containerequipment, Kapazitätsengpässe seitens der Reeder, Zugangsverweigerungen zu Häfen und Terminals sowie der Weigerung der Zollbehörden, Waren in und aus bestimmten Ländern abzufertigen, möglich.
Zwischenzeitlich hat das Ladungsaufkommen in vielen Fahrtgebieten wieder stark zugenommen. Dazu zählen unter anderem vor allem die Relationen von China nach Europa sowie von Europa in die USA. Der Seefrachtmarkt sieht sich nunmehr auf allen bedeutenden Handelsrouten mit einer erheblichen Knappheit an verfügbaren Schiffsraumkapazitäten und zu einem weltweiten Ungleichgewicht beim Containerequipment konfrontiert.
Infolge der massiven Frachtraumverknappung kommt es nicht nur im Seeverkehr zwischen Europa und Asien, sondern weltweit zu regelmäßigen anhaltenden Ratenerhöhungen.
Unter Umständen kann die reibungslose Abwicklung und Leistung der Lieferkette nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden, da dieses Ereignis außerhalb der Kontrolle von NAVIS liegt. Sollten zusätzliche Kosten anfallen, weisen wir darauf hin, dass NAVIS diese zusätzlichen Kosten, wie z. B. Lagergelder, Demurrage und Detention, in Rechnung stellen wird.
Zusätzlich zu den oben genannten Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird NAVIS nicht immer in der Lage sein, Verpflichtungen zur Bereitstellung von Kapazitäten, Equipment, Transportrouten und Vorlaufzeiten zu den angebotenen Preisen einzuhalten.
Wir entschuldigen uns für jegliche Unterbrechungen und Verzögerungen, die Ihre Sendung möglicherweise erfahren wird. NAVIS wird diese weiterhin überwachen und notwendige Maßnahmen zur Minimierung von Störungen umsetzen.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren gewohnte NAVIS Ansprechpartner oder
für Export-See: Herr Lars Papke – Tel. (040) 789 48 – 230 / Kontakt
für Import-See: Frau Sabine Frieling – Tel. (040) 789 48 – 302 / Kontakt
Das Deutsche Maritime Zentrum in Hamburg hat am 08.April 2022 den 9. Bericht zu den “Aktuellen Entwicklungen und Reaktionen auf die Corona-Krise im maritimen Sektor” veröffentlicht. Die Betrachtung konzentriert sich dabei auf ausgewählte Länder in Asien und Europa. Den Link zu dieser Studie finden Sie hier.
Beispiel China: Ein neuer Corona-Ausbruch Ende März 2022 in China führte zu weiteren Verzögerungen in der Containerschifffahrt von und nach Europa
Wie berichteten mehrfach unter NAVIS AKTUELL, dass die Staus von Containerschiffen vor den großen chinesischen Handelshäfen von Tag zu Tag wieder länger werden. Grund ist der rapide Anstieg der Corona-Infektionen in China, die so stark ausfallen wie zu Beginn der Pandemie vor zwei Jahren nicht mehr. Die Ausbreitung der hochinfektiösen Omikron-Variante des Coronavirus in China hat wichtige Produktionszentren wie Shenzhen und Dongguan getroffen. Dort stehen in vielen Werken die Bänder still – von Fabriken für den Bau von Computer-Zubehör wie Flash-Laufwerken bis hin zu Autoteilen.
Nun hat am Montag, den 28.März 2022 auch Shanghai und damit die größte Wirtschafts- und Finanzmetropole Chinas einen Lockdown verhängt. Um die Bevölkerung zu testen, werde das öffentliche Leben in zwei Stufen von diesem Montag heruntergefahren, teilte die Stadtverwaltung am Sonntag mit. Der Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel werde eingestellt. Mitarbeiter der meisten Unternehmen dürften nur noch im Homeoffice arbeiten. Ausgenommen seien öffentliche Dienste und die Lebensmittelversorgung. Im Großraum Shanghai leben mehr als 26 Millionen Menschen.
Mit dem Lockdown von Shanghai dürften auch die Sorgen der deutschen Wirtschaft vor Material- und Lieferengpässen zunehmen. China ist der wichtigste Handelspartner Deutschlands und Shanghai der mit Abstand größte Hafen der Welt mit einem Containerumschlag von 43,5 Mio TEU in 2021 (Vergleich: Hamburg 8,7 Mio TEU).
Wie schon zuvor im Großraum Shenzhen ist auch in der Region Shanghai davon auszugehen, dass viele Transporteinrichtungen ihren Betrieb einstellen werden. Lkw-Fahrer, die in den Hafenterminals ankommen, müssen ihre negativen COVID-19-Testergebnisse vorweisen. Wenn sich diese Vorkommnisse fortsetzen und auf weitere Regionen Chinas ausweiten sollten, werde der Druck auf die Schifffahrt, die bereits jetzt schon eine geringe Zuverlässigkeit aufweist, weiter ernsthaft zunehmen.
Das wird sich störend auf die Lieferkette auswirken – und damit die ohnehin vorhandene Krise der Lieferketten verlängern. Bei der Ankunft in Europa sind erneut Schiffsverzögerungen zu erwarten. Auch in Europa wird sich dadurch die Situation für Exportcontainer in den kommenden Monaten erneut verschärfen, da durch die verzögerten Schiffsankünfte in Europa wiederum Leercontainer fehlen werden.
Die Seefracht-Teams in allen NAVIS Häusern sind mit den Reedereien täglich in Kontakt, um den aktuellen Versandstatus der Containerverladungen aus Süd-China zu prüfen und um ggf. Container nach Rücksprache mit unseren Kunden umzudisponieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte gern an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei der NAVIS.
E.) Auswirkungen auf die LANDVERKEHRE in Europa und Nordafrika
Die Regierungen aller europäischen Länder und Nordafrikas hatten im März 2020 strikte Maßnahmen vorgenommen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Je nach Land zählten dazu unter anderem Ausgangssperren, Grenzschließungen, Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr als auch Quarantäne-Anordnungen für bestimmte Personen sowie für ganze Regionen.
Die Landverkehre der NAVIS können die gewohnten Regel-Laufzeiten und Verladetage weitgehend gewährleisten. Der Güterverkehr in Europa war und ist von den Grenzschließungen nicht unmittelbar betroffen. Dennoch können etwaige Grenzkontrollen nach wie vor längere Wartezeiten für die LKW verursachen. Termine und Laufzeiten können wir daher innerhalb Europas immer noch nicht vollumfänglich garantieren.
Da viele Betriebe in einigen Regionen Europas durch die Corona-Maßnahmen Ihre Öffnungszeiten reduziert haben oder unter Personalengpässen leiden, kann es zu Abliefer- oder Abholhindernissen kommen. Wir empfehlen Ihnen daher zu prüfen, ob Ihr Kunde die Ware empfangen bzw. ob Ihr Lieferant die Ware an uns übergeben kann, bevor Sie uns mit dem Transport beauftragen, um unnötige Zusatzkosten aufgrund von Fehlfuhren zu vermeiden.
Es kann aber jederzeit zu neuerlichen Einschränkungen und/oder Maßnahmen durch die Regierungen der betroffenen Länder kommen. Wir setzen alles daran, Ihnen aktuelle Informationen zu der Situation rund um das Coronavirus zur Verfügung zu stellen, dennoch möchten wir Sie bitten, sich über die Entwicklung der Gesamtsituation in den Medien eigenständig informiert zu halten.
Bitte beachten Sie für Ihre Aufträge im Bereich Europa-Landverkehre an die NAVIS:
1.) Es dürfen nur Transportaufträge übermittelt werden, welche keiner behördlichen Einschränkung unterliegen und bei denen die Empfänger geöffnet haben und angefahren werden können.
2.) Wir empfehlen Ihnen daher zu prüfen, ob Ihr Kunde die Ware empfangen bzw. ob Ihr Lieferant die Ware an uns übergeben kann, bevor Sie uns mit dem Transport beauftragen, um unnötige Zusatzkosten aufgrund von Fehlfuhren oder Lagergelder zu vermeiden.
Möglicherweise werden LKW-Transportunternehmen aufgrund der Corona-Krise bestimmte Destinationen in Europa nicht wie in gewohnter Weise bedienen und es deshalb zusätzlich zu einer Laderaumverknappung kommen wird. Wir können daher nicht ausschließen, dass es auf einzelnen Relationen zu einer kurzfristigen Anpassung der Frachtpreise kommen wird.
Zum aktuellen Status Ihrer Sendung sowie zu den aktuellen Transportmöglichkeiten unserer Landverkehre innerhalb Europa sowie von und nach Nordafrika stehen Ihnen bei der NAVIS jederzeit die in den Regel-Verladeplänen aufgeführten Mitarbeiter gern zur Verfügung:
Die in den Verladeplänen aufgeführten Verladetage und Regel-Laufzeiten gelten während der Coronavirus-Krise nur unter Vorbehalt.
Wir haben aus unterschiedlichen Quellen Informationen zu der Situation in einzelnen Ländern in Europa und Nordafrika zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr:
Eine Übersicht der Verladepläne der NAVIS-Europa-Landverkehre finden Sie hier.
F.) Auswirkungen auf die LUFTFRACHT-Lieferketten
Die Europäische Union hatte am 17.03.2020 ein Einreiseverbot für Personen aus Nicht-EU-Staaten beschlossen. Bereits am 13.03.2020 hatte davor die USA ein Einreiseverbot unter anderem für Personen aus der EU erlassen. Auch viele andere Länder haben Einreiseverbote verkündet oder werden entsprechende Verbote aussprechen.
Da der weltweite Reiseverkehr dadurch quasi zum Erliegen gekommen ist, haben alle Fluggesellschaften Ihre Kapazitäten im Passagierverkehr drastisch reduziert. Einige Airlines haben Ihren Flugbetrieb zwischenzeitlich ganz eingestellt. Im Luftfrachtverkehr kommen daher fast nur noch reine Frachtflugzeuge zum Einsatz, die aber nur auf wenigen Hauptrelationen zur Verfügung stehen.
Zahlreiche Airlines sind zwischenzeitlich dazu übergegangen, Passagierflugzeuge kurzfristig in Frachtflugzeuge zu verwandeln. Einige Carrier befüllen nicht nur die Bäuche unterhalb der Passagierkabine der Großraumjets, sondern transportieren auch Frachtgut in den Passagierkabinen – teilweise in Paketen gelagert auf den Sitzen sowie in den Handgepäckfächern.
Die daraus resultierende massive Frachtraumverknappung im Luftverkehr führt weltweit zu drastischen Ratenerhöhungen. Luftfrachtkunden müssen sich somit leider auf höhere Luftfrachtkosten und verlängerte Transportzeiten einstellen.
Luftfracht ist in der Corona-Krise ein unerlässlicher Pfeiler, um die Grundversorgung von Menschen und Wirtschaft sicherzustellen. So ist die Luftfracht ganz aktuell zur Versorgung der Welt mit dem zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie nötigen medizinischen Material nötig. Gleichzeitig haben aber für die Fluggesellschaften die organisatorischen Herausforderungen während der Corona-Krise täglich zugenommen. Die vielen unterschiedlich scharfen Einreise- und Quarantäne-Bestimmungen sind für die Crews der zumeist interkontinental agierenden Branche eine Belastung und machen die Planung schwierig. Das gilt auch für Überflug- und Landegenehmigungen.
Zu aktuellen Informationen über die Auswirkungen des Coronavirus auf die Luftfrachtverkehre steht Ihnen bei der NAVIS gern zur Verfügung:
Herr Helge Köpfer – Tel. (040) 789 48 – 425 / Kontakt
G.) Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen und vorbeugende Maßnahmen der NAVIS
Unser besonders Augenmerk liegt darauf, die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter zu schützen und sicherzustellen, dass die Lieferketten unserer Kunden in dieser Zeit so reibungslos wie möglich verläuft. Wir freuen uns, dass viele unserer Mitarbeiter ihre Erst-Impfung oder sogar ihre Zweit-Impfung gegen Covid-19 erhalten haben.
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter bleibt unsere oberste Priorität. Bisher haben wir keinen Bericht über einen infizierten Fall in unserer Belegschaft. Zusätzlich haben wir damit begonnen, Fahrer, Dienstleister und Mitarbeiter aktiv in die Prävention einzubinden. Neben den Impfungen und der Kommunikation zu Hygienemaßnahmen führen wir Befragungen durch, um zu ermitteln, ob sich Personen beispielsweise in den vergangenen Wochen in Risikoländern oder -gebieten aufgehalten haben. Auf diese Weise wollen wir das Ansteckungsrisiko für unsere Mitarbeiter und Kunden reduzieren und den Fortlauf unserer Geschäftstätigkeit sicherstellen.
Wir haben hiermit versucht, Sie über die wichtigsten aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die internationalen Lieferketten zu informieren.
Für etwaige Hinweise und Rückfragen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die internationalen Lieferketten wenden Sie sich bei der NAVIS in Hamburg bitte gern an
Herrn Heino Beimgraben – Tel.: (040) 789 48 – 280 / Kontakt
Wir wünschen allen unseren Mitarbeitern, Kunden, Partnerfirmen und Lieferanten, dass Sie gesund bleiben und die Corona-Zeit gut überstehen.