EU-Mercosur-Interimsabkommen seit dem 1. Mai 2026 vorläufig anwendbar – Hinweise zu Präferenznachweisen
Das EU-Mercosur-Interimsabkommen ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig anwendbar. Es gilt für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Dem Abkommen gingen mehr als 25 Jahre Verhandlungen...
CountEmissionsEU: Einheitliche EU-Methode zur Berechnung von CO2-Emissionen im Güterverkehr
Das Europäische Parlament hat am 30.04.2026 die Verordnung „CountEmissionsEU“ (2023/0266(COD)) angenommen (Anlage SP 066a/2026) und sich damit der Position des Rates angeschlossen, um eine einheitliche EU-Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen im...Zoll: EU schließt Freihandelsabkommen mit Australien, Indien und den Mercosur-Ländern
In diesen Wochen gibt es angesichts der politischen Weltlage leider nur wenig Positives zu berichten. Aber zumindest zum Thema Freihandelsabkommen hat sich für europäische Importeure und Exporteure zuletzt einiges bewegt.Am 24.03.2026 haben die EU und Australien die...Zoll: EU veröffentlicht den ersten CBAM-Zertifikatspreis – finanzielle Konsequenzen für Importeure
Die Europäische Kommission hat am 7. April 2026 den ersten offiziellen Preis für Zertifikate im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) veröffentlicht – wie unser europäischer Speditions-Spitzenverband CLECAT berichtet. Für das erste Quartal 2026...


