26. Aug, 2020Export-See, Luftfracht

BMSB – Vorschriften für Australien:

Das Australian Government Department of Agriculture hat wieder eine zeitlich begrenzte Behandlungspflicht für bestimmte Warengruppen festgelegt, die per Seefracht aus bestimmten Risikoländern nach Australien verladen werden.                         

Güter dieser Warengruppen, die zwischen dem 1. September 2020 (Verschiffungsdatum) und dem 30. April 2021 (Verschiffungsdatum) verladen werden und zugleich bis einschließlich 31. Mai 2021 in Australien eintreffen,  müssen begast oder hitzebehandelt werden, um die Einfuhr der für das australische Ökosystem gefährlichen Marmorierten Baumwanze (engl. Brown Marmorated Stink Bug = BMSB) zu verhindern.

Diese Importvorschriften sind strikt einzuhalten. Liegt kein korrektes BMSB Treatment Certificate vor, können die australischen Behörden die Vernichtung der Ware vor Ort oder die Rückverschiffung jeweils auf Kosten der Ware anordnen. Verbindliche Informationen zum Thema „Seasonal Measures for Brown Marmorated Stink Bug (BMSB)” erhalten Sie auf der Internetseite des Australian Government Department of Agriculture:

http://www.agriculture.gov.au/import/before/brown-marmorated-stink-bugs

Wichtige Eckpunkte dieser australischen BMSB – Importvorschriften haben wir in einen Informationsschreiben für Sie zusammengefasst, das wir Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung stellen.

 

BMSB – Vorschriften für Neuseeland:

Auch das neuseeländische Ministry for Primary Industries (MPI) hat wieder eine zeitlich begrenzte Behandlungspflicht für bestimmte Warenarten festgelegt, die per Seefracht oder in ganz wenigen Fällen per Luftfracht aus bestimmten Risikoländern nach Neuseeland verladen werden.

Zwischen dem 1. September 2020 (Verschiffungsdatum) und dem 30. April 2021 (Ankunftsdatum in Neuseeland) müssen Güter dieser Warengruppen begast oder hitzebehandelt werden, um die Einfuhr der für das neuseeländische Ökosystem gefährlichen Marmorierten Baumwanze (engl. Brown Marmorated Stink Bug = BMSB) zu verhindern. Diese Importvorschriften sind strikt einzuhalten.

Liegt kein korrektes BMSB – Treatment Certificate vor, können die neuseeländischen Behörden die Behandlung oder Vernichtung der Ware vor Ort in Neuseeland oder die Rückverschiffung jeweils auf Kosten der Ware anordnen.

Achtung:  Am 17.08.2020 haben die neuseeländischen Behörden die aktuellen Vorschriften für die BMSB – Saison 2020/2021 provisorisch festgelegt.

Verbindliche und stets aktuelle Informationen zum Thema „Brown marmorated stink bug requirements” erhalten Sie auf der Internetseite des Ministry for Primary Industries

https://www.biosecurity.govt.nz/importing/vehicles-and-machinery/requirements-documents-for-importing-vehicles-machinery-or-equipment/brown-marmorated-stink-bug-requirements/

 

Bei weiteren Rückfragen kontaktieren Sie gern Ihren Ansprechpartner bei der NAVIS oder unseren Australien und Neuseeland-Spezialisten Herrn Heino Beimgraben – Tel. 040 – 789 48 – 280