Am 7. August 2025 sind eine Reihe von Executive Orders vom 30. und 31. Juli 2025 seitens der Trump-Administration wichtige US-Zollmaßnahmen in Kraft getreten. Diese Maßnahmen führen einen neuen gegenseitigen Zollrahmen und weitere handelsbezogene Änderungen ein, die unmittelbare Auswirkungen auf Akteure der Lieferkette haben.

Diese Änderungen stellen eine signifikante Veränderung der globalen Handelsbedingungen dar und erfordern die sofortige Aufmerksamkeit der betroffenen Akteure der Lieferkette. Während die bilateralen Verhandlungen fortgesetzt werden, wird dringend empfohlen, die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen aufmerksam zu beobachten.

Das Team in der USA-Abteilung der NAVIS steht in täglichem Austausch mit unserem langjährigen US-Partner American Lamprecht Transport, um unsere Kunden in Europa und in den USA je nach Lieferbedingung nach bestem Wissen und Gewissen über den jeweils gültigen US-Zollsatz ihrer Warenlieferungen in die USA zu informieren.

 

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Eine gute Übersicht der US-Zollmaßnahmen mit Wirkung ab 07.08.2025 hat der internationale Spediteursverband (FIATA) veröffentlicht, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Erfahrungsgemäß ändert die Trump-Administration die Zollmaßnahmen allerdings auch spontan. Bitte beachten Sie, dass wir daher für die Richtigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernehmen können:

 

A) Wichtige US-Zolltarifänderungen mit Wirkung zum 7. August 2025:

1. Einführung eines neuen „gegenseitigen (reziprokalen) Zollsystems“:

Für die meisten Länder, die nicht unter spezifische Handelsabkommen fallen, gilt nun ein Basiszoll von 10 %. Dieser Zoll gilt zusätzlich zu den bestehenden Meistbegünstigungszöllen (MFN), die in Spalte 1 des US Harmonized Tariff Schedule (HTSUS) aufgeführt sind.

Für über 60 Länder gelten höhere gebietsspezifische Zollsätze zwischen 15 % und 50 %, wie in Anhang I der Executive Order aufgeführt. Für Waren mit Ursprung in der Europäischen Union gilt ein bedingter Zollsatz von 15 %, wenn der MFN-Satz unter 15 % liegt. Eine vollständige Übersicht über die betroffenen Länder und die Zollsatzänderungen finden Sie am Ende dieser Mitteilung.

 

2. Ende der De-minimis-Regelung für nicht-postalische Importe:

Die De-minimis-Regelung in Höhe von 800 USD gilt nicht mehr für Waren, die außerhalb des globalen Postnetzes importiert werden. Die Anmeldung aller nicht-postalischen Sendungen, die vor de Inkrafttreten der De-minimis-Regelung in Frage kamen, muss von einer zur Anmeldung berechtigten Partei im Automated Commercial Environment (ACE) erfolgen.

Für diese Sendungen müssen Spediteure nun folgende Zölle erheben: Wertzölle, basierend auf dem geltenden Zolltarif für das Herkunftsgebiet. Spezifische Zölle in Höhe von 80–200 USD pro Sendung während einer sechsmonatigen Übergangsphase (bis 29. Februar 2026).

 

3. Kupferzölle auf 50 % erhöht:

Die Zölle auf bestimmte Kupferhalbzeuge und -derivate wurden auf 50 % angehoben. Das US-Handelsministerium wird voraussichtlich innerhalb von 90 Tagen Vorschriften zum Inlandsanteil erlassen. 

 

4) Verstärkte Kontrolle bei Umladungen:

Waren, die nachweislich umgeladen wurden, um geltende Zölle zu umgehen, müssen mit einem zusätzlichen Strafzoll von 40 % sowie möglichen Geldbußen oder anderen Sanktionen rechnen.

 

B) Zollausnahmen (Tariff Exemptions):

Die neuen gegenseitigen Zölle gelten nicht für:

  • Waren, die im Verladehafen auf ein Schiff verladen werden und sich auf dem endgültigen Transportweg vor 0:01 Uhr (ET) am 7. August 2025 befinden, oder (2) die vor 0:01 Uhr (ET) am 5. Oktober 2025 zum verbrauchsrechtlichen Verbrauch verbracht oder aus dem Lager entnommen werden.
  • Diese Ausnahme gilt nur für die höheren gebietsspezifischen Zölle und nicht für Waren, die den gegenseitigen Basiszöllen von 10 % unterliegen.
  • Erzeugnisse und Derivate aus Stahl und Aluminium, die bereits den Zöllen nach Abschnitt 232 unterliegen.
  • Automobile und Autoteile, die zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zöllen nach Abschnitt 232 unterliegen.
  • Zusätzliche Artikel, die in Anhang II der ursprünglichen Durchführungsverordnung aufgeführt sind, darunter Arzneimittel, Halbleiter, Holzprodukte, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte.

 

C) Handlungsempfehlungen an die Akteure der Lieferketten:

1.Prüfen Sie risikobehaftete Sendungen und aktualisieren Sie Zoll- und Compliance-Prozesse:

Sorgen Sie für kontinuierliche Klassifizierungs- und Ursprungsprüfungen und informieren Sie Ihre Kunden entsprechend, um sicherzustellen, dass genaue Informationen zu den Sendungen bereitgestellt werden.

Überprüfen Sie umgeladene Waren, insbesondere auf Hochrisikokorridoren, sorgfältig, um zusätzliche Zölle und Strafen von 40 % zu vermeiden.

Erstellen Sie Notfallpläne für mögliche Zollanpassungen oder Durchsetzungsmaßnahmen.

 

2. Passen Sie die Arbeitsabläufe im E-Commerce und bei der Paketabwicklung an:

Aktualisieren Sie die Verfahren für Zollanmeldung, Zollwertermittlung und Zollerhebung, um die Abschaffung der Geringfügigkeitsschwelle für nicht postalische Importe zu berücksichtigen.

Überprüfen Sie interne Systeme für die Abwicklung von B2C- und Kleinpaketverkehr.

 

3. Überprüfen und stärken Sie Verträge, um mögliche Änderungen zu berücksichtigen:

Überprüfen Sie Verträge mit Kunden und Lieferanten, um potenzielle rechtliche, finanzielle und operative Risiken im Hinblick auf laufende Handelsverhandlungen und rechtliche Überprüfungen zu managen.

 

4. Vorbereitung auf Routenänderungen und Verkehrsverlagerungen:

 Seien Sie bereit, Sendungen umzuleiten oder den Verkehrsträger zu wechseln, um auf Routen mit hohen Zöllen zu reagieren. Erwägen Sie die Nutzung von Zolllagern, Zollaussetzungsregelungen und multimodalen Transportdokumenten.

 

5. Besprechen Sie mit Ihren Kunden Lieferkettenstrategien:

Arbeiten Sie proaktiv mit Ihren Kunden an Preis-, Zoll- und Beschaffungsstrategien, um die Abstimmung sicherzustellen und die Einhaltung von Zeitplänen und Kapazitäten zu erleichtern.

Unterstützen Sie Kunden bei der Entwicklung von Notfallplänen für mögliche Zollumkehrungen oder weitere Richtlinienänderungen.

 

D) Länderspezifische US-Zoll-Tarifänderungen:

 Territory (Land)

 Previous
 Tariff Rate
 

 New
 Tariff Rate

 (7 Aug 2025)

 Change

Afghanistan

10%

15%

Algeria

30%

30%

Angola

32%

15%

Bangladesh

37%

20%

Bolivia

10%

15%

Bosnia and Herzegovina

35%

30%

Botswana

37%

15%

Brazil*

10%

50%

Brunei Darussalam

24%

25%

Cambodia

49%

19%

Cameroon

11%

15%

Canada

25%

35%

Chad

13%

15%

Costa Rica

10%

15%

Côte d’Ivoire

21%

15%

Democratic Republic of Congo

11%

15%

Ecuador

10%

15%

Equatorial Guinea

13%

15%

European Union**

20%

15% (conditional)

Falkland Islands

41%

10%

Fiji

32%

15%

Ghana

10%

15%

Guyana

38%

15%

Iceland

10%

15%

India

26%

25%

Indonesia

32%

19%

Iraq

39%

35%

Israel

17%

15%

Japan

24%

25%

Jordan

20%

15%

Kazakhstan

27%

25%

Korea

25%

15%

Laos

48%

40%

Lesotho

50%

15%

Libya

31%

30%

Liechtenstein

37%

15%

Madagascar

47%

15%

Malawi

17%

15%

Malaysia

24%

19%

Mauritius

40%

15%

Mexico***

25%

30% (paused)

Moldovia

31%

25%

Mozambique

16%

15%

Myanmar

44%

40%

Namibia

21%

15%

Nauru

30%

15%

New Zealand

10%

15%

Nicaragua

18%

18%

Nigeria

14%

15%

North Macedonia

33%

15%

Norway

15%

15%

Pakistan

29%

19%

Papua New Guinea

10%

15%

Philippines

17%

20%

Serbia

37%

35%

South Africa

30%

30%

South Korea

25%

15%

Sri Lanka

44%

20%

Switzerland

31%

39%

Syria

41%

41%

Chinese Taipei

32%

20%

Thailand

36%

19%

Trinidad and Tobago

10%

15%

Tunisia

28%

25%

Turkey

10%

15%

Uganda

10%

15%

United Kingdom

10%

10%

Vanuatu

22%

15%

Venezuela

15%

15%

Vietnam

46%

20%

Zambia

17%

15%

Zimbabwe

18%

15%

 

*Brazil: A 40% emergency surcharge has been applied by a separate Executive Order of 30 July 2025 and entered into force as of 6 August 2025. Combined with the 10% baseline reciprocal tariff, this brings the total tariffs to 50%. Exceptions apply for specific commodities stated in Annex I of the Executive Order.

**European Union: For EU-origin goods, a conditional 15% tariff applies if the MFN rate is below 15%. For example, if a product’s normal duty rate is 5%, an additional 10 percent reciprocal tariff will apply.  For products with an MFN duty rate greater than 15%, only the MFN duty rate will apply without any additional reciprocal tariffs.

***Mexico: A 90-day pause on any additional tariffs has been announced in view of impending negotiations. Imports remain subject to a 25% tariff unless exempt under USMCA rules of origin.

 

For more information, please see the following Executive Orders:

Further Modifying the Reciprocal Tariff Rates (31 July 2025)

Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries (30 July 2025)

 

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Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an das Team der USA-Abteilung der NAVIS in Hamburg.