
Der deutsche Zoll informiert über wesentliche Änderungen im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Zum 1. Juli 2026 sind neue EU-Rechtsakte in Kraft getreten, die die Zollbehandlung von Waren mit Ursprung in den USA neu regeln. Hintergrund ist die Umsetzung der im August 2025 vereinbarten Grundsatzeinigung zwischen der EU und den USA („Turnberry Deal“).
Wesentliche Änderungen:
Mit der Verordnung (EU) 2026/14551 werden für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA ermäßigte Einfuhrzölle sowie Zollkontingente eingeführt. Gleichzeitig wurden durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/14222 neue Verfahrensvorschriften zum Ursprungsnachweis geschaffen. Beide Rechtsakte gelten seit dem 1. Juli 2026.
Besonderheit: Präferenzen ohne Präferenzabkommen:
Anders als bei klassischen Freihandels- oder Präferenzabkommen beruhen die neuen Zollvergünstigungen derzeit nicht auf präferenziellen Ursprungsregeln. Stattdessen wird der Ursprung einer Ware nach den Vorschriften zum nichtpräferenziellen Ursprung gemäß Unionszollkodex bestimmt. Für die Inanspruchnahme der Zollvergünstigungen müssen Unternehmen daher nachweisen können, dass die betreffende Ware ihren Ursprung in den USA hat.
Nachweis des Ursprungs und der Direktbeförderung:
Neu eingeführt wurde mit Artikel 59a UZK-IA die Verpflichtung, neben dem Ursprungsnachweis auch die Direktbeförderung der Ware aus den USA in die EU nachzuweisen bzw. bei einer Durchfuhr durch Drittländer die zollamtliche Überwachung und Unverändertheit der Ware zu belegen.
Ein standardisierter Ursprungsnachweis ist hierfür nicht vorgesehen. Es gilt weiterhin der Grundsatz der freien Nachweisführung. Als geeignete Nachweise kommen insbesondere in Betracht:
- Transportdokumente (z. B. Konnossement, Luftfrachtbrief),
- Kauf- und Beförderungsverträge,
- Packlisten,
- Zollpapiere oder Nichtmanipulationsbescheinigungen bei Transitverkehren durch Drittländer.
Unternehmen sollten ihre Dokumentations- und Nachweisprozesse entsprechend überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Auswirkungen auf die Zollabfertigung:
Die neuen Zollvergünstigungen können im ATLAS-Verfahren grundsätzlich, wie eine Präferenzbehandlung beantragt werden. Hierfür wurden entsprechende TARIC-Maßnahmen sowie neue Unterlagencodierungen für den Nachweis des US-Ursprungs und der Direktbeförderung eingeführt. Nähere Einzelheiten zu den Codierungen finden Sie hier. Die Zollverwaltung hat angekündigt, hierzu zeitnah weitere Informationen für die praktische Anwendung in ATLAS zu veröffentlichen.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihr gewohnter Ansprechpartner in der Import-See-Abteilung der NAVIS gern zur Verfügung.


