
Diese NAVIS AKTUELL – Information wird laufend aktualisiert.
Stand 25.08.2025:
Die EU-Kommission hat am 21. August 2025 eine gemeinsame Erklärung zu einem Rahmenabkommen zwischen den USA und der EU für gegenseitigen, fairen und ausgewogenen transatlantischen Handel und transatlantische Investitionen sowie eine Pressemitteilung hierzu veröffentlicht.
Grundlage hierfür war die politische Einigung, die zwischen US-Präsident Donald Trump und der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen auf ihrem Treffen in Schottland am 27. Juli 2025 erzielt wurde. Jedoch besteht immer noch kein rechtsverbindliches Abkommen, das die Details regelt, da die Ratifizierung und die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union für die Verbindlichkeit eines EU-Abkommens notwendig sind.
Im Mittelpunkt des Rahmenabkommens stehen neue reziproke Zölle, die direkte Auswirkungen auf die globalen Lieferketten haben werden. Industrie- und Handelsunternehmen reagieren auf geopolitische Veränderungen mit der Diversifizierung ihrer Lieferketten, was zu veränderten Transportwegen, neuen Häfen und geänderten Logistikanforderungen führt und Spediteure zu ständiger Anpassung zwingt.
Das Team in der USA-Abteilung der NAVIS steht in täglichem Austausch mit unserem langjährigen US-Partner American Lamprecht Transport, um unsere Kunden in Europa und in den USA je nach Lieferbedingung nach bestem Wissen und Gewissen über den jeweils gültigen US-Zollsatz ihrer Warenlieferungen in die USA zu informieren.
Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hat einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und praktischen Auswirkungen auf die Akteure der Lieferketten veröffentlicht, den wir Ihnen zusammenfassend gern zur Verfügung stellen. Erfahrungsgemäß können sich die Zollvereinbarungen zwischen der Trump-Administration und der EU auch spontan ändern. Bitte beachten Sie, dass wir daher für die Richtigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernehmen können:
1.) Einführung:
Auf Grundlage mehrerer präsidialer Dekrete von US-Präsident Donald Trump gelten seit dem 7. August 2025 neue länderspezifische, reziproke Zusatzzölle für Importe in die Vereinigten Staaten. Damit sollen die heimische Industrie geschützt und Handelsdefizite der USA abgebaut werden. Die Verhängung reziproker Zölle bedeutet, dass die USA überall dort ihre Zölle entsprechend im Verhältnis anheben, wo sie derzeit weniger verlangen als ihre Handelspartner.
Diese US-Maßnahmen stellen eine Verschiebung der globalen Handelsbedingungen dar, die eine genaue Beachtung der Dokumentations-, Klassifizierungs- und Compliance-Prozesse erfordert. Genaue Eintarifierungen, Ursprungsüberprüfungen und Umschlagkontrollen werden noch kritischer, während Routing-Entscheidungen und vertragliche Vereinbarungen möglicherweise kurzfristig überarbeitet werden müssen. Gleichzeitig werden sich die Exporteure wahrscheinlich für die Szenarioplanung und Kostenbewertung an ihre Logistikdienstleister wenden und den Spediteuren eine wichtige beratende Rolle bei der Anpassung der Lieferketten an die neuen Zolltarifbedingungen zukommen lassen.
2.) Überblick über die neuen US-Zölle:
Für die meisten Länder, die nicht unter spezifische Handelsabkommen fallen, gilt seit 7. August 2025 ein Basiszollsatz von 10 Prozent auf US-Importe. Dieser Zoll gilt zusätzlich zu den bestehenden Meistbegünstigungszöllen (MFN), die in Spalte 1 des Harmonisierten US-Zolltarifplans (HTSUS) aufgeführt sind. (Erläuterung: Nach dem Meistbegünstigungsprinzip der Welthandelsorganisation (WTO) müssen Handelsprivilegien, die einem WTO-Vertragspartner gewährt werden, auch allen anderen Vertragspartnern bewilligt werden. Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) gewähren einander grundsätzlich Meistbegünstigungszollsätze.)
Höhere gebietsspezifische Sätze von 15 bis 50 Prozent gelten für mehr als 60 Länder, wie in Anhang I der Executive Order aufgeführt.
Globale Ausgangsbasis: Reziproke Zölle
Seit 7. August 2025 wenden die USA einen generellen reziproken Zollmechanismus für alle Handelspartner ohne Präferenzabkommen an, der wie folgt funktioniert:
- Liegt der Meistbegünstigungstarif eines Erzeugnisses unter 15 Prozent, wird der US-Zollsatz auf 15 Prozent angehoben.
- Liegt der Meistbegünstigungszollsatz eines Erzeugnisses über 15 Prozent, so gilt dieser höhere Satz wie üblich.
- Stahl und Aluminium unterliegen außerhalb dieser Formel weiterhin 50 Prozent Zöllen.
Beispiel: Wenn ein Land ein Produkt mit einem Meistbegünstigungssatz von 5 Prozent in die USA exportiert, beträgt der neue Zollsatz 15 Prozent. Beläuft sich der Meistbegünstigungssatz auf 20 Prozent, bleibt der Tarif bei 20 Prozent.
Dieser globale Rahmen markiert eine deutliche Verschärfung der US-Handelspolitik mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Zollabwicklung, die Einhaltung der Vorschriften und die Planung der Lieferkette.
3.) US-Zölle auf EU-Importe:
3.1. Pauschaler Zollsatz von 15 Prozent für EU-Importe:
Seit 7. August 2025 gilt für EU-Ursprungswaren bei der Einfuhr in die USA ein pauschaler Zollsatz von 15 Prozent ohne Hinzurechnung der bisherigen Zollsätze des US-Tarifs. Dies gilt auch für Autos und Autoteile. Bedingung hierfür ist aber die EU-seitige Abschaffung der Zölle auf alle US-Industriegüter.
3.2. Ausnahmen von dem pauschalen Zollsatz von 15 Prozent:
- Produkte aus Eisen, Stahl und Aluminium sowie deren Derivate gemäß Abschnitt 232 des US-amerikanischen Trade Expansion Act (ermöglicht dem US-Präsidenten, Handelsbeschränkungen wie Zölle zu verhängen, wenn Importe die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten bedrohen), die weiterhin einem Zollsatz von 50 Prozent Dieser Zollsatz gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen.
- Mit Proklamation vom 30. Juli 2025 veröffentlichte das Weiße Haus die Einführung von Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent für Halberzeugnisse aus Kupfer sowie intensive Derivatprodukte aus Kupfer gemäß Abschnitt 232 seit dem 1. August 2025. Diese bleiben ebenfalls bestehen.
- Liegt der Meistbegünstigungszollsatz unter 15 Prozent, so wird der Zollsatz auf 15 Prozent angehoben. Liegt der Meistbegünstigungszollsatz über 15 Prozent, so gilt dieser weiter.
3.3. Übergangsregelungen:
Die neuen Zölle gelten nicht für Waren, die bereits vor dem 7. August um 00:01 Uhr ET am Verladehafen auf ein Schiff verladen wurden und sich auf dem letzten Transportweg befinden und bis spätestens 5. Oktober 2025, 00:01 Uhr ET zur Verwendung eingeführt oder aus einem Lager entnommen werden. Diese Ausnahme gilt nicht für Waren, für die – vor der getroffenen Vereinbarung – die Basiszölle von 10 Prozent galten.
3.4. Strafzölle für Umgehungsmaßnahmen:
Waren, bei denen festgestellt wurde, dass sie umgeladen wurden, um den geltenden Zöllen zu entgehen, werden mit einem zusätzlichen Strafzoll von 40 Prozent belegt und es können Geldbußen oder andere Sanktionen verhängt werden. Dies erfordert eine stärkere Due Diligence, Lieferantenbescheinigungen und eine präzise Routing-Dokumentation.
4.) Abschaffung der De-minimis Ausnahmeregel:
Am 30. Juli 2025 veröffentlichte das Weiße Haus eine Executive Order, mit der die Zollfreigrenze von 800 US-Dollar für Waren, die außerhalb des internationalen Postnetzes in die Vereinigten Staaten versendet werden, abgeschafft wurde. Diese Maßnahme, die am 29. August 2025 in Kraft tritt, gilt für sämtliche Importe, unabhängig von Ursprungs-/Versendungsland und Transportweg. Ab diesem Datum werden alle Kurier- und Expressfrachtsendungen in die USA als Importe behandelt, für die eine vollständige ACE-Zollanmeldung (Automated Commercial Environment) mit vollständigen Daten, Bewertungen, Zöllen, Steuern und Gebühren erforderlich ist. Dies hat bereits dazu geführt, dass Postbetreiber in ganz Europa Paketsendungen in die USA aussetzen.
Um den Übergang zu erleichtern, werden die US-Zoll- und Grenzschutzbehörden (CBP) in den ersten sechs Monaten Pauschalzölle in Höhe von 80 bis 200 US-Dollar pro Paket erheben.
5.) Maßnahmen der EU:
Die EU hat in ihrer Vereinbarung mit den USA unter anderem folgende Zusagen getroffen:
- Aussetzung aller geplanten Gegenzölle auf US-Waren bis auf Weiteres.
- Abschaffung aller EU-Zölle auf US-Industriegüter, die in die EU exportiert werden.
- Erweiterung des Marktzugangs für nicht sensible US-amerikanische Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse.
- Energiebeschaffung: die EU wird bis 2028 750 Milliarden US-Dollar an Energie (LNG, Öl, Kernenergie) beschaffen.
- KI-Chips: die EU kauft „mindestens“ 40 Milliarden US-Dollar an US-KI-Chips
6.) Ursprungsregeln:
Die US-Zölle für Waren aus Eisen, Stahl und Aluminium sowie Kupfer gelten für alle Waren unabhängig vom Ursprungsland. Bei den länderbezogenen reziproken Zöllen hängt der Zusatzzoll vom Ursprungsland der Ware ab und nicht von dem Land, aus dem die Ware versendet wird. Die USA definieren den Ursprung von Waren nach dem Kriterium der wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Das heißt, eine Ware gilt als in dem Land hergestellt, in dem sie die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung erfahren hat.
Die USA und die EU beabsichtigen, eindeutige Ursprungsregeln zu definieren, um sicherzustellen, dass die Vorteile des Abkommens ausschließlich beiden Vertragsparteien zugutekommen. Hier ist besondere Sorgfalt geboten: Selbst geringfügige Änderungen in den Produktionsprozessen können den Ursprungsstatus verändern
7.) Herausforderungen und Chancen für Akteure der Lieferketten:
- Die zusätzlichen US-Zölle auf europäische Exporte beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte. Aktuell problematisch sind transatlantische Lieferungen, in denen die Strafzölle noch nicht eingepreist sind. Neben drohenden Annahmeverweigerungen der Sendungen holen erste Lieferanten die Ware zurück.
- Störungen in globalen Lieferketten: Handelskonflikte zwischen den USA und anderen Ländern, zum Beispiel China können indirekt auch deutsche Unternehmen betreffen, da internationale Lieferketten eng vernetzt sind. Sanktionen, Exportkontrollen oder neue Vorschriften können zu unerwarteten Umleitungen von Warenströme führen.
- Globale Umstrukturierung der Lieferketten: Unternehmen reagieren auf geopolitische Unsicherheiten mit der Diversifizierung ihrer Lieferketten. Dies führt zu veränderten Transportwegen, neuen Häfen und geänderten Logistikanforderungen, was Spediteure zu ständiger Anpassung zwingt.
- Investitionsmöglichkeiten in den USA: Die Trump-Administration forciert Investitionen in die US-Infrastruktur .
- Nutzung von Freihandelsabkommen außerhalb der USA: Sollte der US-Markt weniger attraktiv werden, bieten andere Regionen, mit denen die EU-Freihandelsabkommen geschlossen hat, Wachstumschancen. Daher sollte beispielsweise ein zügiges Inkrafttreten des Mercosur-Abkommen eine Signalwirkung für weitere Freihandelsverhandlungen mit Indien und Indonesien erzeugen.
8.) Weitere Quellen zum Thema US-Zölle:
- FAQ des US-Zolls zu Abschnitt 232: Zölle auf Aluminium und Stahl.
- Fragen und Antworten zur Gemeinsamen Erklärung EU-USA zu transatlantischem Handel und transatlantischen Investitionen.
Stand 07.08.2025:
Am 7. August 2025 sind eine Reihe von Executive Orders vom 30. und 31. Juli 2025 seitens der Trump-Administration wichtige US-Zollmaßnahmen in Kraft getreten. Diese Maßnahmen führen einen neuen gegenseitigen Zollrahmen und weitere handelsbezogene Änderungen ein, die unmittelbare Auswirkungen auf Akteure der Lieferkette haben.
Diese Änderungen stellen eine signifikante Veränderung der globalen Handelsbedingungen dar und erfordern die sofortige Aufmerksamkeit der betroffenen Akteure der Lieferkette. Während die bilateralen Verhandlungen fortgesetzt werden, wird dringend empfohlen, die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen aufmerksam zu beobachten.
Das Team in der USA-Abteilung der NAVIS steht in täglichem Austausch mit unserem langjährigen US-Partner American Lamprecht Transport, um unsere Kunden in Europa und in den USA je nach Lieferbedingung nach bestem Wissen und Gewissen über den jeweils gültigen US-Zollsatz ihrer Warenlieferungen in die USA zu informieren.
Eine gute Übersicht der US-Zollmaßnahmen mit Wirkung ab 07.08.2025 hat der internationale Spediteursverband (FIATA) veröffentlicht, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Erfahrungsgemäß ändert die Trump-Administration die Zollmaßnahmen allerdings auch spontan. Bitte beachten Sie, dass wir daher für die Richtigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernehmen können:
A) Wichtige US-Zolltarifänderungen mit Wirkung zum 7. August 2025:
1. Einführung eines neuen „gegenseitigen (reziprokalen) Zollsystems“:
Für die meisten Länder, die nicht unter spezifische Handelsabkommen fallen, gilt nun ein Basiszoll von 10 %. Dieser Zoll gilt zusätzlich zu den bestehenden Meistbegünstigungszöllen (MFN), die in Spalte 1 des US Harmonized Tariff Schedule (HTSUS) aufgeführt sind.
Für über 60 Länder gelten höhere gebietsspezifische Zollsätze zwischen 15 % und 50 %, wie in Anhang I der Executive Order aufgeführt. Für Waren mit Ursprung in der Europäischen Union gilt ein bedingter Zollsatz von 15 %, wenn der MFN-Satz unter 15 % liegt. Eine vollständige Übersicht über die betroffenen Länder und die Zollsatzänderungen finden Sie am Ende dieser Mitteilung.
2. Ende der De-minimis-Regelung für nicht-postalische Importe:
Die De-minimis-Regelung in Höhe von 800 USD gilt nicht mehr für Waren, die außerhalb des globalen Postnetzes importiert werden. Die Anmeldung aller nicht-postalischen Sendungen, die vor de Inkrafttreten der De-minimis-Regelung in Frage kamen, muss von einer zur Anmeldung berechtigten Partei im Automated Commercial Environment (ACE) erfolgen.
Für diese Sendungen müssen Spediteure nun folgende Zölle erheben: Wertzölle, basierend auf dem geltenden Zolltarif für das Herkunftsgebiet. Spezifische Zölle in Höhe von 80–200 USD pro Sendung während einer sechsmonatigen Übergangsphase (bis 29. Februar 2026).
3. Kupferzölle auf 50 % erhöht:
Die Zölle auf bestimmte Kupferhalbzeuge und -derivate wurden auf 50 % angehoben. Das US-Handelsministerium wird voraussichtlich innerhalb von 90 Tagen Vorschriften zum Inlandsanteil erlassen.
4) Verstärkte Kontrolle bei Umladungen:
Waren, die nachweislich umgeladen wurden, um geltende Zölle zu umgehen, müssen mit einem zusätzlichen Strafzoll von 40 % sowie möglichen Geldbußen oder anderen Sanktionen rechnen.
B) Zollausnahmen (Tariff Exemptions):
Die neuen gegenseitigen Zölle gelten nicht für:
- Waren, die im Verladehafen auf ein Schiff verladen werden und sich auf dem endgültigen Transportweg vor 0:01 Uhr (ET) am 7. August 2025 befinden, oder (2) die vor 0:01 Uhr (ET) am 5. Oktober 2025 zum verbrauchsrechtlichen Verbrauch verbracht oder aus dem Lager entnommen werden.
- Diese Ausnahme gilt nur für die höheren gebietsspezifischen Zölle und nicht für Waren, die den gegenseitigen Basiszöllen von 10 % unterliegen.
- Erzeugnisse und Derivate aus Stahl und Aluminium, die bereits den Zöllen nach Abschnitt 232 unterliegen.
- Automobile und Autoteile, die zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zöllen nach Abschnitt 232 unterliegen.
- Zusätzliche Artikel, die in Anhang II der ursprünglichen Durchführungsverordnung aufgeführt sind, darunter Arzneimittel, Halbleiter, Holzprodukte, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte.
C) Handlungsempfehlungen an die Akteure der Lieferketten:
1.Prüfen Sie risikobehaftete Sendungen und aktualisieren Sie Zoll- und Compliance-Prozesse:
Sorgen Sie für kontinuierliche Klassifizierungs- und Ursprungsprüfungen und informieren Sie Ihre Kunden entsprechend, um sicherzustellen, dass genaue Informationen zu den Sendungen bereitgestellt werden.
Überprüfen Sie umgeladene Waren, insbesondere auf Hochrisikokorridoren, sorgfältig, um zusätzliche Zölle und Strafen von 40 % zu vermeiden.
Erstellen Sie Notfallpläne für mögliche Zollanpassungen oder Durchsetzungsmaßnahmen.
2. Passen Sie die Arbeitsabläufe im E-Commerce und bei der Paketabwicklung an:
Aktualisieren Sie die Verfahren für Zollanmeldung, Zollwertermittlung und Zollerhebung, um die Abschaffung der Geringfügigkeitsschwelle für nicht postalische Importe zu berücksichtigen.
Überprüfen Sie interne Systeme für die Abwicklung von B2C- und Kleinpaketverkehr.
3. Überprüfen und stärken Sie Verträge, um mögliche Änderungen zu berücksichtigen:
Überprüfen Sie Verträge mit Kunden und Lieferanten, um potenzielle rechtliche, finanzielle und operative Risiken im Hinblick auf laufende Handelsverhandlungen und rechtliche Überprüfungen zu managen.
4. Vorbereitung auf Routenänderungen und Verkehrsverlagerungen:
Seien Sie bereit, Sendungen umzuleiten oder den Verkehrsträger zu wechseln, um auf Routen mit hohen Zöllen zu reagieren. Erwägen Sie die Nutzung von Zolllagern, Zollaussetzungsregelungen und multimodalen Transportdokumenten.
5. Besprechen Sie mit Ihren Kunden Lieferkettenstrategien:
Arbeiten Sie proaktiv mit Ihren Kunden an Preis-, Zoll- und Beschaffungsstrategien, um die Abstimmung sicherzustellen und die Einhaltung von Zeitplänen und Kapazitäten zu erleichtern.
Unterstützen Sie Kunden bei der Entwicklung von Notfallplänen für mögliche Zollumkehrungen oder weitere Richtlinienänderungen.
D) Länderspezifische US-Zoll-Tarifänderungen:
Territory (Land) |
Previous |
New |
Change |
Afghanistan |
10% |
15% |
↗ |
Algeria |
30% |
30% |
– |
Angola |
32% |
15% |
↘ |
Bangladesh |
37% |
20% |
↘ |
Bolivia |
10% |
15% |
↗ |
Bosnia and Herzegovina |
35% |
30% |
↘ |
Botswana |
37% |
15% |
↘ |
Brazil* |
10% |
50% |
↗ |
Brunei Darussalam |
24% |
25% |
↗ |
Cambodia |
49% |
19% |
↘ |
Cameroon |
11% |
15% |
↗ |
Canada |
25% |
35% |
↗ |
Chad |
13% |
15% |
↗ |
Costa Rica |
10% |
15% |
↗ |
Côte d’Ivoire |
21% |
15% |
↘ |
Democratic Republic of Congo |
11% |
15% |
↗ |
Ecuador |
10% |
15% |
↗ |
Equatorial Guinea |
13% |
15% |
↗ |
European Union** |
20% |
15% (conditional) |
↘ |
Falkland Islands |
41% |
10% |
↘ |
Fiji |
32% |
15% |
↘ |
Ghana |
10% |
15% |
↗ |
Guyana |
38% |
15% |
↘ |
Iceland |
10% |
15% |
↗ |
India |
26% |
25% |
↘ |
Indonesia |
32% |
19% |
↘ |
Iraq |
39% |
35% |
↘ |
Israel |
17% |
15% |
↘ |
Japan |
24% |
25% |
↗ |
Jordan |
20% |
15% |
↘ |
Kazakhstan |
27% |
25% |
↘ |
Korea |
25% |
15% |
↘ |
Laos |
48% |
40% |
↘ |
Lesotho |
50% |
15% |
↘ |
Libya |
31% |
30% |
↘ |
Liechtenstein |
37% |
15% |
↘ |
Madagascar |
47% |
15% |
↘ |
Malawi |
17% |
15% |
↘ |
Malaysia |
24% |
19% |
↘ |
Mauritius |
40% |
15% |
↘ |
Mexico*** |
25% |
30% (paused) |
– |
Moldovia |
31% |
25% |
↘ |
Mozambique |
16% |
15% |
↘ |
Myanmar |
44% |
40% |
↘ |
Namibia |
21% |
15% |
↘ |
Nauru |
30% |
15% |
↘ |
New Zealand |
10% |
15% |
↗ |
Nicaragua |
18% |
18% |
– |
Nigeria |
14% |
15% |
↗ |
North Macedonia |
33% |
15% |
↘ |
Norway |
15% |
15% |
– |
Pakistan |
29% |
19% |
↘ |
Papua New Guinea |
10% |
15% |
↗ |
Philippines |
17% |
20% |
↗ |
Serbia |
37% |
35% |
↘ |
South Africa |
30% |
30% |
– |
South Korea |
25% |
15% |
↘ |
Sri Lanka |
44% |
20% |
↘ |
Switzerland |
31% |
39% |
↗ |
Syria |
41% |
41% |
– |
Chinese Taipei |
32% |
20% |
↘ |
Thailand |
36% |
19% |
↘ |
Trinidad and Tobago |
10% |
15% |
↗ |
Tunisia |
28% |
25% |
↘ |
Turkey |
10% |
15% |
↗ |
Uganda |
10% |
15% |
↗ |
United Kingdom |
10% |
10% |
– |
Vanuatu |
22% |
15% |
↘ |
Venezuela |
15% |
15% |
– |
Vietnam |
46% |
20% |
↘ |
Zambia |
17% |
15% |
↘ |
Zimbabwe |
18% |
15% |
↘ |
*Brazil: A 40% emergency surcharge has been applied by a separate Executive Order of 30 July 2025 and entered into force as of 6 August 2025. Combined with the 10% baseline reciprocal tariff, this brings the total tariffs to 50%. Exceptions apply for specific commodities stated in Annex I of the Executive Order.
**European Union: For EU-origin goods, a conditional 15% tariff applies if the MFN rate is below 15%. For example, if a product’s normal duty rate is 5%, an additional 10 percent reciprocal tariff will apply. For products with an MFN duty rate greater than 15%, only the MFN duty rate will apply without any additional reciprocal tariffs.
***Mexico: A 90-day pause on any additional tariffs has been announced in view of impending negotiations. Imports remain subject to a 25% tariff unless exempt under USMCA rules of origin.
For more information, please see the following Executive Orders:
Further Modifying the Reciprocal Tariff Rates (31 July 2025)
Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries (30 July 2025)
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an das Team der USA-Abteilung der NAVIS in Hamburg.