20. März, 2026Import-See

Diese NAVIS AKTUELL – Information wird laufend aktualisiert.

Zur Verbesserung der Sicherheit in der Transportkette von Importcontainern haben die deutschen Containerhäfen dazu eine einheitliche digitale Plattform namens „German Ports“ gegründet. Damit wird sichergestellt, dass vom seeseitigen Eintreffen des Containers im Hafen bis zu dessen Abholung durch das Transportunternehmen jederzeit transparent nachvollziehbar ist, welche Partei über den Container verfügen darf.

Das neue IT-System soll vor allem den Container-Diebstahl und Drogenschmuggel erschweren. Das bisherige anonyme PIN-Verfahren wurde ab 1. Oktober 2025 sukzessive durch ein personalisiertes, digitales „Recht zur Abholung“ namens „Secure Release Order“ ersetzt.

NAVIS ist auf das neue IT-System vorbereitet und ist von Beginn an Teilnehmer der German Ports-Plattform. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von German Ports hier.

 

Stand: 20.03.2026:

Mit der Einführung der sogenannten Stufe 2 der Secure Release Order (SRO) wird der digitale Freistellungsprozess für Importcontainer in den deutschen Nordseehäfen in  den verbindlichen Regelbetrieb überführt. Zentrale Neuerung ist die vollständige Digitalisierung und sicherheitsgeprüfte Ausgestaltung der Lkw-Abholung am Terminal (Gate-Prozess).

Während die bisherigen Umsetzungsstufen im Wesentlichen auf die digitale Bereitstellung der Freistellung abzielten, wird nun erstmals der physische Abholvorgang konsequent an eine vorherige digitale Berechtigungsprüfung geknüpft. Für Spediteure und  Transportunternehmen ergeben sich hieraus unmittelbare operative Anforderungen.

Die verpflichtende Umsetzung erfolgt in Hamburg ab dem 23. März 2026 und in Bremerhaven ab dem 25. März 2026.

Inhaltlich führt die Stufe 2 dazu, dass die Abholung eines Importcontainers grundsätzlich nur noch möglich ist, wenn ein gültiges digitales Abholrecht (Secure Release Order) in der Plattform German Ports hinterlegt und eindeutig dem ausführenden  Transportunternehmen zugeordnet ist. Ohne diese digitale Legitimation erfolgt keine Containerherausgabe mehr.

Gleichzeitig wird der Prozess eng mit den operativen Systemen der Terminals verzahnt.

Slotbuchungen können nur noch vorgenommen werden, wenn

  • ein entsprechendes Abholrecht vorliegt und
  • ob sowohl das Transportunternehmen als auch der eingesetzte Fahrer ordnungsgemäß legimitiert sind.

Voraussetzung hierfür ist die verpflichtende Identifikation des Fahrers über ein zugelassenes Identity-Provider-System, etwa ImpalaID, CONROO oder Passify. Ohne eine solche eindeutige digitale Zuordnung ist ein Terminalzugang künftig ausgeschlossen. Von besonderer praktischer Bedeutung ist die terminalspezifische Ausgestaltung der Umstellung, insbesondere im Hinblick auf die bisherige Funktion „Downgrade to PIN“.

Dessen Abschaltung erfolgt nicht einheitlich, sondern differenziert nach Standorten und einzelnen Terminals. In Hamburg betrifft die finale Abschaltung konkret das HHLA-Terminal CTA, an dem der „Downgrade to PIN“ mit Wirkung zum 23. März 2026 entfällt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Abholung dort ausschließlich über ein digitales Abholrecht möglich. An den übrigen Hamburger Terminals – HHLA CTT, HHLA CTB sowie Eurogate CTH – ist der Prozess bereits vollständig auf die Secure Release Order umgestellt; ein PIN-basiertes Ersatzverfahren ist dort nicht mehr vorgesehen.

Entsprechendes gilt für die Terminals in Bremerhaven (NTB und Eurogate CTB), an denen die Abwicklung ebenfalls ausschließlich über die SRO erfolgt.

Eine abweichende Situation besteht derzeit lediglich am Terminal EUROGATE CTW in Wilhelmshaven. Aufgrund der weiterhin geltenden Übergangsregelung kann dort der „Downgrade to PIN“ vorerst weiterhin genutzt werden; ein konkreter Abschalttermin ist bislang nicht festgelegt. Parallel besteht jedoch bereits die Möglichkeit, auch in  Wilhelmshaven vollständig über die Secure Release Order abzuwickeln.

Die neue Systematik führt zu einer erheblich gesteigerten Abhängigkeit von der korrekten digitalen Abbildung aller Beteiligten und Prozesse. Fehler in der Zuordnung von  Abholrechten, unvollständige Stammdaten oder fehlende Fahrerregistrierungen führen.

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Stand: 11.09.2025:

Die deutschen Seehäfen gehören zur kritischen Infrastruktur und erfordern daher ein besonders verlässliches und abgesichertes Vorgehen bei der Einführung neuer Prozesse. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird die Secure Release Order (SRO) zum 1. Oktober 2025 in einem stabilen und schrittweisen Onboarding-Prozess eingeführt. Ziel ist es, allen Beteiligten eine sichere Umstellung zu ermöglichen und zugleich die Resilienz der Importprozesse nachhaltig zu stärken.

Um mögliche Einführungsrisiken zu minimieren, erfolgt die Umstellung stufenweise:

Ab 1. Oktober 2025:
Start der SRO-Einführung mit den Reedereien.
Für alle weiteren Prozessbeteiligten bleibt übergangsweise ein „Downgrade to PIN“ möglich, so dass bis zum 2. November 2025 weiterhin der PIN-basierte Prozess genutzt werden kann.

Der Zeitraum bis zum 2. November 2025 wird aktiv für das Onboarding der Beteiligten (Spediteure, Importeure und Transporteure) genutzt.

Ab 3. November 2025:
Verbindlicher Start des vollständigen SRO-Prozesses für alle Importbeteiligten zunächst bei zwei kleineren Terminals (je eines in Hamburg und eines in Bremerhaven oder Wilhelmshaven).

Ab 17. November 2025:
Schrittweise Inbetriebnahme aller weiteren Terminals.

Der beschriebene Einführungsprozess wurde in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden erarbeitet.

German Ports hat in einer Übersicht festgehalten, wie das Onboarding je beteiligter Branche erfolgen wird (Link zur Übersicht).

 

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Stand: 28.08.2025

Für Spediteure, Bahn-Unternehmen, Fuhrunternehmen und Importeure hat German Ports folgende Anleitung veröffentlicht:

Schritt für Schritt-Anleitung zur Anbindung an German Ports:

1.) Registrieren Sie ihr Unternehmen:

Jedes Unternehmen muss sich einmalig in German Ports registrieren! Nach der Registrierung können Sie in German Ports eigenständig Niederlassungen einrichten und Nutzer hinzufügen. Hier direkt anmelden.

Weitere Informationen zum Thema „Understanding German Ports IDs and Account Structures“ finden Sie hier.

2.) Informieren Sie Ihre Kunden (Importeure):

Informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig darüber, dass auch sie German Ports nutzen müssen. Nur registrierte Kunden können Abholrechte für Importcontainer empfangen und verwalten. Außerdem wichtig: Ihre Kunden müssen ebenfalls die jeweils nächste Partei informieren, die Container abholen darf. So läuft die Übergabe sicher und unkompliziert.  Hier kommen Sie zum Kundenschreiben.

 3.) Binden Sie sich technisch an

Als Unternehmen können Sie sich technisch über XML oder REST anbinden.