16. Juli, 2025Luftfracht

Das französische Verkehrsministerium (Direction générale de l’Aviation civile, DGAC) hat die Verlängerung des REST-Verfahrens für hermetisch verschlossene Behälter zumindest bis zum 31.Dezember 2025 beschlossen. Wesentliche Inhalte des Schreibens vom 02.05.2025 sind:

 

Verlängerung der Übergangsregelung:

Die ursprünglich bis zum 30. April 2025 befristete Übergangsfrist wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission weiterhin an einer endgültigen Regelung für die Kontrollverfahren arbeitet und sich deren Entscheidung verzögert.

 

Automatische Verlängerung bestehender Genehmigungen:

Bereits erteilte Genehmigungen werden für alle betroffenen Exporteure automatisch verlängert. Es ist keine erneute Antragstellung oder Übersendung von Unterlagen erforderlich. Ein gesondertes Bestätigungsschreiben wird nicht ausgestellt. Die Liste der zugelassenen Exporteure wird weiterhin an die autorisierten Spediteure übermittelt. Falls Sendungen über nicht-regulierte Spediteure abgewickelt werden, sollte diesen eine Kopie des beigefügten Schreibens übergeben werden.

 

Hinweise für Spediteure und Logistikunternehmen:

Für Transporteure, die vorgeprüfte Luftfrachtsendungen (von bekannten Versendern oder 3PL-regulierten Agenten) übernehmen, gelten weiterhin die Anforderungen der EU-Verordnung Nr. 2015/1998. Dazu zählen insbesondere Hintergrundüberprüfungen und Sicherheitsunterweisungen des Personals sowie die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung gemäß Anhang 6-E der Verordnung.

 

Weitere Informationen für Exporteure:

Das Schreiben enthält zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen, insbesondere zur Wahl des Status (bekannter Versender oder 3PL-regulierter Agent), zu Kontrollverfahren für unterschiedliche Behältergrößen sowie zur Vorgehensweise bei undurchsichtigen Verpackungen. Für Handelsunternehmen steht eine endgültige Regelung noch aus; hierzu erfolgt eine gesonderte Information, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.

 

Vom Luftfracht-Team der NAVIS können Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten: 

Herr Helge Köpfer:                  Telefon: (040) 789 48 – 425  

Frau Lena-Marie Wille             Telefon: (040) 789 48 – 442