25. März, 2026Export-See, Import-See, Luftfracht

Bekanntlich hat sich die Sicherheitslage für Transporte aufgrund der Kriegssituation im Persischen Golf und rund um die Straße von Hormus extrem verschlechtert.

Daher hat unser Verkehrshaftungsversicherer die Mitversicherung für Transporte per Seefracht, Luftfracht und Landverkehre im Nahen und Mittleren Osten für folgende Risiken gekündigt:

  • Krieg
  • Streik / Aufruhr
  • Beschlagnahme.

 

Die Aufhebung des Versicherungsschutzes für die oben genannten Gefahren bezieht sich auf folgende Länder und Regionen:

A) Ausschluss Länder und / oder Regionen im Nahen und Mittleren Osten:

Iran, Irak, Israel, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Katar, Oman, Kuwait, Syrien, Saudi-Arabien, Jemen, Libanon, einschließlich der Küstengewässer bis zu 12 Seemeilen vor der Küste.

B) Ausschluss Seegebiet:

Die Versicherung der oben genannten Gefahren ist im Gebiet des Persischen und Arabischen Golfs innerhalb der folgenden Begrenzung ausgeschlossen: Seerisiko im Persischen/ Arabischen Golf und den angrenzenden Gewässern, einschließlich des Golfs von Oman und der Gewässer westlich der Linie von Omans Hoheitsgrenze vor Kap Al-Hadd bei 22°42.S’N, 59°54.S’E nach Nordosten bis zur bei 25°10.S’N, 61°37.S’E.

 

Was folgt daraus für Ihre Verladungen in diese Regionen?

1.) Analog zu der Kündigung des Versicherungsschutzes unseres Verkehrshaftungsversicherers übernehmen wir keinerlei Haftung für die obig genannten Risiken für Verladungen von und zu den genannten Regionen. Der übrige Versicherungsschutz gilt unverändert fort.

2.)Sofern überhaupt Transporte in dieser Region möglich sind, gelten analoge Ausschlüsse zudem für alle Transportversicherungen, die Sie über uns abgeschlossen haben.

3.) Verfügen Sie über eine eigene Transportversicherungs-Police empfehlen wir Ihnen etwaige Ausschlüsse mit Ihrem Transportversicherer zu prüfen.  

4.) Wir und unser Verkehrshaftungsversicherer werden den Versicherungsmarkt und die politische Lage in den kommenden Tagen und Wochen sondieren und Sie unter NAVIS Aktuell Stelle bezüglich möglicher Wiedereinschlussvarianten informieren.

 

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Ihr gewohnter NAVIS-Betreuer jederzeit gerne zur Verfügung.