30. Jul, 2020Land-Verkehre

Der Brexit und somit der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ist bereits Geschichte, aber dank der aktuell laufenden Übergangsphase sind die Auswirkungen noch nicht zu spüren. Dies wird sich ändern – vielleicht schon zum 1. Januar 2021.

Was hat sich in den letzten Monaten getan auf dem Weg zu den neuen Beziehungen? Wie laufen die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen, welche Stolpersteine müssen auf dem Weg zur Einigung noch überwunden werden?

Diesen und weiteren Fragen widmete sich das Brexit – Kompetenzteam des Germany Trade & Invest (GTAI)  am 21. Juli 2020 in einem Webinar. Die GTAI ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing. Ein besonderes Augenmerk lag auf den mittlerweile veröffentlichten Abkommensentwürfen der beiden Seiten, die ausführlich vorgestellt und erläutert wurden.  

Die Präsentation des Webinar “Brexit – Wie geht es nach dem 01.01.2021 weiter”  finden Sie hier.

Wir werden die Entwicklungen rund um den Brexit weiter intensiv verfolgen und darüber weiterhin berichten. Aktuelle Informationen zum Brexit erhalten Sie auch unter www.zoll.de, www.bmwi.de und ec.europa.eu.

Über die Auswirkungen des Brexit auf den Warenverkehr mit UK und auf Ihre Transport- und Verzollungsaufträge an die NAVIS haben wir ein Informationsschreiben erstellt, dass Sie ebenfalls auf unserer Internetseite https://www.navis-ag.com/downloads/ herunterladen können.

Wie auch immer sich das neue Abkommen zwischen der EU und Großbritannien herauskristallisieren wird,  werden wir die NAVIS-Verkehre von und nach Großbritannien zum finalen Brexit-Termin Ende 2020 darauf vorbereiten.

Für weitere Rückfragen zu unseren Verkehren von und nach Großbritannien stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner der NAVIS jederzeit gern zur Verfügung.

Zum aktuellen Status Ihrer Sendung sowie zu den aktuellen Transportmöglichkeiten unserer Landverkehre innerhalb Europas sowie von und nach Nordafrika  wenden Sie sich gern bei der NAVIS jederzeit an die in den Verladeplänen aufgeführten Mitarbeiter: