27. Dez, 2016NAVIS

Ab dem 1. Januar 2017 gibt es eine Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017). Unter Moderation des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) verständigten sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Handelsverband Deutschland (HDE) auf eine Neufassung der ADSp, die ab dem 1. Januar 2017 gelten.

 

Die ADSp 2017 bauen im Wesentlichen auf den ADSp 2016 auf. Gegenüber den ADSp 2016 wurden in den ADSp 2017 die Interessen der verladenden Wirtschaft angemessen berücksichtigt. Mit den ADSp 2017 liegt das praxisbewährte Bedingungswerk in einer modernisierten Fassung vor, die zudem an die bestehende Gesetzeslage angepasst wurde und ebenso die neuere Rechtsprechung berücksichtigt. Die ADSp 2017 verschaffen somit allen Beteiligten Rechtssicherheit und Vertrauen.

 

Bitte beachten Sie, dass alle deutschen Unternehmen der NAVIS Gruppe mit Wirkung vom 1. Januar 2017 ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) arbeiten. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

 

Die ADSp 2017 sind ab dem 1. Januar 2017 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aller deutschen Unternehmen der NAVIS Gruppe und Sie können diese im Internet unter www.navis-ag.com/agb einsehen.