
Was ist Digitoll ?
Digitoll ist das neue, obligatorische digitale Zollsystem Norwegens, das von Tolletaten (der norwegischen Zollbehörde) betrieben wird. Es ersetzt die herkömmlichen, papierbasierten und manuellen Grenzverfahren durch eine vollständig elektronische Pflicht zur Übermittlung von Daten vor der Ankunft der Waren.
Von unserem norwegischen NAVIS-Partner haben wir dazu folgende Informationen erhalten:
- Im Rahmen von Digitoll müssen Transportunternehmen strukturierte Sendungsdaten – einschließlich Hauptsendungen, Teilsendungen (House Consignments) und Transportdetails – übermitteln, bevor die Waren physisch an der norwegischen Grenze eintreffen. Dies gilt für alle Verkehrsträger: Straße, See, Luft und Schiene.
- Der operative Stichtag ist der 15. September 2026. Nach diesem Datum müssen Transportunternehmen ohne gültige digitale Meldungen an der Grenze mit erheblichen Verzögerungen oder der Einreiseverweigerung rechnen.
Wer ist von Digitoll betroffen?
Digitoll betrifft jedes Unternehmen, das Waren nach oder durch Norwegen transportiert. Dazu gehören:
- Frachtführer und Transportunternehmen (unabhängig von der Nationalität)
- Speditionen
- Logistikunternehmen, die grenzüberschreitende Transporte abwickeln
- Zollagenten, die Meldungen im Auftrag von Frachtführern einreichen.
Wenn Sie Lkw betreiben, die nach Norwegen fahren – auch nur gelegentlich –, benötigen Sie einen Digitoll-konformen Arbeitsablauf.
Wichtige Fristen und Zeitplan:
Phase 1 – startet am 15. September 2026:
Die Einführung von Digitoll erfolgt schrittweise. Der Straßentransport ist der erste Verkehrsträger, für den die Regelungen verbindlich in Kraft treten; der 15. September 2026 ist dabei der verbindliche Stichtag für den operativen Betrieb.
Phase 2 – startet am 01.März 2026:
Ab dem 1. März 2027 gelten noch strengere Vorschriften; wir haben also von heute bis zum 28. Februar nächsten Jahres Zeit, um zu üben und die Abläufe entsprechend einzuspielen.
Digitoll – Wichtige Dokumentations-Anforderungen für Phase 1 ab 15.09.2026:
Der norwegische Zoll führt neue digitale Meldepflichten für Waren ein, die nach Norwegen transportiert werden. Um Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder Probleme an der norwegischen Grenze zu vermeiden, stellen Sie bitte sicher, dass vollständige und korrekte Unterlagen vorliegen, bevor die Waren abgeholt werden.
GRUNDREGEL:
Bitte geben Sie die Waren erst zur Abholung frei bzw. verladen Sie diese erst, wenn alle erforderlichen Versandunterlagen und -informationen vollständig vorliegen.
Erforderliche Angaben:
- Korrekte Angaben zu Verkäufer und Käufer
- Klare und genaue Warenbeschreibung
- HS-Code / Warennummer für jede Warenposition
- Anzahl und Art der Packstücke
- Nettogewicht und Bruttogewicht
- Rechnungswert und Währung
- Incoterms / Lieferbedingungen
- Ursprungsland
- Erforderliche Zertifikate, Lizenzen, Genehmigungen oder Ursprungsnachweise
Mehrere HS-Codes / Warenpositionen:
Enthält die Sendung mehr als einen HS-Code oder eine Warenposition, müssen das Netto- und Bruttogewicht für jede einzelne Warenposition angegeben werden.
Die Angabe des Gesamtgewichts der Sendung allein reicht nicht aus, wenn mehrere Warenpositionen/HS-Codes enthalten sind.
Für jede Warenposition sollten folgende Angaben klar ersichtlich sein: HS-Code – Warenbeschreibung – Nettogewicht – Bruttogewicht – Wert der Ware.
Vollständige Dokumentation muss vor der Abholung bereitliegen:
Alle erforderlichen Unterlagen müssen vollständig vorliegen, bevor die Ware zur Abholung freigegeben wird. Bitte versenden Sie keine Waren mit unvollständigen Unterlagen in der Erwartung, dass fehlende Informationen während des Transports nachgereicht werden können.
Unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Unterlagen können zu Folgendem führen:
- Verschiebung der Abholung
- Verzögerung oder Stopp des Fahrzeugs durch die Zollkontrolle
- Entladung und Zwischenlagerung der Ware
- Zusätzliche Kosten für Abwicklung, Lagerung oder Transport
- Lieferverzögerungen – unzufriedene Kunden
Etwaige Mehrkosten, die durch fehlende, fehlerhafte oder verspätete Unterlagen entstehen, können entsprechend in Rechnung gestellt werden.
Bitte prüfen Sie Folgendes, bevor Sie die Ware zur Abholung freigeben:
Ist die Handelsrechnung vollständig ? Proforma-Rechnungen können vom Zoll abgelehnt werden.
* Für jede Warenposition ist der HS-Code (Zolltarifnummer) angegeben.
* Die Warenbeschreibungen sind klar und präzise.
* Netto- und Bruttogewicht sind angegeben.
* Netto- und Bruttogewicht sind – sofern zutreffend – dem jeweiligen HS-Code bzw. der jeweiligen Warenposition zugeordnet.
* Anzahl und Art der Packstücke sind angegeben.
* Warenwert und Währung sind angegeben.
* Die Incoterms sind auf der Handelsrechnung aufgeführt.
* Das Ursprungsland ist angegeben.
* Erforderliche Zertifikate und Ursprungsnachweise liegen vor.
Bitte geben Sie die Ware erst zur Abholung frei, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihren Beitrag zu einem reibungslosen und effizienten Transportablauf nach Norwegen.
Digitoll – Wichtige Dokumentations-Anforderungen für Phase 2 ab 01.03.2027:
Die Zollabfertigung muss zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sein, bevor die Sendung die norwegische Grenze passiert.
Um eine reibungslose Zollabfertigung zu gewährleisten und Verzögerungen zu vermeiden, ist es entscheidend, dass präzise Informationen und die erforderlichen Unterlagen so früh wie möglich vorliegen. Dazu gehören:
- Vollständige und korrekte Sendungsdaten
- Elektronische Handelsrechnungen
- Alle erforderlichen Begleitunterlagen
- Zeitnahe Antworten auf Rückfragen zur Zollabfertigung


