Die Europäische Kommission hat am 7. April 2026 den ersten offiziellen Preis für Zertifikate im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) veröffentlicht – wie unser europäischer Speditions-Spitzenverband CLECAT berichtet. Für das erste Quartal 2026 wurde der Preis auf 75,36 Euro je Tonne CO₂-Äquivalent festgesetzt. Damit erhalten Importeure von Waren wie z.B. Stahl, Aluminium und Zement erstmals einen konkreten Hinweis auf die Kosten, die mit den in die Europäische Union eingeführten CO₂-Emissionen verbunden sind.
Die Veröffentlichung stellt einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung des CBAM Systems dar, dessen definitive Phase am 1. Januar 2026 begonnen hat. Nach diesem Regelwerk sind Importeure CO₂-intensiver Produkte – darunter Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff – verpflichtet, Emissionen auszugleichen, die bei der Herstellung außerhalb der Europäischen Union entstanden sind. Dies geschieht durch den Erwerb entsprechender Zertifikate. Der Preis dieser Zertifikate ist unmittelbar an den Marktpreis im europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) gekoppelt und soll gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Produzenten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gewährleisten.
Für das Jahr 2026 werden die Preise für CBAM-Zertifikate auf vierteljährlicher Basis als Durchschnitt der EU-ETS-Preise berechnet. Die nächsten Quartalspreise werden voraussichtlich am 6. Juli 2026, 5. Oktober 2026 sowie Anfang Januar 2027 veröffentlicht. Ab dem Jahr 2027 soll das System dynamischer ausgestaltet werden; dann ist eine wöchentliche Veröffentlichung der Preise vorgesehen, die die Entwicklungen am EU-ETS-Markt widerspiegeln soll. Importeuren soll es ab dem 1. Februar 2027 möglich sein, CBAM-Zertifikate zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen für das Jahr 2026 zu erwerben. Die erste Erklärung und Abgabe der Zertifikate ist für den 30. September 2027 vorgesehen.
Auch wenn der erste Preis für mehr Klarheit sorgt, bestehen weiterhin erhebliche Unsicherheiten. So müssen endgültige Benchmark-Werte noch veröffentlicht werden. Zudem sollen gemeldete Emissionen erst ab dem Jahr 2027 einer Verifizierung durch akkreditierte Prüfer unterliegen.
Für Unternehmen, die in internationalen Lieferketten tätig sind, entwickelt sich CBAM damit von einer reinen Berichtspflicht zu einem System mit unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die bevorstehende Phase wird daher für Unternehmen von zentraler Bedeutung sein, um ihre Beschaffungsstrategien, vertraglichen Regelungen und Compliance-Prozesse an diesen sich weiterentwickelnden Rechtsrahmen anzupassen.


