22. Okt., 2026Luftfracht

Die International Air Transport Association (IATA) hat die wesentlichen Änderungen der 68. Ausgabe der Dangerous Goods Regulations (DGR) veröffentlicht. Die neue Ausgabe basiert auf den ICAO Technical Instructions 2027–2028 und ist ab dem 1. Januar 2027 verbindlich anzuwenden.

Die Änderungen betreffen zahlreiche Bereiche der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über ausgewählte Neuerungen.

 

Schwerpunkt weiterhin auf Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien:

Ein wesentlicher Teil der Änderungen betrifft erneut den Umgang mit Batterien. Zahlreiche Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen wurden an die zunehmende Verwendung von Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien angepasst. Neu aufgenommen wurden zudem Vorschriften für sogenannte Hybrid-Batterien, die sowohl Lithium-Ionen- als auch Natrium-Ionen-Zellen enthalten können. Hierfür wurde die neue Sonder vorschrift A235 eingeführt.

Darüber hinaus wurden verschiedene bestehende Sondervorschriften erweitert und um Verweise auf Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien ergänzt.

 

Änderungen der Gefahrgutliste:

Die Gefahrgutliste wurde aktualisiert und um neue Einträge ergänzt. Daneben wurden bestehende Einträge überarbeitet sowie neue Verweise und Zuordnungen aufgenommen. Für die Praxis besonders relevant sind die Änderungen im Zusammenhang mit Batterien sowie die Einführung neuer Vorschriften für moderne Magnetresonanztomographie-Anlagen (MRT).

 

Neue und geänderte Sondervorschriften

Mehrere Sondervorschriften wurden angepasst oder neu eingeführt. Hervorzuheben sind insbesondere:

  • A235 für Hybrid-Batterien,
  • A236 für moderne MRT-Anlagen,
  • A808 als Übergangsregelung für auslaufende UN-Nummern und Versandbezeichnungen.

 

Nach der neuen Regelung bleiben auslaufende UN-Nummern und Benennungen künftig noch für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren in der Gefahrgutliste enthalten.

 

Überarbeitete Verpackungsanweisungen:

Eine Vielzahl von Verpackungsanweisungen wurde geändert. Betroffen sind insbesondere Vorschriften für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien sowie für Prototyp-Batterien. Unternehmen sollten prüfen, ob sich daraus Anpassungen bei Verpackung, Kennzeichnung oder Dokumentation ihrer Sendungen ergeben.

 

Änderungen bei Kennzeichnung und Markierung:

Die bisher verwendete Batteriekennzeichnung mit zusätzlichem Feld für eine Telefonnummer wird schrittweise abgelöst. Versender sollten künftig die aktuelle Version der Batteriekennzeichnung verwenden.

Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Kennzeichnung von Umverpackungen (Overpacks) präzisiert. Klargestellt wurde unter anderem, welche Angaben auf einer Umverpackung wiederholt werden müssen und welche nicht.

 

Klarstellungen zur Anwendung der DGR:

Die IATA hat außerdem die Anwendungsrichtlinien der DGR überarbeitet und ergänzt. Dies betrifft insbesondere:  

  • die Anwendung von Sondervorschriften,
  • die Auswahl der zutreffenden Verpackungsanweisungen,
  • die Wahl geeigneter Verpackungsarten sowie
  • die Zusammenpackung mehrerer Gefahrgüter in einem Versandstück („All Packed in One“).

Ziel dieser Änderungen ist eine klarere und einheitlichere Anwendung der Vorschriften in der Praxis.

 

Weitere Änderungen:

Darüber hinaus enthält die Ausgabe 2027 Anpassungen in den Bereichen Dokumentation, Abfertigung, Klassifizierung, Kennzeichnung und Handhabung von Gefahrgütern. Auch verschiedene Begriffsdefinitionen und Verfahrensregelungen wurden an die aktuellen ICAO-Vorgaben angepasst.

Die von der IATA veröffentlichte Übersicht der wesentlichen Änderungen finden Sie hier.

 

Für Rückfragen wenden Sie sich gern an das Luftfracht-Team der NAVIS am Hamburger Flughafen: 

Herr Helge Köpfer:                  Telefon: (040) 789 48 – 425  

Frau Lena-Marie Wille             Telefon: (040) 789 48 – 442