Zum 1. Januar 2025 treten die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) mit einer allgemeinen Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 in Kraft.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird die Änderungen mit der 30. Verordnung zur Änderung der Anlage A und B zum ADR-Übereinkommen im Herbst 2024 im Bundesgesetzblatt Teil II bekannt machen.
Änderung der Gefahrgut-Verordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB) folgt voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2025. Neben dem ADR 2025 werden damit auch die Änderungen im RID (Eisenbahn) und im ADN (Binnenschifffahrt) national umgesetzt. Die Anpassung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgut-Verordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) wird anschließend ebenfalls erfolgen.
Um ihre Prozesse frühzeitig an die bevorstehenden Änderungen anpassen zu können, blicken die Unternehmen mit Spannung auf die anstehenden Rechtsänderungen.
Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hat in einem Leitfaden einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des ADR 2025 veröffentlicht, den Sie hier gern herunterladen können.
Dieser Leitfaden unterstützt hierbei den Anwender, er ersetzt jedoch nicht den Blick in die genauen Gefahrgut-Vorschriften.