Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 01.10.2025 angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) folgendermaßen zu agieren:

 

  • Das BAFA wird die Prüfung der Unternehmensberichte ab sofort einstellen.

 

  • Soweit der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 3. September beschlossen hat, die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen.

 

  • Für die Verhängung von Bußgeldern bei den verbliebenen Bußgeldtatbeständen gelten fortan hohe Voraussetzungen. Sie werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen.

 

In einer Pressmitteilung des BMWE heißt es weiter: in einem nächsten Schritt soll das LkSG durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtline CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ersetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Belastungen der Unternehmen aus der Umsetzung der Vorgaben der CSDDD möglichst gering gehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hier.