


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Aussetzung der Berichtspflicht und Ausblick
Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mitgeteilt, dass das Vorliegen und die Veröffentlichung der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geregelten Jahresberichte erstmalig erst zum 1. Januar 2026 überprüft werden. Das BAFA...