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	<title>Zoll|NAVIS – the cargo company</title>
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		<title>Zoll: EU veröffentlicht den ersten CBAM-Zertifikatspreis – finanzielle Konsequenzen für Importeure</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/zoll-eu-veroeffentlicht-den-ersten-cbam-zertifikatspreis-finanzielle-auswirkungen-fuer-importeure/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Apr 2026 12:00:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Die Europäische Kommission hat am 7. April 2026 den ersten offiziellen Preis für Zertifikate im Rahmen des <strong>Carbon Border Adjustment Mechanism</strong> (<a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en?prefLang=de&amp;etrans=de">CBAM</a>) veröffentlicht &#8211; wie unser europäischer Speditions-Spitzenverband CLECAT berichtet. Für das erste Quartal 2026 wurde der <strong>Preis auf 75,36 Euro je Tonne CO</strong><strong>₂</strong><strong>-Äquivalent</strong> festgesetzt. Damit erhalten <strong>Importeure von Waren wie z.B. Stahl, Aluminium und Zement</strong> erstmals einen konkreten Hinweis auf die <strong>Kosten</strong>, die mit den in die Europäische Union eingeführten CO₂-Emissionen verbunden sind.</p>
<p>Die Veröffentlichung stellt einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung des CBAM Systems dar, dessen <strong>definitive Phase am 1. Januar 2026 begonnen</strong> hat. Nach diesem Regelwerk sind Importeure CO₂-intensiver Produkte – darunter Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff – <strong>verpflichtet, Emissionen auszugleichen</strong>, die bei der Herstellung außerhalb der Europäischen Union entstanden sind. Dies geschieht durch den Erwerb entsprechender Zertifikate. Der Preis dieser Zertifikate ist unmittelbar an den Marktpreis im europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) gekoppelt und soll gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Produzenten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gewährleisten.</p>
<p>Für das Jahr 2026 werden die <strong>Preise für CBAM-Zertifikate</strong> auf vierteljährlicher Basis als <strong>Durchschnitt der EU-ETS-Preise</strong> berechnet. Die nächsten Quartalspreise werden voraussichtlich am 6. Juli 2026, 5. Oktober 2026 sowie Anfang Januar 2027 veröffentlicht. Ab dem Jahr 2027 soll das System dynamischer ausgestaltet werden; dann ist eine <strong>wöchentliche Veröffentlichung der Preise</strong> vorgesehen, die die Entwicklungen am EU-ETS-Markt widerspiegeln soll. Importeuren soll es ab dem 1. Februar 2027 möglich sein, CBAM-Zertifikate zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen für das Jahr 2026 zu erwerben. Die erste Erklärung und Abgabe der Zertifikate ist für den 30. September 2027 vorgesehen.</p>
<p>Auch wenn der erste Preis für mehr Klarheit sorgt, bestehen weiterhin <strong>erhebliche Unsicherheiten</strong>. So müssen endgültige Benchmark-Werte noch veröffentlicht werden. Zudem sollen gemeldete Emissionen erst ab dem Jahr 2027 einer Verifizierung durch akkreditierte Prüfer unterliegen.</p>
<p>Für Unternehmen, die in <strong>internationalen Lieferketten</strong> tätig sind, entwickelt sich <strong>CBAM </strong>damit von einer reinen Berichtspflicht zu <strong>einem System mit unmittelbaren finanziellen Auswirkungen</strong>. Die bevorstehende Phase wird daher für Unternehmen von zentraler Bedeutung sein, um ihre Beschaffungsstrategien, vertraglichen Regelungen und Compliance-Prozesse an diesen sich weiterentwickelnden Rechtsrahmen anzupassen.</p></div>
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		<title>Zoll: Reform der EU-Zollunion beschlossen</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/zoll-reform-der-eu-zollunion-beschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2026 10:46:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zoll]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben am 26. März 2026 eine politische Einigung über eine umfassende <strong>Reform der EU-Zollunion</strong> getroffen. <strong>Ziel der Reform</strong> ist es, die Verfahren zu modernisieren, den Warenverkehr an den Außengrenzen besser zu überwachen und sowohl für Behörden als auch für Unternehmen effizientere Abläufe zu schaffen. Die Reform reagiert auf die stark gestiegenen Anforderungen an den Zoll, insbesondere durch den boomenden Online-Handel, neue europäische Sicherheits- und Produktstandards und eine zunehmend komplexe geopolitische Lage.</p>
<p>Die <strong>derzeitige Struktur mit 27 nationalen Zollverwaltungen</strong> und zahlreichen unter schiedlichen IT-Systemen führt zu erheblichem Aufwand und erschwert die einheitliche Kontrolle. Die Kommission möchte daher die Abläufe vereinfachen und gleichzeitig die Sicherheit des Binnenmarktes erhöhen.</p>
<p>Kernstück der Reform ist die <strong>Einrichtung der Europäischen Zollbehörde (EUCA)</strong> mit Sitz in Lille. Sie soll die <strong>Koordinierung des Risikomanagements</strong> zwischen den Mitgliedstaaten verbessern, für eine einheitliche Auslegung der Zollvorschriften sorgen und eine <strong>gemeinsame EU-Zolldatenplattform (EU-Data Hub &#8211; EUDH</strong>) betreiben. Dieser „Motor der Reform“ soll alle für den Zoll relevanten Daten zentral erfassen und den Mitgliedstaaten eine einheitliche Risikoanalyse in Echtzeit ermöglichen. Unternehmen werden ihre Informationen künftig nur einmal bereitstellen müssen, was die Bürokratie deutlich reduziert.</p>
<p>Die Reform bringt auch weitreichende <strong>Veränderungen für den E-Commerce</strong> mit sich. Online-Plattformen werden zu „fiktiven Einführern“ im Versandhandel und müssen sicherstellen, dass Zölle und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Gleichzeitig wird ab 1. Juli 2026 die <strong>Zollbefreiung</strong> von 150 Euro für Sendungen von geringem Wert <strong>abgeschafft</strong>. Ab diesem Zeitpunkt wird als vorläufige Maßnahme ein <strong>vereinfachter Pauschalzoll</strong> in Höhe von 3 Euro für kleine Pakete eingeführt, bis der Data Hub voll ständig eingerichtet ist.</p>
<p>Sobald die neue Zolldatenplattform in Betrieb ist (geplant für 2028), werden die <strong>Pauschalbeträge durch reguläre Zölle ersetzt</strong>, die dann für alle ein geführten Waren gelten. Spätestens zum 1. November 2026 soll eine Bearbeitungsgebühr für Importwaren ein geführt werden, um die steigenden Abfertigungskosten für die Zollbehörden auszugleichen. Die Höhe der Handling Fee wird in einem delegierten Rechtsakt festgelegt und basiert auf den Mindestkosten, die den Zollbehörden bei der Abfertigung von Waren entstehen.</p>
<p>Die <strong>Umsetzung der Reform</strong> erfolgt in <strong>mehreren Stufen.</strong> Die EUCA wird voraussichtlich im Jahr 2027 ihre Arbeit aufnehmen, während die neue EU-Zolldatenplattform ab 2028 schrittweise eingeführt wird, bis sie im Jahr 2034 vollständig einsatzbereit ist.</p>
<p>Für <strong>Spediteure und Zollvertreter</strong> wird die Reform <strong>operative Auswirkungen</strong> haben, da sich Datenanforderungen, Compliance-Pflichten, Risikobewertungen und Kontrollprozesse in der gesamten EU grundlegend verändern werden. Die EU-Kommission hat auf ihrer Website <a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_26_736">FAQ zur EU-Zollreform</a> veröffentlicht.</p></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Reform der EU-Zollunion: Zollverfahren sollen moderner und effizienter werden</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/reform-der-eu-zollunion-zollverfahren-sollen-moderner-und-effizienter-werden-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2025 21:41:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zoll]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Der <strong>neue EU-Zollkodex</strong>, das größte Reformvorhaben der europäischen Zollpolitik seit vielen Jahren, befindet sich derzeit in den <strong>Abschlussverhandlungen</strong> zwischen den europäischen Gesetzgebern. Mit der Reform sollen das Management der Zollunion verbessert, Einfuhrprozesse vereinfacht und digitalisiert, das Zollrecht einheitlich angewandt, neue Zuständigkeiten festgelegt und der Onlinehandel wirksamer reguliert werden.</p>
<p>Die neue EU-Zollgesetzgebung ist zudem ein Instrument den <strong>EU-Binnenmarkt</strong> und die europäische Wirtschaft zu <strong>schützen.</strong></p>
<p>Am 30.06.2025 hatten sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform geeinigt. Damit war der Weg frei für die <strong>Trilog-Verhandlungen</strong> mit dem Europäischen Parlament, das bereits im März letzten Jahres seine Verhandlungsposition angenommen hatte. Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung im Rat als wichtigen Schritt hin zur Reform der EU-Zollunion.   </p>
<p> </p>
<p>Die <strong>Reformziele der EU-Zollunion</strong> hat die  Europäische Kommission auf Ihrer Website veröffentlicht:</p>
<p><strong>Modernerer Ansatz für den elektronischen Handel:</strong></p>
<p>Mit der Reform wird auf Herausforderungen wie den zunehmenden <strong>elektronischen Handel</strong> und globale Veränderungen reagiert. Ziel ist es, die Zollverfahren zu modernisieren, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu stärken und die Kontrollen von Importen und Exporten, insbesondere beim elektronischen Handel, zu verbessern. </p>
<p><strong>EU-Zolldatenplattform:</strong></p>
<p>Ein wichtiger Teil der Reform ist die <strong>Einrichtung der EU-Zollbehörde (EUCA),</strong> die die neue <strong>EU-Zolldatenplattform</strong> überwachen wird. Die neue Plattform wird den Datenaustausch effizienter machen: So müssen beispielsweise Unternehmen bei der Übermittlung ihrer Zollinformationen nur mit einem einzigen Portal kommunizieren und die Daten für mehrere Sendungen lediglich einmal übermitteln. Durch den Ersatz fragmentierter IT-Systeme dürften jährlich rund 2 Milliarden Euro eingespart und das Zollsystem der EU technologisch weiterentwickelt werden. Das bedeutet schnellere Kontrollen, weniger Papierkram und einen stärkeren Verbraucherschutz. </p>
<p><strong> </strong><strong>Weniger Bürokratie:</strong></p>
<p>Insgesamt <strong>senkt</strong> die Reform die <strong>Kosten für Unternehmen</strong>, unterstützt die Durchsetzung der EU-Vorschriften in den Bereichen Produktsicherheit, Gesundheit, Umwelt und Klima und verbessert die Erhebung von Zöllen und Steuern, die sowohl dem EU-Haushalt als auch dem nationalen Haushalt zugutekommen. Sie dient dem Schutz unseres Binnenmarkts und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen an der EU-Grenze. </p>
<p> </p>
<p>Weitere Informationen zur Reform der EU-Zollunion können Sie der Website der <strong>Europäischen Kommission</strong> <a href="https://germany.representation.ec.europa.eu/news/effizientere-zollverfahren-mitgliedstaaten-einigen-sich-auf-reform-der-eu-zollunion-2025-06-30_de">hier</a> entnehmen.</p>
<p>Eine gute <strong>Übersicht über die EU-Zollreform</strong> hat zudem die <a href="https://www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/international/news/eu-zollreform-6609424">IHK Bodensee-Oberschwaben</a> am 01.07.2025 veröffentlicht.</p>
<p> </p></div>
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			</div></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Reform der EU-Zollunion: Zollverfahren sollen moderner und effizienter werden</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/reform-der-eu-zollunion-zollverfahren-sollen-moderner-und-effizienter-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2025 11:05:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zoll]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Der <strong>neue EU-Zollkodex</strong>, das größte Reformvorhaben der europäischen Zollpolitik seit vielen Jahren, befindet sich derzeit in den <strong>Abschlussverhandlungen</strong> zwischen den europäischen Gesetzgebern. Mit der Reform sollen das Management der Zollunion verbessert, Einfuhrprozesse vereinfacht und digitalisiert, das Zollrecht einheitlich angewandt, neue Zuständigkeiten festgelegt und der Onlinehandel wirksamer reguliert werden.</p>
<p>Die neue EU-Zollgesetzgebung ist zudem ein Instrument den <strong>EU-Binnenmarkt</strong> und die europäische Wirtschaft zu <strong>schützen.</strong></p>
<p>Am 30.06.2025 hatten sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform geeinigt. Damit war der Weg frei für die <strong>Trilog-Verhandlungen</strong> mit dem Europäischen Parlament, das bereits im März letzten Jahres seine Verhandlungsposition angenommen hatte. Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung im Rat als wichtigen Schritt hin zur Reform der EU-Zollunion.   </p>
<p> </p>
<p>Die <strong>Reformziele der EU-Zollunion</strong> hat die  Europäische Kommission auf Ihrer Website veröffentlicht:</p>
<p><strong>Modernerer Ansatz für den elektronischen Handel:</strong></p>
<p>Mit der Reform wird auf Herausforderungen wie den zunehmenden <strong>elektronischen Handel</strong> und globale Veränderungen reagiert. Ziel ist es, die Zollverfahren zu modernisieren, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu stärken und die Kontrollen von Importen und Exporten, insbesondere beim elektronischen Handel, zu verbessern. </p>
<p><strong>EU-Zolldatenplattform:</strong></p>
<p>Ein wichtiger Teil der Reform ist die <strong>Einrichtung der EU-Zollbehörde (EUCA),</strong> die die neue <strong>EU-Zolldatenplattform</strong> überwachen wird. Die neue Plattform wird den Datenaustausch effizienter machen: So müssen beispielsweise Unternehmen bei der Übermittlung ihrer Zollinformationen nur mit einem einzigen Portal kommunizieren und die Daten für mehrere Sendungen lediglich einmal übermitteln. Durch den Ersatz fragmentierter IT-Systeme dürften jährlich rund 2 Milliarden Euro eingespart und das Zollsystem der EU technologisch weiterentwickelt werden. Das bedeutet schnellere Kontrollen, weniger Papierkram und einen stärkeren Verbraucherschutz. </p>
<p><strong> </strong><strong>Weniger Bürokratie:</strong></p>
<p>Insgesamt <strong>senkt</strong> die Reform die <strong>Kosten für Unternehmen</strong>, unterstützt die Durchsetzung der EU-Vorschriften in den Bereichen Produktsicherheit, Gesundheit, Umwelt und Klima und verbessert die Erhebung von Zöllen und Steuern, die sowohl dem EU-Haushalt als auch dem nationalen Haushalt zugutekommen. Sie dient dem Schutz unseres Binnenmarkts und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen an der EU-Grenze. </p>
<p> </p>
<p>Weitere Informationen zur Reform der EU-Zollunion können Sie der Website der <strong>Europäischen Kommission</strong> <a href="https://germany.representation.ec.europa.eu/news/effizientere-zollverfahren-mitgliedstaaten-einigen-sich-auf-reform-der-eu-zollunion-2025-06-30_de">hier</a> entnehmen.</p>
<p>Eine gute <strong>Übersicht über die EU-Zollreform</strong> hat zudem die <a href="https://www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/international/news/eu-zollreform-6609424">IHK Bodensee-Oberschwaben</a> am 01.07.2025 veröffentlicht.</p>
<p> </p></div>
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			</div></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Importe mit CBAM-Pflicht:  EU hat Vereinfachung der CBAM-Verordnung veröffentlicht</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/importe-mit-cbam-eu-hat-vereinfachung-der-cbam-verordnung-veroeffentlicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Oct 2025 13:34:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Land-Verkehre]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Das sogenannte <strong>Omnibus-Paket I mit Vereinfachungen der CBAM-Verordnung</strong> ist als Verordnung (EU) 2025/2083 im <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502083">Amtsblatt L 3101 vom 14. Oktober 2025</a> veröffentlicht worden und am 17. Oktober 2025 in Kraft getreten.</p>
<p>Die <a href="https://www.dehst.de/DE/Home/home_node.html"><strong>Deutsche Emissionshandelsstelle</strong> (DEHSt</a>) hat über die wichtigsten Änderungen informiert und Hinweise zur Zulassung für die Regelphase ab 1. Januar 2026 veröffentlicht.</p>
<p>Einen <strong>Überblick über die wesentlichen Inhalte</strong> und die praktischen Konsequenzen für Importeure von CBAM-Warenarten haben wir im folgenden zusammengestellt.</p>
<p> </p>
<p><strong>1.) </strong><strong>Beginn der CBAM-Regelphase:</strong></p>
<p>Mit Ende der Übergangsphase des <strong>CO₂-Grenzausgleichsmechanismus</strong> (Carbon Border Adjustment Mechanism –<strong> CBAM</strong>) am 31. Dezember 2025 beginnt die <strong>Regelphase am 1. Januar 2026</strong>. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch <strong>zugelassene CBAM-Anmelder</strong> Waren, die unter den Anwendungsbereich der CBAM-Verordnung fallen, in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen. Die bisherige quartalsweise Berichtspflicht entfällt und wird durch eine<strong> jährliche CBAM-Erklärung</strong> ersetzt, die bis zum 30. September 2027 für die im Jahr 2026 eingeführten Waren abzugeben ist.</p>
<p> </p>
<p><strong>2.) Einführung einer 50-Tonnen-Schwelle (De-minimis-Regelung): </strong></p>
<p>Mit der Omnibus-Reform wurde ein massenbasierter <strong>Schwellenwert von 50 Tonnen CBAM-Waren</strong> pro Einführer und Kalenderjahr eingeführt. Unterhalb dieser Schwelle entfallen die Pflichten zur Berichterstattung und zur Abgabe von CBAM-Zertifikaten. Diese Ausnahme gilt nicht für Strom und Wasserstoff, für die unabhängig von der Menge eine Zulassungspflicht besteht. Sobald jedoch ein indirekter Zollvertreter mit der Anmeldung beauftragt wird, muss dieser immer selbst den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders besitzen – auch dann, wenn der vertretene Einführer unterhalb der 50-Tonnen-Grenze bleibt.</p>
<p>Diese Pflicht gilt sowohl für Vertretungen von EU-Einführern als auch für Vertretungen von nicht in der EU ansässigen Einführern.</p>
<p>Wird die 50-Tonnen-Grenze im Laufe des Jahres überschritten, stellt die zuständige Behörde dies fest, stoppt sie die weitere Einfuhr und fordert den Antrag auf Zulassung nachträglich ein. In diesem Fall können Sanktionen nach Art. 26 Abs. 2 und 2a CBAM VO verhängt werden</p>
<p> </p>
<p><strong>3.) Berichtspflichten in der Regelphase: </strong></p>
<p>CBAM-Anmelder haben im Rahmen der Berichterstattung die freie Wahl zwischen der <strong>Angabe von tatsächlichen Emissionen</strong> und der <strong>Nutzung von Standardwerten</strong>. Bei Nutzung der Standardwerte entfällt die Verifizierungspflicht. Um die Belastung der Anlagenbetreiber in Drittländern durch die zusätzliche Überwachung und Bestimmung der Emissionen in den letzten Produktionsschritten zu verringern, werden diese nachgelagerten Herstellungsprozesse aus den Grenzen der Emissionsberechnung ausgeklammert, da sie in der Regel auch nicht im Anwendungsbereich des Europäischen Emissionshandelssystems für stationäre Anlagen (EU-ETS 1) enthalten sind.</p>
<p> </p>
<p><strong>4.) Verschiebung des Zertifikatskaufs und neue Anzahl der Mindestmenge:</strong></p>
<p>Der <strong>Verkauf der CBAM-Zertifikate</strong> startet am <strong>1. Februar 2027</strong> (nicht wie bislang vorgesehen am 1. Januar 2027). Dennoch müssen rückwirkend Zertifikate für die im Jahr 2026 importierten Waren gekauft werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>5.) Wer muss sich zulassen lassen? </strong></p>
<p>Ab 1. Januar 2026 benötigen folgende Unternehmen den Status „zugelassener CBAM-Anmelder“:</p>
<p><u> </u><u>Einführer mit Sitz in der EU: </u></p>
<ul>
<li>50 Tonnen pro Jahr (ohne Strom und Wasserstoff): Zulassung erforderlich vor Überschreiten der Schwelle.</li>
<li>≤ 50 Tonnen (ohne Strom/Wasserstoff) ohne indirekten Vertreter: keine Zulassung erforderlich.</li>
<li>≤ 50 Tonnen (ohne Strom/Wasserstoff) mit indirektem Vertreter: der Vertreter muss zugelassen sein.  </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Einführer außerhalb der EU: </u></p>
<p>Für nicht in der Union ansässige Einführer gilt der indirekte Zollvertreter als autorisiertes CBAM-Subjekt und trägt sämtliche Pflichten und Haftung. Auch hier besteht Zulassungspflicht für den Vertreter, unabhängig von der Menge</p>
<p> </p>
<p><u>Indirekte Zollvertreter (immer): </u></p>
<p>Jeder indirekte Vertreter, der CBAM-Waren im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Einführers anmeldet, muss zugelassen sein – unabhängig davon, ob die eingeführte Menge unter 50 Tonnen liegt.</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p>Weitere <strong>Details </strong>über die <strong>wichtigsten Änderungen </strong>informiert und Hinweise zur Zulassung für die Regelphase ab 1. Januar 2026 hat die <strong>Deutsche Emissionshandelsstelle</strong> (DEHSt) auf iher Website <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/CBAM-Omnibus/cbam-omnibus_node.html#doc1095058bodyText1"><strong>hier</strong> </a>veröffentlicht.</p>
<p> </p></div>
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			</item>
		<item>
		<title>EU-Lieferkettengesetz: Kompromiss zur Abschwächung im EP vorerst gescheitert</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/eu-lieferkettengesetz-kompromiss-zur-abschwaechung-im-ep-vorerst-gescheitert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Oct 2025 12:55:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zoll]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><em>Diese <strong>NAVIS</strong> AKTUELL &#8211;</em> <strong>Information</strong><em> wird <strong>laufend</strong> aktualisiert.</em></p>
<p> </p>
<p>Das <strong>EU-Lieferkettengesetz</strong>, auch bekannt als <a href="https://commission.europa.eu/business-economy-euro/doing-business-eu/sustainability-due-diligence-responsible-business/corporate-sustainability-due-diligence_en">CSDDD</a>, ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfalt in ihrer gesamten Lieferkette verpflichtet. <span data-huuid="5417326000374875396">Es trat am 5. Juli 2024 in Kraft und muss bis spätestens 26. Juli 2026 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. </span><span data-huuid="5417326000374874335">Die Richtlinie greift stufenweise und wird schließlich Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro betreffen. </span><span data-huuid="5417326000374877370">Im Vergleich zum <strong>deutschen Lieferkettengesetz</strong> (<a href="https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html">LkSG</a>) ist die CSDDD weitreichender, insbesondere bei der zivilrechtlichen Haftung für Schäden in der Lieferkette. </span></p>
<p> </p>
<p><u>Update vom 22.10.2025:</u></p>
<p>Das <strong>EU-Lieferkettengesetz</strong> soll Menschenrechte und Umweltschutz stärken. Doch viele Konzerne und Staaten befürchten ein Bürokratiemonster. Ein geplanter <strong>Kompromiss zum Abschwächen des Gesetzes </strong>ist nun am 22.10.2025 im EU-Parlament <strong>vorerst geplatzt</strong>.</p>
<p>Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten <strong>im Europäischen Parlament</strong> (EP) stimmte dafür, noch keine finalen Verhandlungen mit den EU-Staaten aufzunehmen. Stattdessen soll nun<strong> Anfang November 2025 erneut</strong> über den Inhalt des Vorhabens abgestimmt werden. Bis dahin können alle Fraktionen weitere Änderungsvorschläge einbringen.</p>
<p>In dem Anfang des Monats ausgehandelten Kompromiss hatten sich die konservative EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, die Sozialdemokraten und die Liberalen in einem Rechtsausschuss darauf geeinigt, die Regelungen des Lieferkettengesetzes abzuschwächen. Konkret heißt das: Die Vorgaben sollten nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten.</p>
<p>Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sollen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 26.02.2025:</u></p>
<p>Das <strong>Lieferkettengesetz der EU</strong> soll Mensch und Umwelt schützen, gilt aber als bürokratisches Monstrum. Nun will die EU-Kommission will die Anwendung des umstrittenen EU-Lieferkettengesetzes verschieben und das Vorhaben abändern.</p>
<p>Man wolle die ersten <strong>Umsetzungsfristen um ein Jahr auf 2028 verschieben</strong>, teilte die Kommission am Mittwoch, 26. Februar 2025, mit. Zudem soll eine Reihe von Vereinfachungen Unternehmen entlasten. Die Kommission spricht von Einsparungen von jährlich 320 Millionen Euro.</p>
<p>Das europäische Lieferkettengesetz wurde erst vergangenes Jahr beschlossen. Die EU-Staaten sollten eigentlich gut zwei Jahre Zeit haben, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Ziel des Vorhabens ist es, <strong>Menschenrechte weltweit zu stärken</strong>. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. </p>
<p>Aus der Wirtschaft gab es aber große Kritik an dem Vorhaben. Unternehmen sehen darin übertriebene Vorgaben, die ihnen große bürokratische Bürden auferlegen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas mindern. Die Änderungen brauchen auch unter den EU-Staaten und im Europaparlament eine Mehrheit.</p>
<p>Die Europäische Kommission hat am 26.02.2025 weitreichende Änderungen an den EU-Umweltschutzvorschriften vorgeschlagen. Demnach könnten die <strong>Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung</strong> <strong>für Tausende Unternehmen abgeschafft</strong> und ihre Sorgfaltspflicht um ein Jahr verschoben werden.</p>
<p>Nach den Vorschlägen sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten verpflichtet sein, über ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte zu berichten.</p>
<p>Derzeit gelten die Vorschriften für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Die Kommission erklärte, dass durch die Änderung 40.000 Unternehmen – oder 80 Prozent aller Unternehmen, für die die Politik ursprünglich gelten sollte – ausgenommen würden.</p>
<p>Die EU reagiert auf massive Kritik aus der Wirtschaft, die sich über bürokratischen Aufwand und Rechtsrisiken beklagte. Sie müssen allerdings noch ausgehandelt und vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten genehmigt werden.</p>
<p> </p>
<ul>
<li><strong> </strong></li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 02.01.2025:</u></p>
<p>Das <strong>Bundesa</strong><strong>mt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle</strong> (BAFA) hat auf seiner <a href="https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html#doc1469782bodyText4">Homepage</a> weitere <strong>Dokumente</strong> veröffentlicht, die Unternehmen bei der <a href="https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html#doc1469782bodyText4">Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterstützen</a> sollen. Die Handreichung „Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente im Sorgfaltsprozess“ soll eine konkrete Orientierungshilfe zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) darstellen sowie Fragen des behördlichen Verfahrens erörtern.</p>
<p>Nach Ansicht des BAFA können <strong>Standards, Audits und Zertifizierungen</strong> ein wichtiges <strong>Hilfs-Instrument</strong> sein, um Unternehmen dabei zu unterstützen, den Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten gerecht zu werden. Gleichwohl seien derartige Maßnahmen weder zwingend er-forderlich noch gesetzlich geregelt.</p>
<p>Zudem weist das BAFA darauf hin, dass das LkSG weder eine Privilegierung bestimmter Standards, Audits oder Zertifizierungen vorsehe noch Vorgaben zum Einsatz bestimmter Software-Lösungen oder Technologie-Programme enthalte.</p>
<p>Eine Bewertung einzelner konkreter Anbieter bzw. Initiativen sowie deren Gewichtung in Form von sog. Rankings nehme das <strong>BAFA </strong>in seiner Handreichung daher nicht vor. Ergänzend zur genannten Handreichung hat das BAFA eine <strong>Executive Summary</strong> sowie einen <strong>FAQ-Katalog</strong> veröffentlicht. Darüber hinaus wird das BAFA voraussichtlich im ersten Quartal 2025 eine Handreichung zur Umsetzung des LkSG durch Unternehmen der Transport- und Logistikbranche veröffentlichen.</p>
<p>Alleiniger Urheber aller Dokumente ist das BAFA. Eine Konsultation, der am 2. Transportgipfel des BAFA teilnehmenden Verbände, war und ist nicht vorgesehen. Alle Handreichungen des BAFA geben lediglich unverbindlich die Rechtsansicht des BAFA wieder.</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 04.12.2024:</u></p>
<p>Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (<a href="https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html#doc1469782bodyText2">BAFA</a>) hat mitgeteilt, dass das Vorliegen und die Veröffentlichung der im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/">Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz</a> (LkSG) geregelten <strong>Jahresberichte erstmalig erst zum 1. Januar 2026 überprüft</strong> werden. Das BAFA reagiert mit dieser vorübergehenden Aussetzung seiner Kontrollen auf die anstehende Umsetzung der europäischen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der <a href="https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/wirtschaft/lieferketten/europaeische-lieferkettenrichtlinie-csddd">europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).</a></p>
<p>Allerdings gilt diese Aussetzung nur für die Berichtspflicht. <strong>Alle übrigen im </strong><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/">LkSG</a><strong> geregelten Sorgfaltspflichten</strong> (wie zum Beispiel Einrichtung eines Risikomanagements, Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit, Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, Abgabe einer Grundsatzerklärung, Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern<strong>) bleiben unverändert bestehen. </strong></p>
<p> </p>
<p><u>Ausblick </u></p>
<p>Noch in der aktuellen Legislaturperiode will die Bundesregierung <strong>die europäische Lieferkettenrichtlinie</strong> (CSDDD) durch Anpassung des LkSG „eins zu eins“ umsetzen.</p>
<p>Damit wird der ursprüngliche Anwendungsbereich des LkSG zukünftig eingeschränkt. Es wären nicht mehr (wie bisher) alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten vom Anwendungsbereich des (neuen) LkSG erfasst, sondern nur jene, die zusätzllich einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro aufweisen. Nach Auskunft der Bundesregierung wäre damit nur noch rund ein Drittel und damit weniger als 1.000 Unternehmen der bisher unter das LkSG fallenden Unternehmen direkt betroffen.</p>
<p>Im Rahmen der Umsetzung beabsichtigt die Bundesregierung, alle Pflichten aus der CSDDD wie beispielsweise die neuen Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung, erst zum späteren europarechtlich vorgeschriebenen Zeitpunkt umzusetzen. Dies wird voraussichtlich durch den in der CDDD vorgesehenen, nach Unternehmensgrößen gestaffelten Umsetzungsplan erfolgen.</p>
<p>Sollte das LkSG wie derzeit geplant angepasst werden, würde sich somit folgender Zeitplan für die Umsetzung der in der CSDDD geregelten Pflichten ergeben:</p>
<ul>
<li><strong>2027</strong>: EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1.500 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz sowie ausländische Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz.</li>
<li><strong>2028</strong>: EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und über 900 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz oder ausländische Unternehmen mit einem ent-prechenden Umsatz.</li>
<li><strong>2029</strong>: EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Netto-Umsatz.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Nach Ansicht des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik sind zwar die Aussetzung der Berichtspflicht sowie der <strong>maßvolle zeitliche Umsetzungsplan der CSDDD zu begrüßen.</strong> Gleichzeitig ist jedoch zu bemängeln, dass weiterhin keine zielführenden Maßnahmen zur Eindämmung des „<a href="https://en.wikipedia.org/wiki/Trickle-down_economics">Trickle-Down-Effekts</a>“ ergriffen wurden.</p>
<p><strong>Unternehmen</strong>, die eigentlich nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, <strong>müssen </strong>daher auch zukünftig<strong> befürchten</strong>, von ihren LkSG-pflichtigen Vertragspartnern übermäßig <strong>zur Erfüllung der </strong>im LkSG vorgesehenen<strong> Sorgfaltspflichten in Anspruch genommen</strong> und damit administrativ und finanziell überfordert zu werden.</p>
<p> </p>
<p> </p></div>
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		<item>
		<title>Import Control Systems 2 (ICS2) der EU: Starttermin für den Straßen- und Schienenverkehr ist am 01.09.2025</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/import-control-systems-2-ics2-der-eu-starttermin-fuer-den-strassen-und-schienenverkehr-am-1-september-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Aug 2025 05:36:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Land-Verkehre]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><em>Diese <strong>NAVIS</strong> AKTUELL &#8211; Information wird laufend aktualisiert.</em></p>
<p>Nachdem die EU das <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2-0_de">Import Control System 2</a> (ICS2) bereits am 15. März 2021 mit <strong>Release 1</strong> (Post- und Kurier-Sendungen) und am 1. März 2023 mit <strong>Release 2</strong> (Luftfracht) für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung (ENS) in Betrieb genommen hat, war der Starttermin und die Inbetriebnahme des <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2024/02/Import-Control-System-2-ICS2-Phase-3-Bereiten-Sie-Ihr-Unternehmen-auf-den-Versand-von-Waren-in-die-EU-auf-dem-Seeweg-vor.pdf">Releases 3 (für Seeverkehr)</a> der EU am<strong> 3. Juni 2024. </strong>Der Start des <strong>Import Control System 2 (ICS2) </strong>für <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2025/03/EU-Import-Control-System-2-ICS2-Neue-Datenanforderungen-fuer-Waren-die-ab-1.-April-2025-im-Strassenverkehr-in-die-EU-verbracht-werden.pdf">Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen </a>erfolgt nunmehr am<strong> 1. September 2025.</strong><strong> </strong></p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 29.08.2025:</u></p>
<p><strong>Am 1. September  2025</strong> ist in Deutschland und in bislang 11 anderen EU-Staaten nunmehr der finale <strong>Starttermin</strong> für die Einführung des EU &#8211; <strong>Import Control Systems 2 (ICS2)</strong> <strong>Release 3</strong> für Importsendungen, die im <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2025/03/EU-Import-Control-System-2-ICS2-Neue-Datenanforderungen-fuer-Waren-die-ab-1.-April-2025-im-Strassenverkehr-in-die-EU-verbracht-werden.pdf"><strong>Straßen- und Schienenverkehr</strong></a> aus Drittländern wie z.B. Großbritannien und die Schweiz in die EU eingeführt werden.</p>
<p>Im Gegensatz zu Deutschland und den Niederlanden haben eine Reihe von EU-Staaten wie z.B. Frankreich, Italien. Spanien und Österreich bei der EU-Kommission eine Fristverlängerung für die Einführung für ICS2 im Straßen- und Schienenverkehr beantragt.</p>
<p>Das Import Control System 2 (ICS2) Release 3 ist ein <strong>EU-Zollsystem für Fracht-Vorabinformationen</strong> zur <strong>Erhöhung der Sicherheit</strong> des Handels mit Drittländern. Wirtschaftsbeteiligte müssen frühzeitig Sicherheitsdaten zu importierten Waren melden, damit die Zollbehörden Risiken erkennen und kontrollieren können, bevor die Waren in die EU gelangen.</p>
<p>Für den Straßen- und Schienenverkehr bedeutet dies, dass die <strong>Entry Summary Declaration</strong> (ENS) <strong>für jede Sendung</strong> bzw. für jeden Transport ab diesem Datum <strong>zwingend</strong> im digitalen EU-Zollportal „Shared Trader Interface“ (STI) abgegeben werden muss.</p>
<p>Die <strong>rechtzeitige ENS-Anmeldung</strong> jeder Sendung im EU-Zollportal STI <strong>organisiert die NAVIS</strong> und deren Logistikpartner an der EU-Außengrenze bzw. im jeweiligen Drittland.</p>
<p>Folgende <strong>Daten </strong>müssen <strong>für jede Sendung</strong> rechtzeitig vor dem Eintritt in die EU angemeldet werden:</p>
<ul>
<li>EU-EORI Nummer des Frachtführers</li>
<li>Fahrzeugkennzeichen und CMR-Referenznummer</li>
<li>Nationalität des Fahrzeugs</li>
<li>Geplantes Ankunftsdatum, -zeit und -hafen</li>
<li>Name, Adresse und EORI vom Versender, Empfänger bzw. Verkäufer und Käufer</li>
<li>Genaue Warenbeschreibung (auf Englisch)</li>
<li>6-stelliger HS-Code</li>
<li>Verpackungsart, Menge und Bruttogewicht je Artikel</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Wird die rechtzeitige <strong>ENS-Anmeldung versäumt</strong>, können Sendungen an der EU-Außengrenze gestoppt werden und es erfolgt <strong>keine Zollfreigabe der Ware</strong>. Auch unvollständige oder fehlerhafte ENS-Meldungen werden abgelehnt oder sanktioniert</p>
<p><strong>Weitere Informationen</strong> zum Thema ICS2 finden Sie auf der Website der EU-Kommission <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs/customs-security/import-control-system-2_en?prefLang=de&amp;etrans=de">hier.</a></p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p> </p>
<p><u>Update vom 03.03.2025:</u></p>
<p>Der Starttermin für die dritten Phase des <strong>Import Control Systems 2 (ICS2)</strong> der EU für den <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2025/03/EU-Import-Control-System-2-ICS2-Neue-Datenanforderungen-fuer-Waren-die-ab-1.-April-2025-im-Strassenverkehr-in-die-EU-verbracht-werden.pdf"><strong>Straßen- und Schienenverkehr</strong> </a>für Transporte aus Drittländern ist der 1. April 2025.</p>
<p>Nachdem das Import Control System 2 (ICS2) im Luftfrachtbereich und für den See -und Binnenschiffsverkehr bereits eingeführt wurde, folgt <strong>zwischen dem 1. April und dem 1. September 2025</strong> der Start für Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen.</p>
<p>Über ICS2 müssen Beförderer sämtliche Importwaren vor dem physischen Eintreffen in der EU mittels einer Entry Summary Declaration (ENS) anmelden. Das System soll dem besseren Schutz des europäischen Binnenmarktes durch Vorab-Frachtinformationen und Risikoanalysen dienen, um Gefahren frühzeitig identifizieren zu können.</p>
<p>Die <strong>NAVIS</strong> sorgt zusammen mit den eingesetzten Transportunternehmen dafür, dass die <strong>Übermittlung der ENS-Daten</strong> rechtzeitig an das „<a href="https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2023/atlas_azr_inbetriebnahme_ics2.html">Shared Trader Interface</a>“-Portal der EU erfolgen, damit es zu keinem Verladestopp für Transporte aus Drittstaaten in die EU kommen kann.  </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 13.12.2024:</u></p>
<p><strong><u>Aktueller Leitfaden der EU-Kommission zum Einfuhrkontrollsystem ICS2</u></strong></p>
<p><strong> </strong>Die Europäische Kommission hat die <strong>aktualisierte Fassung des ICS2 Guidance Document</strong> veröffentlicht.</p>
<p>Das Dokument enthält detaillierte operative <strong>Leitlinien</strong> zu den Förmlichkeiten und zur <strong>Anwendung des Einfuhrkontrollsystems (ICS2</strong>) für den Warenverkehr in das Zollgebiet der Europäischen Union. Die Leitlinien gelten ebenfalls für die Schweiz, Norwegen und Nordirland</p>
<p>im Rahmen der Umsetzung des Nordirland-Protokolls und umfassen sämtliche Verkehrsträger, darunter:</p>
<ul>
<li>See- und Binnenschifffahrt,</li>
<li>Luft-, Straßen- und Schienentransporte,</li>
<li>Express- und Postsendungen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Der Leitfaden bietet:</u></p>
<ul>
<li>Allgemeine Erläuterungen zur praktischen Anwendung der gesetzlichen Anforderungen,</li>
<li>Verkehrsträgerspezifische Hinweise zur Nutzung des ICS2-Systems sowie</li>
<li>Praktische Beispiele zur Unterstützung bei der Umsetzung.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Bitte beachten Sie, dass der ICS2-Leitfaden lediglich erläuternden und unterstützenden Charakter hat. Die Zollgesetzgebung hat stets Vorrang vor den Inhalten dieses Dokuments. Verbindliche rechtliche Anforderungen entnehmen Sie bitte den im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Texten sowie eventuell geltenden nationalen Anweisungen.</p>
<p>Den vollständigen <strong>ICS2-Leitfaden</strong> haben wir <a href="https://www.clecat.org/media/ics2-operational-guidance--282024-11-27-29-v1.0.pdf"><strong>hier</strong></a> für Sie verlinkt.</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 12.12.2024:</u></p>
<p><strong><u>Einführung von ICS2 Release 3 für Seefracht – Verpflichtende House-Level-Meldungen</u></strong></p>
<p>Am 4. Dezember 2024 ist die nächste Stufe des <strong>Import Control System 2 (ICS2) Release 3</strong> in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen für Seefrachtsendungen Informationen auf House-B/L-Ebene übermittelt werden. Spediteure, die ihre Entry Summary Declarations (ENS) selbstständig und nicht über eine Reederei einreichen möchten (sog. House-Level-Filer), sind verpflichtet, seit diesem Datum entsprechende Meldungen abzugeben. Voraussetzung dafür war die Beantragung eines sog. &#8222;<strong><em>Deployment Window</em></strong>&#8220; beim Zoll.</p>
<p>ICS2 erhöht die <strong>Komplexität in der maritimen Logistikkette</strong> erheblich. Spediteure müssen sicherstellen, dass die eingereichten ENS-Daten vollständig, korrekt und fristgerecht sind. Unvollständige oder fehlerhafte Meldungen können Verzögerungen, zusätzliche Datenanforderungen durch Zollbehörden oder sogar administrative Strafen nach sich ziehen. Zudem ist eine betriebliche Vorbereitung erforderlich, um auf potenzielle Datenanfragen der Zollbehörden – wie zusätzliche Informationen, Screenings oder <strong>Verladeverbote</strong> („Do-Not-Load-Anweisungen“) – angemessen reagieren zu können.</p>
<p>Der europäische Speditionsverband CLECAT hat an zwei technischen Sitzungen der EU-Kommission teilgenommen und folgende Informationen zusammengefasst:</p>
<p><strong>1.) </strong><strong>Einführung von Release 3 für See- und Binnenschifffahrtsunternehmen:</strong></p>
<ul>
<li>Am 4. Dezember wurde Release 3 gestartet.</li>
<li>House-Level-Filer haben bis April 2025 Zeit, mit der Einreichung zu beginnen, vorausgesetzt, sie haben ein entsprechendes &#8222;Deployment Window&#8220; beantragt.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>2.) ICS2-Website:</strong></p>
<ul>
<li>Die <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/ics2_en">Website der EU-Kommission</a> wird regelmäßig aktualisiert und enthält neue E-Learning-Module sowie die neueste Informationsbroschüre zum Thema Road Filing.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>3.) Kombinierter Verkehr (RoRo):</strong></p>
<p><u>Begleiteter Transport:</u> Der Straßenverkehrsunternehmer ist für die ENS-Einreichung verantwortlich.</p>
<ul>
<li>Frist: gemäß maritimen Vorschriften.</li>
<li>Datensatz: F50 oder Kombination aus F55–59.</li>
<li>Aktives Verkehrsmittel: Fähre.</li>
</ul>
<p><u>Unbegleiteter Verkehr:</u> Der Fährbetreiber ist für die ENS-Einreichung verantwortlich.</p>
<ul>
<li>Frist: gemäß maritimen Vorschriften.</li>
<li>Datensatz: F10, F11 oder Kombination aus F12–17.</li>
<li>Aktives Verkehrsmittel: Fähre.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>4.) Übergangsregelungen: </strong></p>
<ul>
<li>Die EU-Kommission empfiehlt dringend, das <a href="https://www.clecat.org/media/ICS%202.0%20Transition%20Strategy%20Document.pdf#:~:text=The%20transition%20strategy%20has%20the%20objective%20of%20defining,and%20how%20ICS2%20solution%20will%20be%20rolled%20out.">Transition Strategy Document</a> zu lesen.</li>
<li><u>Wichtig:</u> House-Level-Filer können nicht einreichen, wenn der Carrier keine entsprechenden Daten liefert.</li>
</ul>
<p> </p>
<p> </p>
<p><strong><u>Antworten der EU-Kommission auf Fragen der Verbände im Rahmen der o.g. Sitzungen: </u></strong></p>
<p><strong>1.) Freight Remaining on Board (FROB): </strong></p>
<ul>
<li>Daten müssen in ICS2 eingereicht werden, jedoch ohne Angaben zu Verkäufer und Käufer.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>2.) Re-Entry-Filings: </strong></p>
<ul>
<li>Für jede Wiedereinreise muss eine neue ENS eingereicht werden, inklusive der tatsächlichen Ankunftszeit.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>3.) Stückzahl-Abweichungen: </strong></p>
<ul>
<li>Unterschiede in der Stückzahl zwischen Master- und House-Level-Daten sind zulässig, da jeder Akteur die ihm vorliegenden Informationen einreicht.</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>4.) EORI-Nummern für Drittstaaten: </strong></p>
<ul>
<li>Carrier müssen eine EORI-Nummer in einem EU-Mitgliedstaat beantragen, die EU-weit gültig ist.</li>
<li>House-Level-Filer müssen sicherstellen, dass sie die tatsächliche EORI-Nummer des Carriers angeben, <u>nicht</u> die des vertraglichen Partners.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>5.) EORI-Validierung: </strong></p>
<ul>
<li>ICS2 validiert die EORI-Nummern-Nutzung nicht, sondern nur die Daten. Stakeholder müssen Missbrauch verhindern.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>6.) EORI-Nummern der Empfänger: </strong></p>
<ul>
<li>Nur erforderlich, wenn der Empfänger eine besitzt. Für Drittstaatenempfänger (z.B. Schweiz) kann das Feld leer bleiben.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>7.) HS-Codes: </strong></p>
<ul>
<li>ICS2 erfordert 6-stellige HS-Codes. Bei Verwendung längerer Codes müssen diese TARIC-kompatibel sein.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>8.) RoRo-Containernummern:</strong></p>
<ul>
<li>Das Feld für Containernummern unterstützt keine Trailer-Nummern. Verwenden Sie stattdessen die freie Textzeile für &#8222;passives Verkehrsmittel&#8220;.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>9.) Grace-Period:</strong></p>
<ul>
<li>Die Mitgliedstaaten erhalten ein Rundschreiben der Kommission zur Empfehlung einer Übergangsfrist bis April 2025.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>10.) Technische Probleme:</strong></p>
<ul>
<li>Probleme sind über ein Ticket-System bei Ihrem nationalen Service Desk zu melden.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>CLECAT empfiehlt dringend, die internen Prozesse sowie die genutzten IT-Systeme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Anforderungen von ICS2 Release 3 zu erfüllen. Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Informationen der EU und CLECAT, wie z.B.</p>
<ul>
<li><a href="https://www.clecat.org/media/ics2-operational-guidance--282024-11-27-29-v1.0.pdf">ICS2-Leitfaden der EU</a></li>
<li><a href="https://www.clecat.org/media/guidance_ffs_ics2r3_june24.pdf">ICS2-Leitfaden von CLECAT</a></li>
</ul>
<p> </p>
<p>und kontaktieren Sie Ihr Softwarehaus oder die nationalen Zollbehörden für weitere Unterstützungen</p>
<p> </p>
<ul>
<li><strong> </strong></li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 07.11.2024:</u></p>
<p><a href="https://www.clecat.org/">CLECAT</a> und die <a href="https://fiata.org/">FIATA</a> haben gemeinsam einen informativen <a href="http://ics2-r3-best-practice-guide-for-freight-forwarders_oct24_1" data-wplink-url-error="true"><strong>Leitfaden </strong>für Spediteure zum Import Control System 2 (ICS2) Release 3</a> der Europäischen Union veröffentlicht, das <strong>Auswirkungen auf den maritimen Sektor</strong> hat.</p>
<p>Der Leitfaden unterstreicht die Bedeutung eines frühzeitigen Handelns seitens der Spediteure weltweit, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, die Kontrolle über die hausbezogenen Daten zu behalten, Störungen zu vermeiden und die Einhaltung der Vorgaben zu ge-währleisten.</p>
<p>Die Fristen für die Einhaltung der ICS2-Vorgaben rücken schnell näher: Um innerhalb des geplanten Einsatzfensters (4. Dezember 2024 bis 1. April 2025) mit der Einreichung auf Haus-B/L-Ebene beginnen zu können und angesichts der Tatsache, dass die Reedereien erst kürzlich mit der Einreichung in ICS2 begonnen haben, bietet der gemeinsame Leitfaden wertvolle Hinweise auf die Vorteile des sog. „<strong>Multiple filing</strong>“ für Spediteure sowie auf die Notwendigkeit, sich auf die umfassenden betrieblichen Veränderungen vorzubereiten.</p>
<p>Priorität sollten dabei formelle <strong>Vereinbarungen, technische Einsatzbereitschaft</strong> und interne Koordination haben, um die Herausforderungen effektiv zu bewältigen und die Anforderungen von ICS2 Release 3 zu erfüllen.</p>
<p>Die zentralen Punkte dieses Leitfadens umfassen wesentliche <strong>Maßnahmen, technische Anforderungen und prozessbasierte Praktiken</strong>, die Spediteuren helfen sollen, die Anforderungen von ICS2 Release 3 erfolgreich zu navigieren.</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 07.06.2024:</u></p>
<p>Die <strong>EU-Kommission</strong> (GD TAXUD) hat den europäischen Spediteursverband CLECAT darüber informiert, dass sich die <strong>Veröffentlichung des ICS2-Leitliniendokuments</strong> für den Seeverkehr aufgrund von &#8222;operativen Problemen und Ressourcenmangel&#8220; <strong>verzögert.</strong> Die GD TAXUD empfiehlt darüber hinaus ein <strong>neues E-Learning-Modul</strong> zu ICS2-Prozessen und -Daten für die See- und Binnenschifffahrt, das über diesen <u><a href="http://nvwr.mjt.lu/lnk/AU4AAENssFYAAAAAAAAAALGVrsEAASKLMPgAAAAAAAmyIQBmYtaC7-xqDDzeSHKbPPWwIIJoeAAJL4k/4/HyDL_g4dyE0KEqW5nDHpKg/aHR0cHM6Ly9jdXN0b21zLXRheGF0aW9uLmxlYXJuaW5nLmV1cm9wYS5ldS9jb3Vyc2Uvdmlldy5waHA_aWQ9ODYwJnNlY3Rpb249MQ">Link</a></u> zugänglich ist.</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 30.05.2024: </u></p>
<p><strong>Acht </strong>verschiedene <strong>globale und europäische Wirtschaftsverbände</strong> haben einen dringenden <strong><a href="https://www.clecat.org/media/ics2_jointpr_150524_.pdf">Appell</a> </strong>an alle Unternehmen herausgegeben, die an der Beförderung von Waren in oder durch die Europäische Union, Norwegen, die Schweiz oder Nordirland auf dem See-, Straßen- oder Schienenweg beteiligt sind, um sich auf das neue <strong>Einfuhrkontrollsystem (ICS2) </strong>vorzubereiten, das ab Juni dieses Jahres eingeführt wird.</p>
<p>Das World Shipping Council (<strong>WSC</strong>), die International Federation of Freight Forwarders Associations (<strong>FIATA</strong>), das Global Shippers Forum (<strong>GSF</strong>), die European Community Association of Ship Brokers and Agents (<strong>ECASBA</strong>), die European Community Shipowners’ Associations (<strong>ECSA</strong>), die European Associations for Forwarding, Transport, Logistics and Customs Services (<strong>CLECAT)</strong>, das European Shippers Council (<strong>ESC</strong>) sowie die International Road Transport Union (<strong>IRU</strong>), haben gemeinsam die Bedeutung der neuen Kontrollen und ihre Auswirkungen auf den Warenverkehr in oder durch das europäische Zollgebiet auf dem See-, Straßen- und Schienenweg betont.</p>
<p>Das <strong>Bewusstsein</strong> für die <strong>Umsetzung der neuen Anforderungen</strong> ist von entscheidender Bedeutung, so die Verbände, ebenso wie das Verständnis dafür, wie sich die neue Einfuhrkontrollsystem auf die verschiedenen Unternehmen in der Lieferkette zu unterschiedlichen Zeiten und auf unterschiedliche Weise auswirken wird. Die Anforderungen wurden bereits 2023 für Luftfracht eingeführt und werden ab Juni 2024 auf den Seeverkehr und ab 2025 auf Einfuhren per Straße oder Schiene ausgeweitet.</p>
<p>Zu den <strong>umfangreichen neuen Datenanforderungen</strong> gehören 6-stellige HS Codes für jeden Artikel in einer Sendung, eine „akzeptable Warenbeschreibung&#8220; sowie detaillierte Informationen über Käufer und Verkäufer. Die Verbände, die jeweils verschiedene Parteien in der Lieferkette vertreten, haben die Unternehmen, die an der Beförderung von Waren in die EU beteiligt sind, dringend aufgefordert, die Vorbereitungen für die Ausweitung von ICS2 zu intensivieren und sich weitere Informationen darüber zu besorgen, wie sie davon betroffen sein werden.</p>
<p>Die <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2-0/import-control-system-2-release-3_en">Website der Europäischen Kommission</a> ist der beste Ort, um damit zu beginnen. Daneben hat CLECAT auch einen kurzen <a href="https://www.clecat.org/media/guidance_ffs_ics2r3_june24.pdf">Leitfaden für Spediteure</a> erarbeitet, um sie bei der Vorbereitung auf ICS2 Release 3 zu unterstützen.</p>
<p>Die <strong>Nichteinhaltung der ICS2-Anforderungen</strong> wird zu <strong>Verzögerungen und Unterbrechungen bei der Einfuhr</strong> von Waren in die EU führen und kann, je nach Mitgliedstaat, zu entsprechenden Sanktionen führen. Daher ist die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Parteien, die an solchen Transporten beteiligt sind, von entscheidender Bedeutung, um den Warenverkehr aufrechtzuerhalten, was durch den gemeinsamen Aufruf zum Handeln der acht Wirtschaftsverbände symbolisiert wird.</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 16.05.2024:</u></p>
<p>Nachdem die EU das <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2-0_de">Import Control System 2</a> (ICS2) bereits am 15. März 2021 mit <strong>Release 1</strong> (Post- und Kurier-Sendungen) und am 1. März 2023 mit <strong>Release 2</strong> (Luftfracht) für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung (ENS) in Betrieb genommen hat, wurde der Starttermin und die Inbetriebnahme des <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2024/02/Import-Control-System-2-ICS2-Phase-3-Bereiten-Sie-Ihr-Unternehmen-auf-den-Versand-von-Waren-in-die-EU-auf-dem-Seeweg-vor.pdf"><strong>Releases 3</strong> (für See-, Schienen- und Straßenverkehr)</a> von der EU für den<strong> 3. Juni 2024 </strong>terminiert.</p>
<p>Wir haben die wichtigsten Bestimmungen des <strong>ICS2 Release 3</strong> für Ihre <strong>Lieferanten in Übersee</strong> (Seller, Shipper) und deren Spediteure in einem <strong>Informationsschreiben in englischer Sprache</strong> zusammengefasst, das Sie <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2024/05/NAVIS-Information-The-EU-Import-Control-System-2-ICS2-Release-3-goes-live-on-3-June-2024-1.pdf"><strong>hier</strong></a> herunterladen können. </p>
<p> </p>
<p><strong><u>Important information for shipper &amp; forwarder sending goods to or via the EU by sea:</u></strong></p>
<p><strong>The 3rd. release of the European Union’s customs pre-arrival safety and security system – <u>Import Control System 2 (ICS2)</u> – goes live on 3 June 2024</strong></p>
<p>ICS2 is an IT system that collects data on all goods entering the EU prior to their arrival. If you are involved in handling, shipping or transporting goods (including express and postal consignments) <strong>to or through the EU</strong>, Northern Ireland, Norway, or Switzerland <strong>by sea</strong>, you need to be aware of the <strong>new ICS2 requirements</strong> and take the necessary steps to comply with them. These requirements also concern e-commerce businesses.</p>
<p>The ICS2 Release 3 will <u>go live on June 3, 2024</u>. <strong>Ocean carriers</strong> can request their National Customs Authority for a later deployment window <u>until 4 December 2024</u> sending the Entry Summary Declaration (ENS) into the ICS2 system of the EU.</p>
<p><strong>Whenever</strong> the shipping line (ocean carrier) starts the lodging of Entry Summary Declaration (ENS) electronically into the ICS2 system of the EU (Shared Trader Interface), <strong>Shipper</strong> <strong>and / or Forwarder must inform the shipping line</strong> <u>right in time</u> at the port of loading <u>prior to the loading </u>on board of the vessel in overseas about the <strong>following detailed information of the goods</strong> being transported:</p>
<ul>
<li><strong>Six-digit HS commodity</strong> <strong>code</strong> plus a complete and accurate <strong>cargo description.</strong></li>
<li><strong>Seller </strong>(shipper, consignor),<strong> buyer </strong>(consignee) of the lowest bill of lading level.</li>
<li>The <strong>EORI</strong> <strong>of the consignee established in the EU</strong>, if such number was assigned to this party.</li>
<li>if applicable: CUS code for harmless and DG chemicals (if included in ECICS/ European Customs Inventory of Chemical Substances).</li>
<li>if available: UCR (Unique Consignment Reference) number.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Attention:</u></p>
<p>a.) The above <u>cargo information</u> must be given <u>to the shipping line</u> at the port of loading <u>right in time prior to the loading</u> on board of the vessel. The shipping lines should inform you about the cut off date.</p>
<p>b.) NAVIS will <u>not transmit</u> any partial Entry Summary Declaration (ENS) into the ICS2 system, in order to avoid any non-loading of cargo, which may occur due to delayed information flow.   </p>
<p>For <strong>more binding information</strong>, please click on website of the European Commission here:</p>
<p><a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2-0/import-control-system-2-release-3_en">Import Control System 2 &#8211; Release 3 &#8211; European Commission (europa.eu)</a></p>
<p>For any question please do not hesitate to ask your contact person at NAVIS.</p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>NAVIS</strong> has published an <strong>information letter</strong> about the ICS2 Release 3, which can be downloaded <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2024/05/NAVIS-Information-The-EU-Import-Control-System-2-ICS2-Release-3-goes-live-on-3-June-2024-1.pdf"><strong>here. </strong></a> </p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 12.04.2024:</u></p>
<p>Nachdem das <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2-0_de">Import Control System 2</a> bereits am 15. März 2021 mit <strong>Release 1</strong> (Post- und Kurier) und am 1. März 2023 mit <strong>Release 2</strong> (Luftfracht) für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung in Betrieb genommen worden ist, wurde der Starttermin und die Inbetriebnahme des <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2024/02/Import-Control-System-2-ICS2-Phase-3-Bereiten-Sie-Ihr-Unternehmen-auf-den-Versand-von-Waren-in-die-EU-auf-dem-Seeweg-vor.pdf">Releases 3 (für See-, Schienen- und Straßenverkehr)</a> nun von der EU für den<strong> 3.Juni 2024 </strong>terminiert.</p>
<p>In der anschließenden <strong>Übergangszeit zwischen dem 3. Juni 2024 und dem 1. September 2025</strong> soll es, wie von der Kommission vorgeschlagen, drei einzelne Einführungsfenster geben:</p>
<ul>
<li><strong>3. Juni &#8211; 4. Dezember 2024</strong>: See- und Binnenschifffahrtsunternehmen (<strong>Reedereien</strong>)</li>
<li><strong>4. Dezember &#8211; 1. April 2024</strong>: House-level-Filer im See- und Binnenschiffsverkehr (<strong>Spediteure</strong>)</li>
<li><strong>1.April &#8211; 1. September 2025</strong>: <strong>Straßen- </strong>und <strong>Schienen</strong>verkehrsunternehmen</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Während die ersten beiden Releases nur den Luftverkehr (einschließlich Post- und Expresssendungen) betrafen, umfasst das <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2024/02/Import-Control-System-2-ICS2-Phase-3-Bereiten-Sie-Ihr-Unternehmen-auf-den-Versand-von-Waren-in-die-EU-auf-dem-Seeweg-vor.pdf"><strong>Release 3</strong></a> nunmehr den <strong>See-, Binnenschiffs-, Straßen- und Schienenverkehr.</strong> Ab der Anwendung von ICS2 Release 3 sind somit die Angaben der summarischen Eingangsanmeldung für alle in das Zollgebiet der Union verbrachten Waren durch einen oder mehrere Datensätze sowie die Ankunftsmeldung an das &#8222;<strong>Shared Trader Interface</strong>&#8220; von ICS2 zu übermitteln. </p>
<p>Das &#8222;<a href="https://www.zoll.de/EN/Businesses/Movement-of-goods/EU-Trader-Portal/eu-trader-portal_node.html"><strong>Shared Trader Interface&#8220; (STI)</strong></a> wird von der Europäischen Kommission betrieben. Unternehmen, die bisher über ATLAS-EAS summarische Eingangsanmeldungen abgeben, werden gebeten, die fachlichen und technischen Spezifikationen, Codelisten usw. im <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2-0/faq_en"><strong>Internetangebot der Europäischen Kommission</strong> </a>aufzurufen und rechtzeitig die IT-Entwicklung vorzusehen. Auf den Webseiten der Europäischen Kommission sind auch FAQ zu ICS2 verfügbar.</p>
<p>Betroffen sind auch Unternehmen, die <strong>Hauskonnossemente</strong> ausstellen und die erforderlichen Informationen dem Beförderer nicht zur Verfügung stellen werden und somit 2 Teildatensätze der summarischen Eingangsanmeldung selbst übermitteln müssen (&#8222;multiple filing&#8220;).</p>
<p>Reedereien, Speditionen, Bahnunternehmen und gewerbliche Warenempfänger sollten daher <strong>prüfen</strong>, ob sie von der <strong>Einführung von ICS2 Release 3 betroffen</strong> sind.</p>
<p>Vor Produktivsetzung der Systeme der Wirtschaftsbeteiligten sind Konformitätstests sowohl für die Anbindung an das System als auch für die ordnungsgemäße Datenübermittlung in eigener Zuständigkeit im Rahmen eines<strong> Selbstkonformitätstestes</strong> gegenüber der Europäischen Kommission durchzuführen. Diese sollten rechtzeitig vor der Inbetriebnahme vereinbart werden, um eine fristgerechte Umsetzung nicht zu gefährden.</p>
<p>Damit die Europäische Kommission die praktischen Vorkehrungen für diese Tests gewährleisten kann, werden alle betroffenen Wirtschaftsbeteiligten/Softwareanbieter gebeten, den <strong>Zeitraum für die Durchführung des Selbstkonformitätstestes</strong> an den Service Desk Zoll (<a href="&#x6d;&#x61;&#x69;&#x6c;&#x74;&#x6f;&#x3a;&#x73;&#x65;&#x72;&#x76;&#x69;&#x63;&#x65;&#x64;&#x65;&#x73;&#x6b;&#x40;&#x7a;&#x6f;&#x6c;&#108;&#46;&#98;&#117;&#110;&#100;&#46;&#100;&#101;">s&#101;&#114;&#x76;&#x69;ce&#100;&#101;&#x73;&#x6b;&#64;z&#111;&#108;&#x6c;&#x2e;bu&#110;&#x64;&#x2e;&#x64;e</a>) unter Mitteilung ihrer EORI-Nummer zu übermitteln.</p>
<div class="c-hint__headline-wrapper">
<div> </div>
<div class="c-hint__headline "><strong>Service Desk Zoll (Technical user support):</strong></div>
</div>
<div class="c-hint__p">
<p>Monday to Friday: 8am &#8211; 5pm (except on public holidays)<br />Phone: 0800 8007-5452 or +49 228 303-26090 (for calls from abroad)<br />Email: <a class="ContactData" title="Opens email client in a new window: &#x73;&#x65;&#114;&#118;&#105;c&#x65;&#x64;&#x65;&#115;&#107;&#64;z&#x6f;&#x6c;&#x6c;&#46;&#98;u&#x6e;&#x64;&#x2e;&#100;&#101;" href="&#x6d;a&#x69;&#108;t&#x6f;&#58;&#x73;&#101;r&#x76;&#105;&#x63;&#101;d&#x65;&#115;&#x6b;&#x40;z&#x6f;&#108;l&#x2e;&#98;&#x75;&#110;d&#x2e;&#100;&#x65;">&#115;&#x65;&#x72;v&#105;&#x63;e&#100;&#x65;&#x73;k&#64;&#x7a;o&#108;&#x6c;&#x2e;b&#117;&#x6e;d&#46;&#x64;&#x65;</a><br />De-Mail: <a class="ContactData" title="Opens email client in a new window: &#97;&#x75;s&#107;&#x75;n&#102;&#x74;-&#122;&#x6f;l&#108;&#x2e;&#103;&#x7a;&#x64;&#64;&#x7a;&#x6f;&#108;&#x6c;&#46;&#100;&#x65;-&#109;&#x61;i&#108;&#x2e;d&#101;" href="https:&#x2f;&#47;w&#x77;&#119;&#46;&#x7a;&#x6f;&#108;l&#x2e;&#100;e&#x2f;&#x61;&#117;s&#x6b;&#117;n&#x66;&#x74;&#45;z&#x6f;&#108;l&#x2e;&#x67;&#122;d&#x40;&#122;o&#x6c;&#x6c;&#46;&#x64;&#x65;&#45;m&#x61;&#105;l&#x2e;&#x64;&#101;">&#x61;&#117;&#115;k&#x75;&#x6e;&#102;t&#x2d;&#x7a;&#111;ll&#x2e;&#103;&#122;d&#x40;&#x7a;&#111;l&#x6c;&#x2e;&#100;&#101;-&#x6d;&#x61;&#105;l&#x2e;&#x64;&#101;</a></p>
</div>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 30.10.2023:</u></p>
<p>Nachdem das <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2-0_de"><strong>Import Control System 2</strong></a> bereits am 15. März 2021 mit <strong>Release 1</strong> (Post- und Kurier) und am 1. März 2023 mit <strong>Release 2</strong> (Luftfracht) für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung in Betrieb genommen worden sind, sollte im Zeitraum zwischen dem 1. März 2024 und dem 1. März 2025 die Inbetriebnahme des <strong>Releases 3</strong> (See-, Schienen- und Straßenverkehr) erfolgen.</p>
<p>Ende September 2023 hat der <a href="https://www.clecat.org/">europäische Spediteursverband CLECAT</a> an einer von der <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/mission-statement_de">Europäischen Kommission (GD TAXUD)</a> organisierten Koordinierungssitzung zum Thema ICS 2 Release 3 teilgenommen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen mit ICS2 Release 2 und der engen Verknüpfung von ICS2 und NCTS (im Straßengüterverkehr und den dortigen Verzögerungen bei der Umsetzung der Phase 5) hat die EU-Kommission – unter Zustimmung der Mitgliedstaaten – beschlossen, den <strong>Starttermin </strong>für die <strong>Einführung des Release 3 vom 1. März 2024 auf den 3. Juni 2024 zu verschieben</strong>.</p>
<p>In der anschließenden <strong>Übergangszeit zwischen dem 3. Juni 2024 und dem 1. September 2025</strong> soll es, wie von der Kommission vorgeschlagen, drei einzelne Einführungsfenster geben:</p>
<ul>
<li><strong>Maritime carriers</strong>: from 3 June 2024 to <strong>4 December 2024</strong>.</li>
<li><strong>Maritime house level filers</strong>: from 4 December 2024 to <strong>1 April 2025.</strong></li>
<li><strong>Road and Rail</strong>: from 1 April 2025 to <strong>1 September 2025.</strong></li>
</ul>
<p> </p>
<p><em><strong>Weitere Informationen</strong> werden wir <strong>hier</strong> zeitnah veröffentlichen.</em></p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong><u>Warum wird das Import Control System 2 (ICS 2) eingeführt?</u></strong></p>
<p>Eine der wichtigsten Prioritäten der <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2-0_de#heading_1."><strong>Europäischen Union</strong></a> ist die <strong>Sicherheit ihrer Bürger und des Binnenmarktes</strong>. Jedes Jahr werden Waren im Wert von mehreren Billionen Euro in die EU eingeführt, was rund 15 % des weltweiten Warenhandels entspricht.</p>
<p>Die Europäische Union führt <strong>zwischen März 2021 und März 2024</strong> ein <strong>neues Zollsystem</strong> für Sicherheit und Gefahrenabwehr ein, das auf einem umfassenden Frachtinformationssystem mit Warenvoranmeldung beruht &#8211; dem <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2-0_de#heading_1."><strong>Import Control System 2</strong> (<strong>ICS2</strong>).</a> Die Initiative leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung eines integrierten EU-Ansatzes zur Stärkung des Zollrisikomanagements als Teil des Rahmens für das Zollrisikomanagement (CRMF).</p>
<p>Das Zollsystem für Sicherheit und Gefahrenabwehr vor der Einfuhr wird zu effektiven Zollkontrollen auf Risikobasis führen und gleichzeitig den freien Fluss des rechtmäßigen Handels über die EU-Außengrenzen ermöglichen. Es ist die <strong>erste Verteidigungslinie für den Schutz des EU-Binnenmarkts und der EU-Verbraucher</strong>. Die neue Initiative wird den bestehenden Prozess in Bezug auf IT, Recht, Zollrisikomanagement/- kontrollen und Perspektiven für den Handelsbetrieb umgestalten.</p>
<p>Das neue <strong>Frachtinformationssystem ICS2 der EU</strong> ist die Basis für die Einführung des neuen ordnungspolitischen Zollsystems für Sicherheit und Gefahrenabwehr zum besseren Schutz des Binnenmarktes und der EU-Bürger. Die Daten zu allen Waren, die in die EU verbracht werden, werden vor ihrer Ankunft erfasst. Wirtschaftsakteure müssen ihre Daten zur Sicherheit und Gefahrenabwehr über die <strong>Entry Summary Declaration (ENS) an ICS2</strong> melden. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärungen beginnt nicht für alle Unternehmen gleichzeitig. Sie hängt von der Art der Dienstleistung im internationalen Warenverkehr ab und ist mit den <strong>drei Phasen zur Einführung</strong> von <strong>ICS2</strong> verbunden:</p>
<ul>
<li><strong>Phase 1 ab 15. März 2021</strong>: für Importlieferungen in die EU per <strong>Kurier- </strong>und <strong>Postdienste</strong></li>
<li><strong>Phase 2 ab 01. März 2023</strong>: für Importlieferungen in die EU per <strong>Luftfracht</strong></li>
<li><strong>Phase 3 ab 01. März 2024</strong>: für Importlieferungen in die EU per <strong>Seefracht</strong><b>, </b>über die<b> Straße </b>und über die<b> Schiene</b></li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong><u>Zusatzi</u></strong><strong><u>nformationen zur Phase 2 ab 01.März 2023 für die Luftfracht:</u></strong></p>
<p><strong>Am 01. März 2023</strong> startet für alle <strong>Luftfrachtsendungen aus Drittländern</strong> das europäische Import Control System 2 (ICS2), dass das bisherige ICS1-Verfahren mit einem neuen Ablaufprozess vollständig ablöst. Kurier- und Luftfrachtdienstleister und Spediteure müssen über ICS2 alle Waren, die in die EU eingeführt werden, <strong>vor Eintreffen in der EU mittels Entry Summary Declaration (ENS) anmelden</strong>. Durch Vorab-Frachtinformationen und Risikoanalysen soll die frühzeitige Identifikation von Gefahren ermöglicht werden. Hersteller und Exporteure in Drittländer, die Waren in oder durch die EU versenden, müssen den Airlines und Logistikunternehmen die notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Luftfracht: </u><u> <a href="https://www.iata.org/en/publications/store/placi-standard-procedures-for-preloading-advance-cargo-information/">Pre Loading Advance Cargo Information (PLACI)</a></u></strong></p>
<p>Nach dem derzeitigen ICS 1-Verfahren bis zum 28.02.2023 mussten die Fluggesellschaften vier Stunden vor Ankunft des Flugzeugs in der EU einen ENS-Datensatz pro Master Air Waybill (MAWB) übermitteln. <strong>Durch ICS 2</strong> wird es <strong>ab 01.03.2023</strong>  einen zusätzlichen <a href="https://www.iata.org/en/publications/store/placi-standard-procedures-for-preloading-advance-cargo-information/"><strong>Vorverlade-Datensatz</strong> namens <strong>PLACI</strong></a> geben, der zusätzliche <strong>Daten auf House Air Waybill (HAWB)-Ebene</strong> enthalten wird. Diese Meldung muss so früh wie möglich eingereicht werden, spätestens jedoch <strong>bevor die Fracht in das Flugzeug verladen</strong> wird. Die von der Fluggesellschaft eingereichte Pre-Arrival-Meldung bleibt bestehen.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Luftfracht: </u><a href="https://www.iata.org/en/publications/store/placi-standard-procedures-for-preloading-advance-cargo-information/"><u>Erforderliche PLACI-Daten sind :</u></a></strong></p>
<ul>
<li>Tatsächlicher Versender und tatsächlicher Empfänger (vollständiger Name und vollständige Anschrift)</li>
<li>EORI-Nummer des tatsächlichen Empfängers</li>
<li>Anzahl der Packstücke und Gesamtbruttogewicht</li>
<li>6-stellige HS-Codes und detaillierte Beschreibung der Waren.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong><u>Wie wirkt sich das ICS 2-System auf Luftfracht-Sendungen aus ?</u></strong></p>
<p>Um die Frist einzuhalten, sind der <strong>Spediteur</strong> und die <strong>Fluggesellschaft</strong> dafür verantwortlich, die erforderlichen<strong> PLACI-Daten</strong> <strong>so früh wie möglich</strong> an die europäischen Behörden zu übermitteln. Sobald die PLACI-Daten an die ICS 2-Plattform übermittelt wurden, führen die EU-Behörden eine <strong>Risikoanalyse</strong> durch. Sollte die Analyse ergeben, dass die Sendung ein Risiko darstellt oder Unregelmäßigkeiten in den Daten vorliegen, kann sie am Abgangsflughafen gestoppt werden oder muss als Hochrisikosendung gescreent werden.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Warum führt die EU das neue Import Control System ICS2 ein ?</u></strong></p>
<p><strong>Frachtinformationen und Risikoanalysen</strong> werden die frühzeitige Identifikation von Bedrohungen ermöglichen und die Zollbehörden im Ernstfall dabei unterstützen, an der geeignetsten Stelle in der Lieferkette einzugreifen.</p>
<p>ICS2 führt effizientere und effektivere <strong>Maßnahmen zur EU-Zollsicherheit und Gefahrenabwehr</strong> ein, die:</p>
<ul>
<li>den Schutz der EU-Bürger und des Binnenmarkts vor Sicherheitsbedrohungen und Gefahren erhöhen;</li>
<li>den EU-Zollbehörden ermöglichen, Warensendungen mit hohem Risiko besser zu identifizieren und an der geeignetsten Stelle in der Lieferkette einzugreifen;</li>
<li>in Krisensituationen angemessene, gezielte Zollmaßnahmen an den Außengrenzen unterstützen;</li>
<li>die grenzüberschreitende Freigabe für rechtmäßigen Handel erleichtern;</li>
<li>den Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsakteuren und EU-Zollbehörden erleichtern.</li>
</ul>
<p> </p>
<p> </p>
<p><strong><u>Weitere Informationen zum Thema &#8222;ICS2 &#8211; das neue Import Control System der EU&#8220;</u></strong></p>
<ul>
<li><strong>Weitere Informationen</strong> zum Thema &#8222;<strong>ICS2 &#8211; Das neue EU Import Control System&#8220;</strong> vom <strong>DSLV</strong> vom 01.02.2023 finden Sie <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2023/02/ICS-2-Das-neue-EU-Import-Control-System-eine-Information-vom-DSLV-vom-Jan.-2023.pdf"><strong>hier.   </strong></a></li>
<li><strong>Weitere Informationen</strong> zum Thema &#8222;<strong>Luftfracht &#8211; Importkontrollsystem ICS2</strong>&#8220;  von<strong> DAKOSY</strong> vom 01.02.2023 finden Sie <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2023/02/ICS-2-Luftfracht-Das-neue-EU-Import-Control-System-eine-Information-von-DAKOSY-vom-01.02.2023.pdf"><strong>h</strong><strong>i</strong><strong>er. </strong></a></li>
</ul>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>US-Zölle: Rahmenabkommen zwischen USA und EU und die Auswirkungen auf die Akteure der Lieferketten</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/us-zoelle-rahmenabkommen-zwischen-usa-und-eu-und-auswirkungen-auf-die-akteure-der-lieferketten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Aug 2025 11:47:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.navis-ag.com/?p=22530</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div class="et_pb_section et_pb_section_14 et_pb_fullwidth_section et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><em>Diese <strong>NAVIS</strong> AKTUELL &#8211; Information wird laufend aktualisiert.</em></p>
<p> </p>
<p><u>Stand 25.08.2025:</u></p>
<p>Die EU-Kommission hat am 21. August 2025 eine <a href="https://policy.trade.ec.europa.eu/news/joint-statement-united-states-european-union-framework-agreement-reciprocal-fair-and-balanced-trade-2025-08-21_en">gemeinsame Erklärung zu einem Rahmenabkommen zwischen den USA und der EU</a> für gegenseitigen, fairen und ausgewogenen transatlantischen Handel und transatlantische Investitionen sowie eine <a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1973">Pressemitteilung</a> hierzu veröffentlicht.</p>
<p>Grundlage hierfür war die politische Einigung, die zwischen US-Präsident Donald Trump und der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen auf ihrem Treffen in Schottland am 27. Juli 2025 erzielt wurde. Jedoch besteht <strong>immer noch kein rechtsverbindliches Abkommen</strong>, das die Details regelt, da die Ratifizierung und die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union für die Verbindlichkeit eines EU-Abkommens notwendig sind.</p>
<p>Im <strong>Mittelpunkt des Rahmenabkommens</strong> stehen neue <strong>reziproke Zölle</strong>, die direkte Auswirkungen auf die globalen Lieferketten haben werden. Industrie- und Handelsunternehmen reagieren auf geopolitische Veränderungen mit der Diversifizierung ihrer Lieferketten, was zu veränderten Transportwegen, neuen Häfen und geänderten Logistikanforderungen führt und Spediteure zu ständiger Anpassung zwingt.</p>
<p>Das Team in der <strong>USA-Abteilung der NAVIS</strong> steht in täglichem Austausch mit unserem langjährigen US-Partner American Lamprecht Transport, um unsere Kunden in Europa und in den USA je nach Lieferbedingung <strong>nach bestem Wissen und Gewissen</strong> über den <strong>jeweils gültigen US-Zollsatz</strong> ihrer Warenlieferungen in die USA zu informieren. </p>
<p>Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hat einen <strong>Überblick</strong> über die wichtigsten <strong>Neuerungen </strong>und praktischen<strong> Auswirkungen auf die Akteure der Lieferketten </strong>veröffentlicht, den wir Ihnen zusammenfassend gern zur Verfügung stellen. Erfahrungsgemäß können sich die Zollvereinbarungen zwischen der Trump-Administration und der EU auch spontan ändern. Bitte beachten Sie, dass wir daher für die Richtigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernehmen können:</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong><u>1.) Einführung:</u></strong></p>
<p>Auf Grundlage mehrerer präsidialer Dekrete von US-Präsident Donald Trump gelten <strong>seit dem 7. August 2025 neue länderspezifische, reziproke Zusatzzölle</strong> für Importe in die Vereinigten Staaten. Damit sollen die heimische Industrie geschützt und Handelsdefizite der USA abgebaut werden. Die Verhängung reziproker Zölle bedeutet, dass die USA überall dort ihre Zölle entsprechend im Verhältnis anheben, wo sie derzeit weniger verlangen als ihre Handelspartner.</p>
<p>Diese US-Maßnahmen stellen eine <strong>Verschiebung der globalen Handelsbedingungen</strong> dar, die eine genaue Beachtung der Dokumentations-, Klassifizierungs- und Compliance-Prozesse erfordert. <strong>Genaue Eintarifierungen, Ursprungsüberprüfungen und Umschlagkontrollen</strong> werden noch kritischer, während <strong>Routing-Entscheidungen</strong> und vertragliche Vereinbarungen möglicherweise kurzfristig überarbeitet werden müssen. Gleichzeitig werden sich die Exporteure wahrscheinlich für die Szenarioplanung und Kostenbewertung an ihre Logistikdienstleister wenden und den Spediteuren eine wichtige beratende Rolle bei der Anpassung der Lieferketten an die neuen Zolltarifbedingungen zukommen lassen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p><strong><u>2.) Überblick über die neuen US-Zölle:</u></strong></p>
<p>Für die meisten Länder, die nicht unter spezifische Handelsabkommen fallen, gilt seit 7. August 2025 ein Basiszollsatz von 10 Prozent auf US-Importe. Dieser Zoll gilt zusätzlich zu den bestehenden Meistbegünstigungszöllen (MFN), die in Spalte 1 des <a href="https://hts.usitc.gov/">Harmonisierten US-Zolltarifplans (HTSUS)</a> aufgeführt sind. (Erläuterung: Nach dem Meistbegünstigungsprinzip der Welthandelsorganisation (WTO) müssen Handelsprivilegien, die einem WTO-Vertragspartner gewährt werden, auch allen anderen Vertragspartnern bewilligt werden. Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) gewähren einander grundsätzlich Meistbegünstigungszollsätze.)</p>
<p>Höhere gebietsspezifische Sätze von 15 bis 50 Prozent gelten für mehr als 60 Länder, wie in <a href="https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/2025/07/further-modifying-the-reciprocal-tariff-rates/">Anhang I der Executive Order</a> aufgeführt.</p>
<p><strong>Globale Ausgangsbasis: Reziproke Zölle </strong></p>
<p>Seit 7. August 2025 wenden die USA einen generellen reziproken Zollmechanismus für alle Handelspartner ohne Präferenzabkommen an, der wie folgt funktioniert:  </p>
<ul>
<li>Liegt der Meistbegünstigungstarif eines Erzeugnisses unter 15 Prozent, wird der US-Zollsatz auf 15 Prozent angehoben.</li>
<li>Liegt der Meistbegünstigungszollsatz eines Erzeugnisses über 15 Prozent, so gilt dieser höhere Satz wie üblich.</li>
<li>Stahl und Aluminium unterliegen außerhalb dieser Formel weiterhin 50 Prozent Zöllen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Beispiel:</u> Wenn ein Land ein Produkt mit einem Meistbegünstigungssatz von 5 Prozent in die USA exportiert, beträgt der neue Zollsatz 15 Prozent. Beläuft sich der Meistbegünstigungssatz auf 20 Prozent, bleibt der Tarif bei 20 Prozent.</p>
<p>Dieser globale Rahmen markiert eine <strong>deutliche Verschärfung der US-Handelspolitik</strong> mit unmittelbaren <strong>Auswirkungen</strong> auf die Zollabwicklung, die Einhaltung der Vorschriften und die Planung der Lieferkette.</p>
<p> </p>
<p><strong> </strong><strong><u>3.) US-Zölle auf EU-Importe:</u></strong></p>
<p><strong> </strong><strong>3.1. Pauschaler Zollsatz von 15 Prozent für EU-Importe: </strong></p>
<p>Seit 7. August 2025 gilt für EU-Ursprungswaren bei der Einfuhr in die USA ein pauschaler Zollsatz von 15 Prozent ohne Hinzurechnung der bisherigen Zollsätze des US-Tarifs. Dies gilt auch für Autos und Autoteile. Bedingung hierfür ist aber die EU-seitige Abschaffung der Zölle auf alle US-Industriegüter.</p>
<p> </p>
<p><strong>3.2. Ausnahmen von dem pauschalen Zollsatz von 15 Prozent: </strong></p>
<ul>
<li><strong>Produkte aus Eisen, Stahl und Aluminium</strong> sowie deren Derivate gemäß Abschnitt 232 des US-amerikanischen Trade Expansion Act (ermöglicht dem US-Präsidenten, Handelsbeschränkungen wie Zölle zu verhängen, wenn Importe die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten bedrohen), die weiterhin einem <strong>Zollsatz von 50 Prozent</strong> Dieser Zollsatz gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen.</li>
<li>Mit Proklamation vom 30. Juli 2025 veröffentlichte das Weiße Haus die Einführung von <strong>Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent für Halberzeugnisse aus Kupfer</strong> sowie intensive Derivatprodukte aus Kupfer gemäß Abschnitt 232 seit dem 1. August 2025. Diese bleiben ebenfalls bestehen.</li>
<li>Liegt der <strong>Meistbegünstigungszollsatz</strong> unter 15 Prozent, so wird der Zollsatz auf 15 Prozent angehoben. Liegt der Meistbegünstigungszollsatz über 15 Prozent, so gilt dieser weiter.</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>3.3. Übergangsregelungen: </strong></p>
<p>Die neuen <strong>Zölle gelten nicht für Waren</strong>, die bereits vor dem 7. August um 00:01 Uhr ET am Verladehafen auf ein Schiff verladen wurden und sich auf dem letzten Transportweg befinden und bis spätestens 5. Oktober 2025, 00:01 Uhr ET zur Verwendung eingeführt oder aus einem Lager entnommen werden. Diese Ausnahme gilt nicht für Waren, für die &#8211; vor der getroffenen Vereinbarung &#8211; die Basiszölle von 10 Prozent galten.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>3.4. Strafzölle für Umgehungsmaßnahmen: </strong></p>
<p>Waren, bei denen festgestellt wurde, dass sie umgeladen wurden, um den geltenden Zöllen zu entgehen, werden mit einem <strong>zusätzlichen Strafzoll von 40 Prozent</strong> belegt und es können Geldbußen oder andere Sanktionen verhängt werden. Dies erfordert eine stärkere Due Diligence, Lieferantenbescheinigungen und eine präzise Routing-Dokumentation.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>4.) Abschaffung der De-minimis Ausnahmeregel: </u></strong></p>
<p>Am 30. Juli 2025 veröffentlichte das Weiße Haus eine Executive Order, mit der die <strong>Zollfreigrenze von 800 US-Dollar für Waren</strong>, die außerhalb des internationalen Postnetzes in die Vereinigten Staaten versendet werden, <strong>abgeschafft</strong> wurde. Diese Maßnahme, die am 29. August 2025 in Kraft tritt, gilt für sämtliche Importe, unabhängig von Ursprungs-/Versendungsland und Transportweg. Ab diesem Datum werden alle Kurier- und Expressfrachtsendungen in die USA als Importe behandelt, für die eine vollständige ACE-Zollanmeldung (Automated Commercial Environment) mit vollständigen Daten, Bewertungen, Zöllen, Steuern und Gebühren erforderlich ist. Dies hat bereits dazu geführt, dass Postbetreiber in ganz Europa Paketsendungen in die USA aussetzen.</p>
<p>Um den Übergang zu erleichtern, werden die US-Zoll- und Grenzschutzbehörden (CBP) in den ersten sechs Monaten Pauschalzölle in Höhe von 80 bis 200 US-Dollar pro Paket erheben.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>5.) Maßnahmen der EU: </u></strong></p>
<p>Die EU hat in ihrer Vereinbarung mit den USA unter anderem folgende Zusagen getroffen:</p>
<ul>
<li><strong>Aussetzung aller geplanten Gegenzölle</strong> auf US-Waren bis auf Weiteres.</li>
<li><strong>Abschaffung aller EU-Zölle auf US-Industriegüter</strong>, die in die EU exportiert werden.</li>
<li>Erweiterung des Marktzugangs für nicht sensible US-amerikanische Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse.</li>
<li>Energiebeschaffung: die EU wird bis 2028 750 Milliarden US-Dollar an Energie (LNG, Öl, Kernenergie) beschaffen.</li>
<li>KI-Chips: die EU kauft „mindestens“ 40 Milliarden US-Dollar an US-KI-Chips</li>
</ul>
<p> </p>
<p> </p>
<p><strong><u>6.) Ursprungsregeln:</u></strong></p>
<p>Die <strong>US-Zölle für Waren aus Eisen, Stahl </strong>und<strong> Aluminium </strong>sowie <strong>Kupfer</strong> gelten für alle Waren <strong>unabhängig vom Ursprungsland</strong>. Bei den länderbezogenen reziproken Zöllen hängt der Zusatzzoll vom Ursprungsland der Ware ab und nicht von dem Land, aus dem die Ware versendet wird. Die USA definieren den Ursprung von Waren nach dem Kriterium der wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Das heißt, eine Ware gilt als in dem Land hergestellt, in dem sie die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung erfahren hat.</p>
<p>Die USA und die EU beabsichtigen, <strong>eindeutige Ursprungsregeln</strong> zu definieren, um sicherzustellen, dass die Vorteile des Abkommens ausschließlich beiden Vertragsparteien zugutekommen. Hier ist besondere Sorgfalt geboten: Selbst geringfügige Änderungen in den Produktionsprozessen können den Ursprungsstatus verändern</p>
<p> </p>
<p><strong><u>7.) Herausforderungen und Chancen für Akteure der Lieferketten:</u></strong></p>
<ul>
<li>Die zusätzlichen US-Zölle auf europäische Exporte <strong>beeinträchtigen</strong> die <strong>Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte</strong>. Aktuell problematisch sind transatlantische Lieferungen, in denen die Strafzölle noch nicht eingepreist sind. Neben drohenden Annahmeverweigerungen der Sendungen holen erste Lieferanten die Ware zurück.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li><strong>Störungen in globalen Lieferketten</strong>: Handelskonflikte zwischen den USA und anderen Ländern, zum Beispiel China können indirekt auch deutsche Unternehmen betreffen, da internationale Lieferketten eng vernetzt sind. Sanktionen, Exportkontrollen oder neue Vorschriften können zu <strong>unerwarteten Umleitungen von Warenströme</strong> führen.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li><strong>Globale Umstrukturierung der Lieferketten: </strong>Unternehmen reagieren auf geopolitische Unsicherheiten mit der <strong>Diversifizierung ihrer Lieferketten</strong>. Dies führt zu veränderten Transportwegen, neuen Häfen und geänderten Logistikanforderungen, was Spediteure zu ständiger Anpassung zwingt.  </li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li><strong>Investitionsmöglichkeiten in den USA: </strong>Die Trump-Administration forciert Investitionen in die US-Infrastruktur .</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li><strong>Nutzung von Freihandelsabkommen außerhalb der USA: </strong>Sollte der US-Markt weniger attraktiv werden, bieten andere Regionen, mit denen die   EU-Freihandelsabkommen geschlossen hat, Wachstumschancen. Daher sollte  beispielsweise ein zügiges Inkrafttreten des Mercosur-Abkommen eine Signalwirkung  für weitere Freihandelsverhandlungen mit Indien und Indonesien erzeugen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p> </p>
<p><strong><u>8.) Weitere Quellen zum Thema US-Zölle:</u></strong></p>
<ul>
<li><a href="https://www.cbp.gov/trade/programs-administration/entry-summary/232-tariffs-aluminum-and-steel-faqs"><strong>FAQ </strong>des US-Zolls zu Abschnitt 232: <strong>Zölle auf Aluminium und Stahl</strong></a>.</li>
<li><a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_1974"><strong>Fragen und Antworten</strong> zur Gemeinsamen Erklärung EU-USA <strong>zu transatlantischem Handel und transatlantischen Investitionen.</strong></a></li>
</ul>
<p> </p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p> </p>
<p><u>Stand 07.08.2025:</u></p>
<p>Am 7. August 2025 sind eine Reihe von Executive Orders vom 30. und 31. Juli 2025 seitens der Trump-Administration wichtige <strong>US-Zollmaßnahmen</strong> in Kraft getreten. Diese Maßnahmen führen einen neuen gegenseitigen Zollrahmen und weitere handelsbezogene Änderungen ein, die unmittelbare <strong>Auswirkungen auf Akteure der Lieferkette</strong> haben.</p>
<p>Diese Änderungen stellen eine signifikante <strong>Veränderung der globalen Handelsbedingungen</strong> dar und erfordern die sofortige Aufmerksamkeit der betroffenen Akteure der Lieferkette. Während die bilateralen Verhandlungen fortgesetzt werden, wird dringend empfohlen, die <strong>rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen</strong> aufmerksam zu beobachten.</p>
<p>Das Team in der <strong>USA-Abteilung der NAVIS</strong> steht in täglichem Austausch mit unserem langjährigen US-Partner American Lamprecht Transport, um unsere Kunden in Europa und in den USA je nach Lieferbedingung <strong>nach bestem Wissen und Gewissen</strong> über den <strong>jeweils gültigen US-Zollsatz</strong> ihrer Warenlieferungen in die USA zu informieren.</p>
<p>Eine gute <strong>Übersicht der US-Zollmaßnahmen</strong> mit Wirkung ab 07.08.2025 hat der internationale Spediteursverband (<a href="https://fiata.org/">FIATA</a>) veröffentlicht, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Erfahrungsgemäß ändert die Trump-Administration die Zollmaßnahmen allerdings auch spontan. Bitte beachten Sie, dass wir daher für die Richtigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernehmen können:</p>
<p> </p>
<p><strong><u>A) Wichtige US-</u></strong><strong><u>Zolltarifänderungen mit Wirkung zum 7. August 2025:</u></strong></p>
<p><strong>1. Einführung eines neuen „gegenseitigen (reziprokalen) Zollsystems</strong>“:</p>
<p>Für die meisten Länder, die nicht unter spezifische Handelsabkommen fallen, gilt nun ein <strong>Basiszoll von 10 %.</strong> Dieser Zoll gilt zusätzlich zu den bestehenden Meistbegünstigungszöllen (MFN), die in Spalte 1 des US Harmonized Tariff Schedule (HTSUS) aufgeführt sind.</p>
<p><strong>Für über 60 Länder</strong> gelten höhere gebietsspezifische <strong>Zollsätze zwischen 15 % und 50 %,</strong> wie in Anhang I der Executive Order aufgeführt. Für Waren mit Ursprung in der <strong>Europäischen Union </strong>gilt ein bedingter <strong>Zollsatz von 15 %,</strong> wenn der MFN-Satz unter 15 % liegt. Eine vollständige Übersicht über die betroffenen Länder und die Zollsatzänderungen finden Sie am Ende dieser Mitteilung.</p>
<p> </p>
<p><strong>2. Ende der De-minimis-Regelung für nicht-postalische Importe:</strong></p>
<p>Die <strong>De-minimis-Regelung</strong> in Höhe von 800 USD<strong> gilt nicht mehr für Waren</strong>, die außerhalb des globalen Postnetzes importiert werden. Die Anmeldung aller nicht-postalischen Sendungen, die vor de Inkrafttreten der De-minimis-Regelung in Frage kamen, muss von einer zur Anmeldung berechtigten Partei im Automated Commercial Environment (ACE) erfolgen.</p>
<p>Für diese Sendungen müssen Spediteure nun folgende Zölle erheben: Wertzölle, basierend auf dem geltenden Zolltarif für das Herkunftsgebiet. Spezifische Zölle in Höhe von 80–200 USD pro Sendung während einer sechsmonatigen Übergangsphase (bis 29. Februar 2026).</p>
<p> </p>
<p><strong>3. Kupferzölle auf 50 % erhöht:</strong></p>
<p>Die Zölle auf bestimmte Kupferhalbzeuge und -derivate wurden <strong>auf 50 % angehoben</strong>. Das US-Handelsministerium wird voraussichtlich innerhalb von 90 Tagen Vorschriften zum Inlandsanteil erlassen.<strong> </strong></p>
<p> </p>
<p><strong>4) Verstärkte Kontrolle bei Umladungen:</strong></p>
<p>Waren, die nachweislich umgeladen wurden, um geltende Zölle zu umgehen, müssen mit einem zusätzlichen <strong>Strafzoll von 40 %</strong> sowie möglichen Geldbußen oder anderen Sanktionen rechnen.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>B) Zollausnahmen (Tariff Exemptions):</u></strong></p>
<p>Die neuen gegenseitigen Zölle <u>gelten nicht</u> für:</p>
<ul>
<li>Waren, die im Verladehafen auf ein Schiff verladen werden und sich auf dem endgültigen Transportweg vor 0:01 Uhr (ET) am 7. August 2025 befinden, oder (2) die vor 0:01 Uhr (ET) am 5. Oktober 2025 zum verbrauchsrechtlichen Verbrauch verbracht oder aus dem Lager entnommen werden.</li>
<li>Diese Ausnahme gilt nur für die höheren gebietsspezifischen Zölle und nicht für Waren, die den gegenseitigen Basiszöllen von 10 % unterliegen.</li>
<li>Erzeugnisse und Derivate aus Stahl und Aluminium, die bereits den Zöllen nach Abschnitt 232 unterliegen.</li>
<li>Automobile und Autoteile, die zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zöllen nach Abschnitt 232 unterliegen.</li>
<li>Zusätzliche Artikel, die in Anhang II der ursprünglichen Durchführungsverordnung aufgeführt sind, darunter Arzneimittel, Halbleiter, Holzprodukte, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong><u>C) Handlungsempfehlungen an die Akteure der Lieferketten:</u></strong></p>
<p><strong>1.Prüfen Sie risikobehaftete Sendungen und aktualisieren Sie Zoll- und Compliance-Prozesse:</strong></p>
<p>Sorgen Sie für kontinuierliche Klassifizierungs- und Ursprungsprüfungen und informieren Sie Ihre Kunden entsprechend, um sicherzustellen, dass genaue Informationen zu den Sendungen bereitgestellt werden.</p>
<p>Überprüfen Sie umgeladene Waren, insbesondere auf Hochrisikokorridoren, sorgfältig, um zusätzliche Zölle und Strafen von 40 % zu vermeiden.</p>
<p>Erstellen Sie Notfallpläne für mögliche Zollanpassungen oder Durchsetzungsmaßnahmen.</p>
<p> </p>
<p><strong>2. </strong><strong>Passen Sie die Arbeitsabläufe im E-Commerce und bei der Paketabwicklung an:</strong></p>
<p>Aktualisieren Sie die Verfahren für Zollanmeldung, Zollwertermittlung und Zollerhebung, um die Abschaffung der Geringfügigkeitsschwelle für nicht postalische Importe zu berücksichtigen.</p>
<p>Überprüfen Sie interne Systeme für die Abwicklung von B2C- und Kleinpaketverkehr.</p>
<p> </p>
<p><strong>3. Überprüfen und stärken Sie Verträge, um mögliche Änderungen zu berücksichtigen:</strong></p>
<p>Überprüfen Sie Verträge mit Kunden und Lieferanten, um potenzielle rechtliche, finanzielle und operative Risiken im Hinblick auf laufende Handelsverhandlungen und rechtliche Überprüfungen zu managen.</p>
<p> </p>
<p><strong>4. Vorbereitung auf Routenänderungen und Verkehrsverlagerungen:</strong></p>
<p><strong> </strong>Seien Sie bereit, Sendungen umzuleiten oder den Verkehrsträger zu wechseln, um auf Routen mit hohen Zöllen zu reagieren. Erwägen Sie die Nutzung von Zolllagern, Zollaussetzungsregelungen und multimodalen Transportdokumenten.</p>
<p> </p>
<p><strong>5. Besprechen Sie mit Ihren Kunden Lieferkettenstrategien:</strong></p>
<p>Arbeiten Sie proaktiv mit Ihren Kunden an Preis-, Zoll- und Beschaffungsstrategien, um die Abstimmung sicherzustellen und die Einhaltung von Zeitplänen und Kapazitäten zu erleichtern.</p>
<p>Unterstützen Sie Kunden bei der Entwicklung von Notfallplänen für mögliche Zollumkehrungen oder weitere Richtlinienänderungen.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>D) Länderspezifische US-Zoll-Tarifänderungen:</u></strong></p>
<table width="605">
<tbody>
<tr>
<td width="196">
<p><strong> Territory (Land)</strong></p>
</td>
<td width="144">
<p><strong> Previous</strong><strong><br /> Tariff Rate<br /> </strong></p>
</td>
<td width="161">
<p><strong> New</strong><strong><br /> Tariff Rate </strong><br /><strong> (7 Aug 2025)</strong></p>
</td>
<td width="104">
<p><strong> Change</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Afghanistan</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Algeria</p>
</td>
<td width="144">
<p>30%</p>
</td>
<td width="161">
<p>30%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>&#8211;</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Angola</p>
</td>
<td width="144">
<p>32%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Bangladesh</p>
</td>
<td width="144">
<p>37%</p>
</td>
<td width="161">
<p>20%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Bolivia</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Bosnia and Herzegovina</p>
</td>
<td width="144">
<p>35%</p>
</td>
<td width="161">
<p>30%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Botswana</p>
</td>
<td width="144">
<p>37%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Brazil*</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>50%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Brunei Darussalam</p>
</td>
<td width="144">
<p>24%</p>
</td>
<td width="161">
<p>25%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Cambodia</p>
</td>
<td width="144">
<p>49%</p>
</td>
<td width="161">
<p>19%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Cameroon</p>
</td>
<td width="144">
<p>11%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Canada</p>
</td>
<td width="144">
<p>25%</p>
</td>
<td width="161">
<p>35%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Chad</p>
</td>
<td width="144">
<p>13%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Costa Rica</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Côte d&#8217;Ivoire</p>
</td>
<td width="144">
<p>21%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Democratic Republic of Congo</p>
</td>
<td width="144">
<p>11%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Ecuador</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Equatorial Guinea</p>
</td>
<td width="144">
<p>13%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p><strong>European Union**</strong></p>
</td>
<td width="144">
<p>20%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15% (conditional)</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Falkland Islands</p>
</td>
<td width="144">
<p>41%</p>
</td>
<td width="161">
<p>10%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Fiji</p>
</td>
<td width="144">
<p>32%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Ghana</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Guyana</p>
</td>
<td width="144">
<p>38%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Iceland</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>India</p>
</td>
<td width="144">
<p>26%</p>
</td>
<td width="161">
<p>25%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Indonesia</p>
</td>
<td width="144">
<p>32%</p>
</td>
<td width="161">
<p>19%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Iraq</p>
</td>
<td width="144">
<p>39%</p>
</td>
<td width="161">
<p>35%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Israel</p>
</td>
<td width="144">
<p>17%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Japan</p>
</td>
<td width="144">
<p>24%</p>
</td>
<td width="161">
<p>25%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Jordan</p>
</td>
<td width="144">
<p>20%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Kazakhstan</p>
</td>
<td width="144">
<p>27%</p>
</td>
<td width="161">
<p>25%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Korea</p>
</td>
<td width="144">
<p>25%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Laos</p>
</td>
<td width="144">
<p>48%</p>
</td>
<td width="161">
<p>40%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Lesotho</p>
</td>
<td width="144">
<p>50%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Libya</p>
</td>
<td width="144">
<p>31%</p>
</td>
<td width="161">
<p>30%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Liechtenstein</p>
</td>
<td width="144">
<p>37%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Madagascar</p>
</td>
<td width="144">
<p>47%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Malawi</p>
</td>
<td width="144">
<p>17%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Malaysia</p>
</td>
<td width="144">
<p>24%</p>
</td>
<td width="161">
<p>19%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Mauritius</p>
</td>
<td width="144">
<p>40%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Mexico***</p>
</td>
<td width="144">
<p>25%</p>
</td>
<td width="161">
<p>30% (paused)</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>&#8211;</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Moldovia</p>
</td>
<td width="144">
<p>31%</p>
</td>
<td width="161">
<p>25%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Mozambique</p>
</td>
<td width="144">
<p>16%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Myanmar</p>
</td>
<td width="144">
<p>44%</p>
</td>
<td width="161">
<p>40%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Namibia</p>
</td>
<td width="144">
<p>21%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Nauru</p>
</td>
<td width="144">
<p>30%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>New Zealand</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Nicaragua</p>
</td>
<td width="144">
<p>18%</p>
</td>
<td width="161">
<p>18%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>&#8211;</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Nigeria</p>
</td>
<td width="144">
<p>14%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>North Macedonia</p>
</td>
<td width="144">
<p>33%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Norway</p>
</td>
<td width="144">
<p>15%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>&#8211;</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Pakistan</p>
</td>
<td width="144">
<p>29%</p>
</td>
<td width="161">
<p>19%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Papua New Guinea</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Philippines</p>
</td>
<td width="144">
<p>17%</p>
</td>
<td width="161">
<p>20%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Serbia</p>
</td>
<td width="144">
<p>37%</p>
</td>
<td width="161">
<p>35%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>South Africa</p>
</td>
<td width="144">
<p>30%</p>
</td>
<td width="161">
<p>30%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>&#8211;</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>South Korea</p>
</td>
<td width="144">
<p>25%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Sri Lanka</p>
</td>
<td width="144">
<p>44%</p>
</td>
<td width="161">
<p>20%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Switzerland</p>
</td>
<td width="144">
<p>31%</p>
</td>
<td width="161">
<p>39%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Syria</p>
</td>
<td width="144">
<p>41%</p>
</td>
<td width="161">
<p>41%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>&#8211;</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Chinese Taipei</p>
</td>
<td width="144">
<p>32%</p>
</td>
<td width="161">
<p>20%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Thailand</p>
</td>
<td width="144">
<p>36%</p>
</td>
<td width="161">
<p>19%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Trinidad and Tobago</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Tunisia</p>
</td>
<td width="144">
<p>28%</p>
</td>
<td width="161">
<p>25%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Turkey</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Uganda</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↗</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>United Kingdom</p>
</td>
<td width="144">
<p>10%</p>
</td>
<td width="161">
<p>10%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>&#8211;</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Vanuatu</p>
</td>
<td width="144">
<p>22%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Venezuela</p>
</td>
<td width="144">
<p>15%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>&#8211;</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Vietnam</p>
</td>
<td width="144">
<p>46%</p>
</td>
<td width="161">
<p>20%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Zambia</p>
</td>
<td width="144">
<p>17%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="196">
<p>Zimbabwe</p>
</td>
<td width="144">
<p>18%</p>
</td>
<td width="161">
<p>15%</p>
</td>
<td width="104">
<p><strong>↘</strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> </p>
<p><strong>*Brazil: </strong>A <strong>40% emergency surcharge</strong> has been applied by a separate Executive Order of 30 July 2025 and entered into force as of 6 August 2025. Combined with the 10% baseline reciprocal tariff, this brings the total tariffs to 50%<strong>. </strong>Exceptions apply for specific commodities stated in <a href="https://linkprotect.cudasvc.com/url?a=https%3a%2f%2ffiata.us8.list-manage.com%2ftrack%2fclick%3fu%3de6dd469f1a328320ed2810636%26id%3d12a74a219c%26e%3db47beb9291&amp;c=E,1,BCnM5bua7K2H3eZU5DFnLCAc7sgehbmwWQc1_thYDq93WxcnHJeo6TDVivvBF7yoGO-2rOb1lqkktPgRHlh-JME5bqP0xx6jnIhxK4IKpLNBR9Bmpw,,&amp;typo=1">Annex I</a> of the Executive Order.</p>
<p>**<strong>European Union: </strong>For EU-origin goods, a <strong>conditional 15% tariff</strong> applies if the MFN rate is below 15%. For example, if a product’s normal duty rate is 5%, an additional 10 percent reciprocal tariff will apply.  For products with an MFN duty rate greater than 15%, only the MFN duty rate will apply without any additional reciprocal tariffs.</p>
<p>***<strong>Mexico: </strong>A 90-day pause on any additional tariffs has been announced in view of impending negotiations. Imports remain subject to a 25% tariff unless exempt under USMCA rules of origin.</p>
<p> </p>
<p>For more information, please see the following Executive Orders:</p>
<p><a href="https://linkprotect.cudasvc.com/url?a=https%3a%2f%2ffiata.us8.list-manage.com%2ftrack%2fclick%3fu%3de6dd469f1a328320ed2810636%26id%3d5a3197f054%26e%3db47beb9291&amp;c=E,1,C8of7V33ukVN18g_Hl8V6u5ShUEmgrzy5Qco66mctm_s6T5l4pVgCU4RpSmBVEXp-fFWrQoPRyyEl2Y0gZv998v_9DQ7P1ZeC1klzdFtID_YbPQ,&amp;typo=1">Further Modifying the Reciprocal Tariff Rates</a> (31 July 2025)</p>
<p><a href="https://linkprotect.cudasvc.com/url?a=https%3a%2f%2ffiata.us8.list-manage.com%2ftrack%2fclick%3fu%3de6dd469f1a328320ed2810636%26id%3d0c9d804c2b%26e%3db47beb9291&amp;c=E,1,y-fqVBqo581cl1_h2y2U7Vwt0NOOy6hqyOrjS1WaoAevNNW4T3R88oB1xDVjsIO2rZP4KdHs6vHJrMKtzkc4OHmd5y9ACmtItEiZ47QnLqDFQquI0M_zlGk,&amp;typo=1">Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries</a> (30 July 2025)</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p>Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an das<strong> Team </strong>der<strong> USA-Abteilung </strong>der<strong> NAVIS</strong> in Hamburg.</p>
<p> </p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zoll: Handbuch &#8222;Ausfuhrgenehmigungen und Ausfuhr-Genehmigungscodierungen&#8220; wurde am 15.08.2025 aktualisiert</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/zoll-handbuch-ausfuhrgenehmigungen-und-ausfuhr-genehmigungscodierungen-wurde-aktualisiert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Aug 2025 08:37:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Land-Verkehre]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.navis-ag.com/?p=22459</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div class="et_pb_section et_pb_section_16 et_pb_fullwidth_section et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Die deutsche Generalzolldirektion in Nürnberg hat das „<strong>Handbuch <em>Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibungen</em></strong>“ am 15.08.2025 aktualisiert und unter diesem <a href="https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/ATLAS/merkblatt_online_abschreibung.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=13">Link</a> veröffentlicht.</p>
<p>Wir können das Handbuch u.a. für alle diejenigen Personen <strong>sehr empfehlen</strong>, die von ihrem Unternehmen zur Erstellung von <strong>Ausfuhranmeldungen</strong> beauftragt worden sind:      </p>
<ul>
<li>Ziel dieses Handbuchs ist es, über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren zu informieren und einen <strong>Überblick </strong>über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten <strong>Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich</strong> zu geben.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Darüber hinaus wird erläutert, wie die <strong>Erklärung</strong>, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen<strong>, zu codieren</strong> ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation wurde das Handbuch um die Anlage 2: Außenwirtschaftsrechtliche Codierungen bei der Einfuhr aus bzw. mit Ursprung in Belarus, <strong>Russland</strong> und der Ukraine (spezifizierte Gebiete) ergänzt.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Das Handbuch basiert auf den derzeit auf <strong>europäischer und nationaler Ebene festgelegten Codierungen</strong> und erhebt angesichts der Vielzahl an genehmigungsrechtlichen Codierungen <strong>keinen Anspruch auf Vollständigkeit</strong>.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Mit Veröffentlichung dieser aktualisierten Fassung verliert das Merkblatt Version 13.7 &#8211; Stand: 1. August 2025 &#8211; seine Gültigkeit. Dieses Handbuch wird bei Rechtsänderungen umgehend und ansonsten grundsätzlich <strong>im Turnus von drei Monaten aktualisiert</strong>. Fachlich relevante Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe werden in der folgenden Version kursiv kenntlich gemacht.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Das Handbuch liegt in Version 13.8 vor und spiegelt den <strong>Stand 15. August 2025</strong> wider.</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zoll: WCO-Bericht zur kriminellen Infiltration maritimer Lieferketten</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/zoll-wco-bericht-zur-kriminellen-infiltration-maritimer-lieferketten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Aug 2025 10:45:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.navis-ag.com/?p=22455</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div class="et_pb_section et_pb_section_18 et_pb_fullwidth_section et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Ein aktueller <a href="https://www.wcoomd.org/-/media/wco/public/global/pdf/topics/enforcement-and-compliance/activities-and-programmes/sci-project/wco-report_infiltration-of-maritime-cargo-supply-chains_june-2025.pdf?la=en">Bericht</a> der <strong>World Customs Organization</strong> (WCO) zeigt in alarmierender Deutlichkeit, wie <strong>organisierte Kriminalität</strong> versucht, <strong>maritime Lieferketten</strong> zu infiltrieren. Aufgrund der Bedeutung des internationalen Seefrachtverkehrs für die gesamte Logistik- und Speditionswirtschaft sollen nachfolgend die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst und auf bestehende Präventions- und Meldeinstrumente hingewiesen werden:</p>
<ul>
<li>Nach Auswertungen der WCO, auf die auch der europäische Speditions- und Logistikverband CLECAT aktuell hinweist, wurden im Zeitraum der Analyse rund 2 600 Drogensicherstellungen weltweit erfasst. In etwa 68 Prozent der Fälle waren sogenannte „Innentäter“ – also <strong>Beschäftigte innerhalb der Lieferkette</strong> – beteiligt. Diese Vorfälle umfassten ein Gesamtvolumen von 1.347 Tonnen Drogen. Etwa 85 Prozent aller Vorfälle und 80 Prozent des Gesamtvolumens betrafen Containertransporte.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Die WCO dokumentiert eine <strong>Vielzahl professioneller Schmuggelmethoden</strong>: vom <em>rip on/rip-off-Verfahren</em> über manipulierte und aufgebrochene Container, Unterwasseranbauten an Schiffsrümpfen, Abwürfe auf See bis hin zum Einsatz von GPS-Trackern und Drohnen. Besonders auffällig ist der Anstieg kleinerer, aber hochfrequenter Schmuggelverstecke in Kühlcontainern – etwa im Bananenhandel. Parallel verlagern sich Schmuggelrouten zunehmend auf kleinere Häfen in Europa.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Die WCO weist darauf hin, dass <strong>Häfen, Containerdepots und Leercontainerlager</strong> im Falle vorhandener organisatorischer oder sicherheitstechnischer Schwachstellen ein <strong>besonderes Risiko </strong>für gezielte kriminelle Angriffe darstellen und warnt vor erheblichen Reputations- und Rechtsfolgen für Unternehmen, die unbewusst in Schmuggelaktivitäten verwickelt werden.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Die WCO empfiehlt in ihrem Bericht, die <strong>internationale Zusammenarbeit </strong>zu<strong> intensivieren</strong>, Vorschriften gezielter auf Risikobereiche auszurichten – auch über klassische Einfuhranmeldungen hinaus – und die Privatwirtschaft stärker einzubinden.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Die <strong>Sicherheit von Lieferketten</strong> wird dabei als <strong>gemeinsame Aufgabe</strong> verstanden, an der Behörden, Reedereien, Terminalbetreiber und Logistikdienstleister gleichermaßen mitwirken müssen.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Kontaktdaten der Sicherheitsbehörden im Hamburg:</u></strong></p>
<p>Für den Hamburger Hafen bietet das <strong>Hamburger Hafensicherheitszentrum </strong>unter dem Link                          </p>
<p><a href="https://www.polizei.hamburg/hafensicherheitszentrum">https://www.polizei.hamburg/hafensicherheitszentrum</a></p>
<p>eine zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung bei sicherheitsrelevanten Fragen.</p>
<p>Zudem können vertrauliche Hinweise auf mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle oder verdächtige Aktivitäten jederzeit über das <a href="https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=D83tg7&amp;c=-1&amp;language=ger">anonyme Hinweisgeberportal</a> eingereicht werden.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Kontaktdaten der Sicherheitsbehörden in Bremen und Bremerhaven:</u></strong></p>
<p>Die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen unterhält ein <strong>Meldeportal für Hinweise</strong> und Meldungen von Bedrohungen, verdächtigen Handlungen und kriminellen Aktivitäten.</p>
<p>Es ist auf deren Website erreichbar unter dem Link:</p>
<p><a href="https://www.justiz.bremen.de/service/tatort-hafen-hinweis-meldeportal-19742">https://www.justiz.bremen.de/service/tatort-hafen-hinweis-meldeportal-19742</a> </p>
<p>Das Hauptzollamt Bremen hat darüber hinaus eine <strong>Rufbereitschaft</strong>, die rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche (7/24) erreichbar ist und unter der Meldungen entgegengenommen werden:  Tel: 0421 5154-7000</p>
<p> </p></div>
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			</div></p>
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