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	<title>Luftfracht|NAVIS – the cargo company</title>
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	<item>
		<title>Luftfracht: Aktuelle Lage zur Kerosinversorgung und Preisentwicklung</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/luftfracht-aktuelle-lage-zur-kerosinversorgung-und-preisentwicklung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 14:49:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Für den Flugbetrieb an <strong>deutschen Flughäfen</strong> bestehen nach Angaben der Bundesregierung derzeit <strong>keine Engpässe bei der</strong> <strong>Versorgung mit Kerosin</strong> (Stand Anfang Mai). Gleichzeitig sind jedoch <strong>erhebliche Preissteigerungen</strong> zu verzeichnen, die weltweit spürbare Auswirkungen auch auf die Luftfrachtraten haben.</p>
<ul>
<li>Im Rahmen einer Sitzung des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages wurde berichtet, dass die <strong>Versorgungslage aktuell stabil </strong>ist. Vertreter der Mineralöl- und Luftfahrtwirtschaft bestätigten übereinstimmend, dass keine akuten Engpässe bestehen. Zudem verfügen zahlreiche deutsche und europäische Raffinerien über Flexibilität in der Produktion und können den Kerosinanteil zulasten anderer Produkte wie Diesel oder Heizöl erhöhen. Teilweise wurden entsprechende Anpassungen bereits vorgenommen.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Das durch die anhaltende Sperrung der Straße von Hormus verursachte <strong>Angebotsdefizit</strong> kann kurzfristig jedoch nicht vollständig kompensiert werden. In der Folge sind die <strong>Kerosinpreise deutlich gestiegen</strong>. Erste Marktreaktionen sind bereits sichtbar: Flugverbindungen wurden reduziert oder gebündelt, um die Nachfrage an das eingeschränkte Angebot anzupassen.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Nach Angaben der Bundesregierung liegt der monatliche Kerosinverbrauch in Deutschland saisonabhängig zwischen 650.000 und 900.000 Tonnen. Die vorhandenen Lagerbestände – rund 1,1 Millionen Tonnen beim Erdölbevorratungsverband so wie etwa 300.000 Tonnen in der Industrie – könnten unter den aktuellen Annahmen eine <strong>Versorgung für etwa fünf Monate sicherstellen</strong>. Diese Einschätzung basiert jedoch auf weiterhin bestehenden Importmöglichkeiten und laufender Eigenproduktion.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li><strong>Unklar bleibt die Versorgungslage auf europäischer und globaler Ebene</strong>. Die Bundesregierung spricht sich daher für ein verstärktes Monitoring innerhalb der EU aus, um eine belastbare Datenbasis zu schaffen und die Entwicklung besser bewerten zu können. Preisregulierende Eingriffe sind derzeit nicht vorgesehen. </li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Im Luftverkehr spielt nicht nur die Versorgungslage in Deutschland und Europa eine Rolle, sondern <strong>Kerosin</strong> muss in ausreichender Menge auch an den<strong> überseeischen Bestimmungsflughäfen</strong> <strong>verfügbar</strong> sein. Denn für die Gewährleistung eines zuverlässigen Flugbetriebs ist es notwendig, dass die Flugzeuge auch wieder zum Heimatflughafen zurückkehren können.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Im Zentrum der weiteren politischen Diskussion stehen in diesem Zusammenhang insbesondere die <strong>Belastbarkeit der Prognosen</strong>, die Datenlage in Europa sowie die Rolle <strong>alternativer Kraftstoffe wie E-Fuels</strong> zur langfristigen Diversifizierung der Energieversorgung im Luftverkehr.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Wir werden die weitere Entwicklung eng verfolgen und über <strong>relevante Änderungen</strong> zur Situation auf dem Luftfrachtmarkt hier unter NAVIS Aktuell berichten.  </p>
<p>Für Rückfragen zur aktuellen Lage auf dem Luftfrachtmarkt wenden Sie sich gern an das <strong>Luftfracht-Team der NAVIS </strong>am Hamburger Flughafen: </p>
<p><strong>Herr Helge Köpfer:</strong>                  Telefon: (040) 789 48 – 425  </p>
<p><strong>Frau Lena-Marie Wille</strong>             Telefon: (040) 789 48 – 442  </p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div></p>
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			</item>
		<item>
		<title>EU-Mercosur-Interimsabkommen seit dem 1. Mai 2026 vorläufig anwendbar &#8211; Hinweise zu Präferenznachweisen</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/eu-mercosur-interimsabkommen-seit-dem-1-mai-2026-vorlaeufig-anwendbar-hinweise-zu-praeferenznachweisen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2026 10:22:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Das <strong>EU-Mercosur-Interimsabkommen</strong> ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig anwendbar. Es gilt für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten <strong>Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay</strong>. Dem Abkommen gingen mehr als 25 Jahre Verhandlungen voraus. Nach Angaben der EU‑Kommission entsteht mit dem EU‑Mercosur‑Deal ein <strong>Wirtschaftsraum mit rund 720 Millionen Menschen</strong>.</p>
<p>Für <strong>Deutschland</strong> werden vor allem langfristige Chancen für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche gesehen – auch wenn der Handel mit den Mercosur‑Ländern bislang nur rund ein Prozent des gesamten deutschen Außenhandels ausmacht.</p>
<p>Die <strong>deutsche Zollverwaltung</strong> hat hierzu aktuelle <a href="https://linkprotect.cudasvc.com/url?a=http%3a%2f%2fnvwr.mjt.lu%2flnk%2fAWIAAJdlEOoAAAAAAAAAALGVrsEAASKLMPgAAAAAAAmyIQBp-b8mGcJBqC8VTkqE0BFa1Y0tgAAJL4k%2f3%2f-4zlsyYYSBv4pRtgapnPeA%2faHR0cHM6Ly93d3cuem9sbC5kZS9ERS9GYWNodGhlbWVuL1dhcmVudXJzcHJ1bmctUHJhZWZlcmVuemVuL1d1UF9NZWxkdW5nZW4vMjAyNi93dXBfd2FyZW52ZXJrZWhyX21lcmNvc3VyX3N0YWF0ZW5fMy5odG1sI3Z0LXNwcmctMQ%23vt-sprg-1&amp;c=E,1,nUCR1ScNf7eg1-1mpiAFx9UuoY3B-seuHTTkU-ktO2iuN4VyHD9LZhB8hnV8Bi-0igwoa86cnVle_dU-Jp4YV1vtPUokfI7zPLwg5JjdvM16DIGk&amp;typo=1">Hinweise</a> veröffentlicht und verweist ergänzend auf einen <a href="https://linkprotect.cudasvc.com/url?a=http%3a%2f%2fnvwr.mjt.lu%2flnk%2fAWIAAJdlEOoAAAAAAAAAALGVrsEAASKLMPgAAAAAAAmyIQBp-b8mGcJBqC8VTkqE0BFa1Y0tgAAJL4k%2f4%2fPo2hkOnl53nQcrieW8nssA%2faHR0cHM6Ly93d3cuem9sbC5kZS9TaGFyZWREb2NzL0Rvd25sb2Fkcy9ERS9XdVBfTWVsZHVuZ2VuL2d1aWRhbmNlX2RvY3VtZW50X21lcmNvc3VyX2VuLnBkZj9fX2Jsb2I9cHVibGljYXRpb25GaWxlJnY9Mw&amp;c=E,1,-cfWTX948BDUnrwK9BoPl7iJxZ6ikkI7zXycMlUZkRJxuaaP7GtbgCIROMG-tzwDrUeQ4Ed2iT9C_X0tUDUb8CxYqmMTX7Xe14Kg0L9WZ5vibvk,&amp;typo=1">Leitfaden</a> der Europäischen Kommission:</p>
<ul>
<li>Die EU-Kommission stellt darin die für Unternehmen relevanten Regelungen des Interimsabkommens dar, insbesondere zum <strong>Zollabbau</strong>, zu <strong>Ursprungsregeln</strong>, <strong>Präferenznachweisen</strong>, Zollverfahren sowie zu weiteren handelsrelevanten Bestimmungen. Mit der vorläufigen Anwendung sollen unter anderem Zölle schrittweise gesenkt oder abgeschafft und neue Marktchancen eröffnet werden.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Für die praktische Anwendung ist entscheidend, dass <strong>Zollpräferenzen nicht automatisch gewährt</strong> Voraussetzung ist vielmehr, dass die Waren die jeweils einschlägigen präferenziellen Ursprungsregeln erfüllen und ein zulässiger Präferenznachweis vorliegt. Unternehmen sollten daher bei Warenverkehren mit den Mercosur-Staaten prüfen, ob die Ursprungseigenschaft der Ware nach den Vorgaben des Abkommens belegt werden kann und welcher Präferenznachweis im jeweiligen Fall zu verwenden ist.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Für <strong>Ausfuhren aus der Europäischen Union</strong> in die Mercosur-Staaten ist als Präferenznachweis grundsätzlich die <strong>Ursprungserklärung</strong> („Statement on Origin“) nach dem im Abkommen vorgesehenen Muster maßgeblich. Diese kann bei Sendungen mit Ursprungserzeugnissen bis zu einem Wert von 6.000 Euro von jedem Ausführer abgegeben werden. Bei Sendungen mit einem höheren Wert ist eine Registrierung als Registrierter Ausführer (REX) erforderlich. Eine Unterschrift auf der Ursprungserklärung ist für EU-Exporteure nicht erforderlich.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Für <strong>Einfuhren aus den Mercosur-Staaten</strong> in die Europäische Union gelten Übergangsregelungen. Während einer Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren kann – abhängig vom jeweiligen Ausfuhrland – <strong>neben der Ursprungserklärung</strong> auch ein spezielles <strong>Ursprungszeugnis</strong> („Certificate of Origin“) nach dem im Abkommen vorgesehenen Muster verwendet werden. Dieses Ursprungszeugnis ist für Zwecke der Präferenzgewährung rechtlich als besondere Form der Ursprungserklärung („Statement on Origin“) zu behandeln.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Für die <strong>Einfuhrabfertigung</strong> ist außerdem zu beachten, dass die Präferenzbehandlung in der Zollanmeldung zutreffend beantragt und der vorhandene Präferenznachweis korrekt angegeben werden muss. Praxisrelevant ist dabei insbesondere, dass sowohl die Ursprungserklärung als auch das während der Übergangsphase verwendbare spezielle Ursprungszeugnis im Rahmen der Präferenzbeantragung als „Statement on Origin“ zu berücksichtigen sind. Nach den aktuellen Hinweisen ist hierfür in ATLAS der Unterlagencode U126 zu verwenden.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Die Europäische Kommission weist im Zusammenhang mit dem Interimsabkommen zudem auf <strong>weitere Handelserleichterungen</strong> Dazu gehören insbesondere der Abbau nichttarifärer und technischer Handelshemmnisse, Regelungen zur Konformitätsbewertung, zur Kennzeichnung und zur Einhaltung internationaler Normen. Auch Dienstleistungserbringer, unter anderem aus den Bereichen Transport, IT und Finanzen, sollen von klareren Regelungen profitieren.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Die <strong>Zollverwaltung</strong> stellt die einschlägigen <strong>Informationen zu den präferenziellen Regelungen</strong> in der Datenbank „<a href="https://linkprotect.cudasvc.com/url?a=http%3a%2f%2fnvwr.mjt.lu%2flnk%2fAWIAAJdlEOoAAAAAAAAAALGVrsEAASKLMPgAAAAAAAmyIQBp-b8mGcJBqC8VTkqE0BFa1Y0tgAAJL4k%2f5%2fCp7zAZAnSwtCT8oSZjIlMA%2faHR0cHM6Ly93dXAuem9sbC5kZS93dXBfb25saW5lL2luZGV4LnBocA&amp;c=E,1,S_hHNWZKVLuyZNex8vKI8IybW7w9JfrI0HxZdmmEiNQNqLhRM2uv-kmHEMoMZIdC6dkBe9SHjC0V-BBMC8rv95oz67SKx6WzwvhkzMrx7zf8j_U,&amp;typo=1">Warenursprung und Präferenzen online</a>“ bereit.</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>CountEmissionsEU: Einheitliche EU-Methode zur Berechnung von CO2-Emissionen im Güterverkehr</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/countemissionseu-einheitliche-eu-methode-zur-berechnung-von-co2-emissionen-im-gueterverkehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2026 07:56:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
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		<category><![CDATA[Land-Verkehre]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Das Europäische Parlament hat am 30.04.2026 die Verordnung „<strong>CountEmissionsEU</strong>“ (2023/0266(COD)) angenommen <a href="https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2026/sp-2026-066a.pdf">(Anlage SP 066a/2026</a>) und sich damit der Position des Rates angeschlossen, um eine <strong>einheitliche EU-Methode</strong> zur <strong>Berechnung von Treibhausgasemissionen</strong> im Güterverkehr festzulegen.</p>
<ul>
<li>Mit &#8222;<a href="https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EPRS_BRI(2023)757562">CountEmissionsEU</a>&#8220; wird erstmals eine gemeinsame Methodik für alle Verkehrsträger eingeführt, die auf der globalen Norm <strong>EN ISO 14083:2023</strong> und einem <strong>well-to-wheel-Ansatz</strong> (von der Kraftstoffproduktion bis zur Nutzung) beruht.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Speditionshäuser und Logistikunternehmen werden nicht generell verpflichtet, ihre Emissionen zu berechnen; tun sie dies aber – etwa aufgrund anderer EU-Vorschriften wie der CSRD-Richtlinie – müssen sie künftig die EU-Methodik anwenden. Erfasst werden da bei insbesondere <strong>Emissionen aus der Fahrzeugnutzung</strong> sowie der <strong>Energiebereitstellung während der Transportdurchführung</strong>, wobei Primärdaten und direkt gemessene Emissionen schrittweise an Bedeutung gewinnen sollen.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li><u>Für die Praxis bedeutet dies</u>: <strong>Relevanz</strong> besteht vor allem für Unternehmen, die heute bereits CO₂-Berichte erstellen oder ihren Kunden Emissionskennzahlen bereitstellen.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Aus Sicht der Speditions- und Logistikunternehmen schafft die Verordnung<strong> bessere Vergleichbarkeit von Emissionsdaten über Verkehrsträger</strong> und Anbieter hinweg und stärkt damit ein „Level Playing Field“ im Wettbewerb. Gleichzeitig wird der Druck steigen, Emissionsdaten strukturierter zu erheben und digital vorzuhalten – was zusätzlichen Aufwand bedeutet, aber auch Chancen für Effizienzgewinne, datenbasierte Kundenangebote und eine glaubwürdige Positionierung in Dekarbonisierungsprozessen eröffnet.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Perspektivisch kann &#8222;CountEmissionsEU&#8220; zum <strong>Regulierungshebel</strong> werden, wenn in zukünftigen Überarbeitungen etwa weitergehende Offenlegungspflichten, Lebenszyklus-Emissionen oder zusätzliche Umweltwirkungen einbezogen werden.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Die <strong>NAVIS </strong>erfüllt bereits jetzt die &#8222;CountEmissionsEU&#8220;-Verordnung der EU und <strong>erstellt CO₂-Berichte </strong>für ihre Kunden nach der Norm <strong>EN ISO 14083:2023</strong> und dem <strong>well-to-wheel-Ansatz. </strong></p>
<p>Bei der <strong>Berechnung der Treibhausemissionen im Transportsektor</strong> orientieren wir uns an dem <a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2026/05/UBA-DSLV_Leitfaden_ISO14083.pdf">Leitfaden zur  ISO 14083</a>, der vom Umweltbundesamt und dem DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V.  im März 2024 veröffentlicht wurde.</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Russlands Krieg gegen die Ukraine: 20. Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus beschlossen</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/angriffskrieg-russlands-gegen-die-ukraine-auswirkungen-auf-lieferketten-und-transporte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 05:01:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Land-Verkehre]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><em>Diese <strong>NAVIS</strong> AKTUELL &#8211; Information wird laufend aktualisiert.</em></p>
<p> </p>
<p>Der am 24.02.2022 begonnene <strong>Angriffskrieg </strong><strong>Russlands</strong> gegen die Ukraine markiert eine tiefgreifende Zäsur in der Geschichte Europas und ist ein <strong>eklatanter Bruch des Völkerrechts</strong> und bedeutet eine <strong>große humanitäre Katastrophe für die Menschen in der Ukraine</strong>. Die weitere Entwicklung des russischen Überfalls auf die Ukraine und die damit verbundenen humanitären und wirtschaftlichen Folgen sind für uns alle in Europa und in der Welt weiterhin nicht abzusehen.</p>
<p>Für die aus dem Krieg resultierenden <strong>Folgen auf die Logistikketten und den Außenhandel</strong> mit der Ukraine und Russlands sowie Belarus haben wir die aktuelle Situation recherchiert. Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Lage natürlich sehr dynamisch ist und daher der Informationsgehalt regelmäßig einer Neubewertung unterzogen werden muss.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>1.) Sanktionen gegen Russland, Belarus und weitere Drittländer:</u></strong></p>
<p>Aufgrund des russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben die EU, die USA und andere Staaten <strong>scharfe Sanktionen gegen Russland,</strong> <strong>Belarus</strong> und <strong>weitere Drittländer</strong> verhängt.</p>
<p> </p>
<p><u>Update vom 24.04.2026:</u></p>
<p><strong>EU-Sanktionen – 20.Sanktionspaket gegen Russland beschlossen:</strong></p>
<p>Das <strong>20. Sanktionspaket der EU</strong> gegen Russland wurde am 23. April 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 24.04.2026 in Kraft getreten. Das Paket umfasst insbesondere Transaktionsverbote und weitere Handelsbeschränkungen.</p>
<p>Das Paket enthält unter anderem ein</p>
<ul>
<li>umfassendes <strong>Verbot maritimer Dienstleistungen</strong> für den Transport russischen Öls und damit verbundene Dienstleistungen.</li>
<li>zugleich wird durch weitere Leistungen russischer Schiffe der <strong>Druck auf die russische Schattenflotte</strong> erhöht, mit der Moskau bestehende Sanktionen umgeht und weiterhin Einnahmen erzielt</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Weitere Details zu dem <strong>20.Sanktionspaket der EU gegen Russland </strong>sind auf der Website der Europäischen Kommission <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/506/deu">hier</a> nachzulesen.</p>
<p>Einen <strong>Überblick zu den EU-Sanktionen</strong> <strong>gegen Russland</strong> finden Sie auf der BAFA-Internetseite unter Außenwirtschaft/ Ausfuhrkontrolle/ Embargos – Länder/<a href="https://linkprotect.cudasvc.com/url?a=https%3a%2f%2fwww.bafa.de%2fDE%2fAussenwirtschaft%2fAusfuhrkontrolle%2fEmbargos%2fRussland%2frussland_node.html&amp;c=E,1,MJEAfLWkEMK3AvgcEg68uBork_f2DE5kdaLwSz_-SvDyoguYYnw9lxZAUt0Nj20x8WTULsdDOOhZy7jlKiKMkv9UG4HA_Tq-BwruOOfbzWDUxF0,&amp;typo=1">Russland</a>.</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 23.10.2025:</u></p>
<p><strong>EU-Sanktionen – 19. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen:</strong></p>
<p>Das <strong>19. Sanktionspaket der EU</strong> gegen Russland wurde am <a href="https://eur-lex.europa.eu/oj/daily-view/L-series/default.html?&amp;ojDate=23102025">23. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU</a> veröffentlicht. Unter anderem enthält das Paket wirtschaftliche und individuelle restriktive Maßnahmen, mit denen der russische Energie-, Banken- und Militärsektor sowie der Handel mit der EU hart getroffen werden sollen.</p>
<p>Ein vollständiges Verbot von russischem Flüssigerdgas (LNG) und ein weiteres Vorgehen gegen die Schattenflotte stellen die stärksten Sanktionen gegen Russlands wichtigen Energiesektor dar. Ergänzend hat die EU weitere Maßnahmen gegen Belarus vereinbart.</p>
<p>Weitere Details zu dem <strong>19. Sanktionspaket der EU gegen Russland </strong>sind auf der Website der Europäischen Kommission <a href="https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-staaten-beschliessen-19-sanktionspaket-gegen-russland-2025-10-23_de">hier</a> nachzulesen.   </p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 21.07.2025:</u></p>
<p><strong>EU-Sanktionen – 18. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus beschlossen:</strong></p>
<p>Das <a href="https://eur-lex.europa.eu/oj/daily-view/L-series/default.html?&amp;ojDate=19072025">18. Sanktionspaket der EU gegen Russland</a> wurde am 19. Juli 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Unter anderem enthält das Paket wirtschaftliche und individuelle restriktive Maßnahmen, mit denen der russische Energie-, Banken- und Militärsektor sowie der Handel mit der EU hart getroffen und die Rechenschaftspflicht für den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gewährleistet werden sollen. Ergänzend hat die EU weitere Maßnahmen gegen Belarus vereinbart.</p>
<p>Die EU-Kommission informiert auf ihrer Homepage ausführlich zum 18. Sanktionspaket: <a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_25_1841">Questions and answers on the 18th package of sanctions against Russia</a>.</p>
<p>Weitere Informationen über EU-Sanktionen im Allgemeinen und Zugang zu Webinaren zu Sanktionsthemen sind abrufbar im neuen <a href="https://eu-sanctions-compliance-helpdesk.europa.eu/index_en">Helpdesk</a> der Europäischen Kommission für Sanktionen.</p>
<ul>
<li><strong> </strong></li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 20.05.2025:</u></p>
<p><strong>EU-Sanktionen – 17. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus beschlossen</strong></p>
<p>Der Europäische Rat hat am 20.05.2025 das <a href="https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/05/20/russia-s-war-of-aggression-against-ukraine-eu-agrees-17th-package-of-sanctions/">17. Paket wirtschaftlicher und individueller restriktiver Maßnahmen</a> angenommen, mit dem der Zugang Russlands zu <strong>wichtiger Militärtechnologie</strong> abgeschnitten wird und die <strong>Energieeinnahmen</strong> Russlands, die seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine finanzieren, eingedämmt werden, indem die russische <strong>„</strong><strong>Schattenflotte</strong><strong>“</strong> von Öltankschiffen, <strong>deren Betreiber</strong> sowie <strong>ein großer russischer Erdölproduzent</strong><strong> </strong>massiv ins Visier genommen werden.</p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 24.02.2025:</u></p>
<p><strong>EU-Sanktionen – 16. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus beschlossen</strong></p>
<p>Als Reaktion auf den militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine und der Beteiligung von Belarus hat die <a href="https://eur-lex.europa.eu/oj/daily-view/L-series/default.html?ojDate=24022025">EU ein 16. Sanktionspaket</a> beschlossen, das im Amtsblatt der EU L1 vom <strong>24. Februar 2025</strong> veröffentlicht wurde.</p>
<p> </p>
<p>Das 16. Sanktionspaket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:</p>
<p><strong>Häfen und Schleusen: </strong></p>
<p>Die EU verbietet ab sofort Transaktionen mit bestimmten gelisteten Häfen, Schleusen und Flughäfen in Russland, die für die Verbringung von UAVs, Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten an Russland oder für die Umgehung der Ölpreisobergrenze oder anderer restriktiver Maßnahmen durch Schiffe, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken durchführen, verwendet werden. Dies schließt den Zugang zu ihren Anlagen und die Erbringung von Dienstleistungen für Schiffe oder Luftfahrzeuge ein.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Maßnahmen im Verkehrsbereich: </strong></p>
<p>Mit dem Paket wurde das Flugverbot ausgeweitet, damit Luftfahrtunternehmen aus Drittländern, die Inlandsflüge innerhalb Russlands durchführen oder Luftfahrtgüter an russische Luftfahrtunternehmen oder für Flüge innerhalb Russlands liefern, in die Liste aufgenommen werden können. Wenn sie in die Liste aufgenommen werden, dürfen diese Fluggesellschaften die EU nicht mehr anfliegen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Güterbeförderungsverbot: </strong></p>
<p>Darüber hinaus stärkte die EU das bestehende Verbot für Wirtschaftsbeteiligte aus der EU, die sich zu mindestens 25 Prozent im Eigentum einer russischen natürlichen oder juristischen Person befinden, im Gebiet der EU – auch zu Zwecken der Durchfuhr – Güter auf der Straße zu befördern. Die neue Bestimmung verbietet jede Änderung der Kapitalstruktur von Kraftverkehrsunternehmen durch die sich der von einer russischen natürlichen oder juristischen Person gehaltene prozentuale Anteil auf mehr als 25 Prozent erhöhen würde.</p>
<p> </p>
<p><strong>Infrastrukturmaßnahmen: </strong></p>
<ul>
<li>Vollständiges Transaktionsverbot für bestimmte russische Infrastrukturen: Dazu gehören zwei Moskauer Flughäfen (Wnukowo und Schukowski), vier Regionalflughäfen, der Wolgahafen Astrachan und der Hafen von Machatschkala am Kaspischen Meer. Die Seehäfen Ust-Luga und Primorsk an der Ostsee und Novorossiysk am Schwarzen Meer wurden ebenfalls aufgenommen.</li>
<li>Verbot der Erbringung von Bauleistungen durch EU-Wirtschaftsbeteiligte in Russland.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Sanktionslisten:</strong></p>
<p>Das Paket enthält 83 neue Benennungen. Dabei handelt es sich um 48 Personen und 35 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, etwa Unterstützer des russischen Militärkomplexes und an der Umgehung von Sanktionen, dem Tausch russischer Kryptowerte und dem Seeverkehr Beteiligte. Zudem wurde ein weiteres neues Kriterium für die Aufnahme von Einzelpersonen und Organisationen hinzugefügt, die Teil des militärisch-industriellen Komplexes Russlands sind, ihn unterstützen oder davon profitieren.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p><strong>Maßnahmen gegen Sanktionsumgehungen: </strong></p>
<p>Es wurden 74 weitere Schiffe in die Liste der Schiffe aufgenommen, die einem Zugangsverbot zu Häfen und einem Verbot der Erbringung einer breiten Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr unterliegen. Diese Maßnahme ist auf Tankschiffe aus Drittländern ausgerichtet, die Teil von Putins Schatten[1]flotte sind, mit der die Ölpreisobergrenze umgangen und der Energiesektor Russlands unterstützt wird, sowie auf Schiffe, die militärische Ausrüstung für Russland befördern oder an der Beförderung von gestohlenem ukrainischem Getreide beteiligt sind. Damit sind mittlerweile insgesamt 153 Schiffe gelistet.</p>
<p> </p>
<p><strong>Handel:</strong></p>
<p>Der Europäische Rat nahm weitere 53 Organisationen in die Liste der Organisationen auf, die Russlands militärisch-industriellen Komplex beim Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen. Sie unterliegen somit strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können. Bei einem Drittel dieser Organisationen handelt es sich um russische Organisationen, während die anderen in Drittländern ansässig sind (China, einschließlich Hongkong, Indien, Kasachstan, Singapur, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Usbekistan) und an der Umgehung von Handelsbeschränkungen oder an der Beschaffung sensibler Güter beteiligt waren, die beispielsweise für unbemannte Luftfahrzeuge und Flugkörper für russische Militäroperationen benötigt werden.</p>
<p>Darüber hinaus wurde die Liste der Beschränkungen unterliegenden Güter erweitert, die zur technologischen Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen, indem Elemente für die Entwicklung und Herstellung der russischen Militärsysteme hinzugefügt werden, wie etwa chemische Ausgangsstoffe für Chlorpikrin und andere Reizstoffe, Software im Zusammenhang mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen), Chromverbindungen und Steuerungen für unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs).</p>
<p>Schließlich führte die EU weitere Ausfuhrbeschränkungen für Waren ein, die zur Verbesserung der industriellen Fähigkeiten Russlands (Chemikalien, einige Kunststoffe und Kautschuk) beitragen und Beschränkungen im Hinblick auf ihre Durchfuhr durch Russland, sowie weitere Beschränkungen für die Einfuhr von Primäraluminium, das erhebliche Einnahmen für Russland generiert.</p>
<p> </p>
<p><strong>Energie:</strong></p>
<p>Die EU hat beschlossen, die vorübergehende Verwahrung und die Überführung von russischem Rohöl oder russischen Erdölerzeugnissen in das Freizonenverfahren in EU-Häfen, die bisher zulässig war, wenn für das Öl die Preisobergrenze eingehalten und es in ein Drittland verbracht wurde, vollständig zu untersagen.</p>
<p>Mit dem Paket wird das Verbot der Bereitstellung von Gütern, Technologien und Dienstleistungen für die Fertigstellung von russischen LNG-Projekten auf Rohölprojekte in Russland, beispielsweise das Vostok-Ölprojekt, ausgeweitet.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Maßnahmen gegen Belarus: </strong></p>
<p>Das 16. Sanktionspaket umfasst weitere restriktive Maßnahmen gegen Belarus, die den gegen die Russische Föderation vereinbarten handelsbezogenen Sanktionen entsprechen, sowie andere Maßnahmen wie Beschränkungen in Bezug auf den Verkauf oder die Bereitstellung von Dienstleistungen und Software, Einlagen und Kryptoanlagen sowie Beförderungsleistungen. Darüber hinaus hat der Rat ein neues Kriterium für die Aufnahme in die Liste eingeführt, mit den Personen, Organisationen oder Einrichtungen ins Visier genommen werden, die den militärisch-industriellen Komplex von Belarus unterstützen oder von ihm profitieren.</p>
<p> </p>
<p><strong>Krim und Sewastopol sowie bestimmte nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete der Ukraine: </strong></p>
<p>Der Europäische Rat hat neue Beschränkungen auf der Krim und in Sewastopol sowie in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja eingeführt, um ihre Integration in die Russische Föderation zu behindern und die Umgehung der EU-Sanktionen zu verhindern.</p>
<p>Diese Beschränkungen betreffen die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Steuerberatung, Unternehmens- und Managementberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Bau, Architektur, Ingenieurwesen, Rechtsberatung, IT-Beratung, Marktforschung und Meinungsumfragen, technische Prüfungen und Analysen sowie Werbung. Darüber hinaus betreffen die Beschränkungen die Bereitstellung bestimmter Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign und Fertigung sowie damit zusammenhängende Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse.</p>
<p>Die Sanktionsregelung für die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Ukraine wurde kürzlich um ein weiteres Jahr bis Februar 2026 verlängert.</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p>In der <strong>Ukraine </strong>wurde der <strong>landesweite Notstand</strong> ausgerufen, was zu Einschränkungen im Verkehr führen kann. Über den deutschen Spediteursverband DSLV hat uns die Empfehlung der International Road Transport Union (IRU) erreicht, dass Transportunternehmen solange keine Fahrten in/aus der Ukraine planen sollten.</p>
<p>Aufgrund der aktuellen Situation bietet die <strong>NAVIS</strong> derzeit<strong> keine Komplett- oder Stückgut-Transporte</strong> von oder nach der <strong>Ukraine</strong>, <strong>Russland </strong>oder <strong>Belarus</strong> an.</p>
<p>Für Rückfragen steht Ihnen Ihr gewohnter Ansprechpartner bei der der NAVIS gern zur Verfügung.</p>
<p>Eine <strong>Übersicht </strong>der Verladepläne <strong>der NAVIS-Europa-Landverkehre</strong> finden Sie <a href="https://www.navis-ag.com/landverkehr/verladeplaene-landverkehr/"><strong>hier. </strong></a></p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 16.12.2024:</u></p>
<p><strong><u>Neues EU-Sanktionspaket – Maßnahmen zur Eindämmung der russischen Schattenflotte:</u></strong></p>
<p>Die <strong>Europäische Union</strong> hat am 16. Dezember 2024 ihr <strong>15. Sanktionspaket gegen Russland</strong> verabschiedet. Wie die Kommission in einer <u><a href="http://nvwr.mjt.lu/lnk/AWgAAF0VlYgAAAAAAAAAALGVrsEAASKLMPgAAAAAAAmyIQBnYLFFpgDI9HxmSNia_ZeP88vmwwAJL4k/3/i_oo0cO9e1R1Az13KR8O2Q/aHR0cHM6Ly9nZXJtYW55LnJlcHJlc2VudGF0aW9uLmVjLmV1cm9wYS5ldS9uZXdzL3J1c3Npc2NoZXItYW5ncmlmZnNrcmllZy1nZWdlbi1kaWUtdWtyYWluZS0xNS1zYW5rdGlvbnNwYWtldC16aWVsdC1hdWYtcnVzc2lzY2hlLXNjaGF0dGVuZmxvdHRlLWFiLTIwMjQtMTItMTZfZGU">Pressemitteilung</a></u> ausführt, zielt diese Maßnahmen darauf ab, die anhaltende Umgehung bestehender Sanktionen zu unterbinden und die wirtschaftliche Basis für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine weiter zu schwächen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die russische sogenannte „Schattenflotte“ sowie weitere wirtschaftliche und militärische Akteure.</p>
<p>Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wesentlichen Inhalte des neuen Pakets:</p>
<p><strong> </strong><strong>Sanktionen gegen die russische „Schattenflotte</strong>“:</p>
<ul>
<li><strong>Erweiterung der Liste sanktionierter Schiffe</strong>: 52 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte, die in Hochrisikotransporte von Erdöl, Waffenlieferungen und den Diebstahl ukrainischen Getreides involviert sind, wurden auf die Sanktionsliste gesetzt. Dies erhöht die Gesamtzahl der sanktionierten Schiffe auf 79.</li>
<li><strong>Zugangsverweigerung zu EU-Diensten</strong>: Diese Schiffe erhalten keinen Zugang mehr zu europäischen Häfen, Schleusen und Dienstleistungen. Ziel ist es, Russland die Logistik für den Export sensibler Güter zu erschweren.</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Erweiterte Sanktionslisten:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Personen und Einrichtungen</strong>: 84 neue Personen und Einrichtungen, die dem russischen militärisch-industriellen Komplex zugerechnet werden, wurden in die Sanktionslisten aufgenommen. Dies umfasst sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, die zur Umgehung von Sanktionen beitragen oder militärische Komponenten liefern.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Sanktionen gegen Drittländer:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Maßnahmen gegen chinesische Akteure</strong>: Zum ersten Mal hat die EU auch umfassende Sanktionen gegen mehrere chinesische Unternehmen und Personen verhängt, die in Verbindung mit Russland stehen. Diese beinhalten Reiseverbote sowie das Einfrieren von Vermögenswerten. Betroffen sind unter anderem Akteure, die sensible Drohnenkomponenten und mikroelektronische Bauteile an das russische Militär liefern.</li>
<li><strong>Weitere betroffene Länder:</strong> Zusätzlich wurden Unternehmen und Personen aus Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten sanktioniert, die in Verbindung mit dem russischen Militär stehen oder zur Umgehung der Sanktionen beitragen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Wir empfehlen diese Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und ihre Geschäftsaktivitäten insbesondere in Bezug auf Transporte und Dienstleistungen, die von den Maßnahmen betroffen sein könnten, sorgfältig zu prüfen.</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p><u>Update vom 24.06.2024:</u></p>
<p>Pünktlich vor den Sommerferien hat die <a href="https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/06/24/russia-s-war-of-aggression-against-ukraine-comprehensive-eu-s-14th-package-of-sanctions-cracks-down-on-circumvention-and-adopts-energy-measures/"><strong>EU ihr 14. Sanktionspaket</strong></a> veröffentlicht. Es wurden im Wesentlichen zwei Verordnungen verändert: Die „eigentliche“ <a href="https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorschriften/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/vo_eu_833_2014.html">Russland Embargoverordnung VO 833/2014</a> und die Verordnung, mit der Sanktionen gegen Personen, Organisation und Einrichtungen geregelt wird, die <a href="https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Massnahmen_territoriale_Unversehrtheit_Ukraine/massnahmen_territoriale_unversehrtheit_ukraine.html">VO 269/2014.</a></p>
<p>Bereits in den vorherigen Sanktionspaketen ist der Regelungsbereich von dem Außenhandel mit Russland und russischen Personen auf den Außenhandel weltweit ausgedehnt worden. Das jetzt vorgelegte Sanktionspaket hat neben weiteren Beschränkungen ganz klar und noch viel deutlicher das Ziel, <strong>Umgehungen im Import und Export </strong>zu<strong> verhindern.</strong> Jedes Unternehmen – selbst solche, die kein Geschäft mit Russland betreiben – ist gut beraten, sich mit den Änderungen zu befassen. <br /><u><br />1. Neue Beschränkungen:</u></p>
<p>Verboten ist der <strong>Handel und Export von LNG</strong> (liquified natural gas) mit Ursprung Russlands. Es wird sowohl der Import als auch die Unterstützung bei der Distribution auch in Drittländer in der EU verboten. Zudem werden Investments und sonstige Unterstützungen verboten, in Russland LNG-Projekte zu entwickeln.</p>
<p>Verboten für EU-Banken ist die Nutzung des Spezialised financial messaging service SPFS. Verboten ist die Finanzierung von insbesondere Parteien aber auch sonstigen Organisationen.  Zu nennen sind <strong>weitere Beschränkungen im Transportsektor</strong>. Betroffen ist der Luftverkehr, Schiffsverkehr und der Landtransport inklusive dem Transitverkehr.  Es sind weitere Güter für Import und Export gelistet. Zu nennen ist hier insbesondere der Import von Helium.</p>
<p> </p>
<p><u>2. Umgehungsverhinderung</u>:</p>
<p>Zentral ist das Bemühen der EU, <strong>Umgehung der Sanktionen zu verhindern</strong>. Nach der Verpflichtung, vertraglich die Weiterlieferung in der Verordnung genannter Güter beim Handelspartner im Drittland zu verhindern, wird diese ausgeweitet auf geistiges Eigenturm.</p>
<p>Bemerkenswert ist, dass vor allen Dingen im Einleitungstext Unternehmen klar aufgefordert werden, interne <strong>Compliance Maßnahmen</strong> im Welthandel <strong>einzuführen</strong>, um die Umlenkung von EU-Gütern zu verhindern. Die EU ist der Auffassung, dass europäische Unternehmen auf ihre <strong>Tochtergesellschaften im Drittland einwirken</strong> müssen, EU – Recht einzuhalten und dafür auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn dies nicht geschieht. </p>
<p> </p>
<p><u>Was kommt auf die Unternehmen zu?</u></p>
<p>1. Unternehmen – auch solche, die kein Russland – Geschäft betreiben – sind <strong>verpflichtet</strong>, sich mit den <strong>Sanktionen zu beschäftigen. </strong><br />2. <strong>Compliance – Management – Systeme</strong> sind nunmehr obligatorisch.<br />3. Die Regeln der Sanktionen erfordern sorgfältiges <strong>Vertragsmanagement.</strong></p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 23.02.2024:</u></p>
<p>Das <strong>dreizehnte Sanktionspaket der EU</strong> gegen Russland wurde am 23. Februar 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es umfasst weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen.</p>
<p>Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als <strong>2.000 Unternehmen und Personen</strong></p>
<p>Die Details des <strong>13. EU-Sanktionspaketes</strong> gegen Russland  finden Sie <a href="https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaische-kommission-begrusst-13-eu-sanktionspaket-gegen-russland-2024-02-23_de#:~:text=Die%20EU%20hat%20zum%20zweiten,z.%20B.%20zu%20Drohnen."><strong>hier</strong></a></p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><u>Update vom 19.12.2023:</u></p>
<p>Am 19. Dezember 2023 hat die <strong><a href="https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kommission-begrusst-12-sanktionspaket-des-rates-gegen-russland-2023-12-19-0_de">EU ein zwölftes Sanktionspaket gegen Russland</a> erlassen</strong>.  Es geht vor allem um <strong>zusätzliche Ein- und Ausfuhrverbote</strong>, etwa für Diamanten, um Maßnahmen gegen das Umgehen von Sanktionen und darum, Schlupflöcher zu schließen.</p>
<p>Das Sanktions-Paket sieht folgendes vor:</p>
<ul>
<li>Die Sanktionsliste wird erweitert, Vermögenswerte von über 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren.</li>
<li>Es gibt neue Ein- und Ausfuhrverbote, etwa das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern umgesetzt</li>
<li>Die Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze wird gestärkt, damit kann die Obergrenze strikter durchgesetzt werden.</li>
<li>Die Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten werden verschärft, dazu kommen harte Maßnahmen gegen Unternehmen aus Dritt-Staaten, die Sanktionen umgehen.  </li>
</ul>
<p> </p>
<p>Die Entscheidungen des <strong>12. EU-Sanktionspaketes</strong> gegen Russland im Detail finden Sie <a href="https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-ukraine-crisis/"><strong>hier</strong></a></p>
<p> </p>
<p><u>Update vom 07.12.2023:</u></p>
<p>Das <strong>Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)</strong> hat am <strong>7. Dezember 2023</strong> ein <strong><a href="https://www.navis-ag.com/wp-content/uploads/2023/12/afk_merkblatt_russische_foederation-2.pdf">Merkblatt</a> zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht</strong>. Das Merkblatt soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen vermitteln. Hauptsächlich orientieren sich die Ausführungen an den Verboten und Genehmigungspflichten für die Lieferung von Gütern und auf die Erbringung von nicht-finanzbezogenen Dienstleistungen, die von der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 statuiert wurden.</p>
<p> </p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Weitere Informationen über die Sanktionen</strong> können Sie auf der Webseite des<strong> Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle <a href="https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/russland_node.html">hier </a></strong>finden.</p>
<p><strong>Wichtige Zollinformationen</strong> im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg finden Sie auf der Webseite der Handelskammer Hamburg <a href="https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Embargomassnahmen/Laenderembargos/Russland/russland.html"><strong>hier.</strong></a></p>
<p>Das <strong>11. Sanktionspaket der EU</strong> gegen Russland/Belarus ist<strong> am 21. Juni 2023 in Kraft</strong> getreten. <strong> </strong>Über weitere <strong>restriktive Maßnahmen der EU</strong> als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands können Sie sich <a href="https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-ukraine-crisis/"><strong>hier</strong></a> informieren.</p>
<p>Zwischenzeitlich haben viele europäische Unternehmen ihre <strong>Produktion in Russland und Belarus gestoppt</strong> sowie die Geschäftsbeziehungen abgebrochen.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>2</u></strong><strong><u>.) Auswirkungen auf die Logistikbranche und Lieferketten in Deutschland und Europa</u></strong></p>
<p>Der Ukraine-Krieg hat weitere direkte <strong>Auswirkungen auf die Logistikbranche</strong> in Deutschland und Europa. Leider ist mit einem weiteren Engpass an LKW-Fahrern zu rechnen. Da ein hoher Anteil europäischer Transportunternehmer Ukrainer, Russen und Weißrussen beschäftigt, sind zahlreiche dieser Fahrer davon persönlich betroffen.</p>
<p>Insbesondere viele Ukrainer sind unterwegs in ihre Heimat, um ihren Familien und ihrem Land vor Ort zu helfen. Dieses nachvollziehbare Verhalten in einer erdrückenden Krisenlage hat auch direkte <strong>Folgen für den Güterverkehr in Deutschland und der EU</strong>, da diesem dadurch weitere Fahrer fehlen. Das wiederum hat auch Einfluss auf die Verfügbarkeit von Lkw-Laderaum. Die NAVIS Unternehmensgruppe wird alles tun, um den reibungslosen Transportablauf während dieser schwierigen Zeit sicherzustellen.</p>
<p>In den vergangenen Jahrzehnten wurden die wirtschaftlichen Verflechtungen unter der Voraussetzung, dass Krieg sehr unwahrscheinlich ist, derartig vorangetrieben, dass die jetzige Kriegslage in der Ukraine zum <strong>Zusammenbruch vieler etablierter weltweiter Routen</strong> der Land-, Luft- und Seetransporte führt. Es sind auch <strong>viele Lieferketten gestört</strong>, die weder ihren Anfang noch ihr Ende im direkten Krisenherd haben.</p>
<p>Viele Unternehmen in der EU wie z.B. Automobilhersteller beziehen wichtige Vorprodukte aus Produktionsstätten in der Ukraine. Kriegsbedingt sind diese Lieferketten weitegehend unterbrochen.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>3.) Auswirkungen auf die Treibstoffpreise</u></strong></p>
<p>Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat große Auswirkungen auf die Versorgung und Versorgungssicherheit mit Rohöl und Erdgas in Europa. Tatsächliche und erwartete<strong> Versorgungsengpässe</strong> haben auf den internationalen Energiemärkten zu drastischen Preiserhöhungen bei zahlreichen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen geführt. Im Verkehrssektor ist vor allem ein <strong>sprunghafter Anstieg der Dieselpreise</strong> für Lkw zu verzeichnen. Das Ausmaß und die Schnelligkeit des aktuellen Preisanstiegs für Lkw-Diesel führen dazu, dass die überwiegende Mehrzahl der Transportunternehmen mit <strong>Ad-hoc-Zuschlägen </strong>reagieren, da Diesel-Floater in aller Regel erst mit einer Verzögerung von mehreren Wochen auf die aktuellen Dieselpreise wirken.</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass auch die NAVIS leider diese Preiserhöhungen ggf. sehr kurzfristig an Sie weitergeben muss, da wir die aktuellen zusätzlichen extremen Kostensteigerungen nicht abfedern können. Wir können derzeit nicht absehen, wie sich die Treibstoffkosten in den nächsten Wochen entwickeln. Sollte sich die Lage entspannen oder weiter verschärfen, werden wir eine entsprechende Anpassung vornehmen. Über die Details der<strong> Transportpreisanpassung</strong> wird sich Ihr gewohnter Ansprechpartner mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>4.) Auswirkungen auf Lkw-Transporte von und nach der Ukraine, Russland und Belarus</u></strong></p>
<p>In der <strong>Ukraine </strong>wurde der <strong>landesweite Notstand</strong> ausgerufen, was zu Einschränkungen im Verkehr führen kann. Über den deutschen Spediteursverband DSLV hat uns die Empfehlung der International Road Transport Union (IRU) erreicht, dass Transportunternehmen solange keine Fahrten in/aus der Ukraine planen sollten.</p>
<p>Aufgrund der aktuellen Situation bietet die <strong>NAVIS</strong> derzeit<strong> keine Komplett- oder Stückgut-Transporte</strong> von oder nach der <strong>Ukraine</strong>, <strong>Russland </strong>oder <strong>Belarus</strong> an.</p>
<p>Für Rückfragen steht Ihnen Ihr gewohnter Ansprechpartner bei der der NAVIS gern zur Verfügung.</p>
<p>Eine <strong>Übersicht </strong>der Verladepläne <strong>der NAVIS-Europa-Landverkehre</strong> finden Sie <a href="https://www.navis-ag.com/landverkehr/verladeplaene-landverkehr/"><strong>hier. </strong></a></p>
<p> </p>
<p><strong><u>5</u></strong><strong><u>.) Auswirkungen auf die Seeschiffahrt</u></strong></p>
<p>Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (<strong>UNCTAD</strong>) hat am 28.06.2022 in einem <strong>detaillierten Bericht die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine die Schifffahrt</strong> beschrieben. Der Bericht befasst sich mit den Schifffahrts- und Transporthindernissen in der Schwarzmeerregion durch Störungen in der regionalen Logistik, die Einstellung des Hafenbetriebs in der Ukraine, die Zerstörung wichtiger Infrastruktur, Handelsbeschränkungen, erhöhte Versicherungskosten und höhere Kraftstoffpreise.</p>
<p>Weitere <strong>Details des UNCTAD-Berichtes</strong> können Sie <a href="https://unctad.org/system/files/official-document/osginf2022d2_en.pdf"><strong>hier</strong></a> einsehen.</p>
<p>Alle namhaften <strong>Reedereien</strong> haben einen <strong>Buchungstopp</strong> für Containerverladungen per Seeschiff <strong>nach Russland</strong> beschlossen. Der Buchungsstopp umfasst alle Fahrtgebiete einschließlich des Baltikums, des Schwarzen Meeres und des Fernen Ostens Russlands. Buchungen für die Lieferung von lebenswichtigen Gütern wie Lebensmitteln, medizinischer Ausrüstung und humanitären Gütern werden je nach Reederei nach entsprechender Prüfung teilweise angenommen.</p>
<p>An den <strong>Seehafenterminals </strong>Eurogate Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven sowie an den HHLA Terminals Container Terminal Altenwerder, Burchardkai und Containerterminal Tollerort nehmen in aller Regel <strong>keine Vollcontainer</strong> mit dem <strong>Ziel oder dem Ursprung Russische Föderation</strong> <strong>an.</strong> Die Maßnahme tritt mit sofortiger Wirkung für alle Verkehrsträger sowie auch für den reinen Umschlag von Ladungseinheiten an den genannten Terminal in Kraft.</p>
<p>Auch <strong>Seefracht-Verladungen in die Ukraine</strong> sind <strong>nicht mehr möglich</strong>, da die Häfen entweder geschlossen wurden oder die Hafenanlagen von der russischen Armee zerstört wurden. Container, die sich bereits auf dem Weg in die Ukraine befinden, werden zu anderen Häfen im Mittelmeer umgeleitet und dort zwischengelagert.</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p><strong><u>6</u></strong><strong><u>.) Auswirkungen auf die Luftfahrt</u></strong></p>
<p>Die EU-Länder, die USA und viele andere Länder haben den <strong>Luftraum für russische Maschinen gesperrt</strong> und den gesamten Flugverkehr von und nach Russland eingestellt. Russland hat seinerseits mit Überflugverboten gekontert. Die Sperrung des russischen Luftraumes hat gravierende Folgen, denn damit ist der schnellste Weg zwischen Europa, Nordamerika und Asien blockiert. Airlines müssen ihre Flüge dadurch weiträumig umleiten.</p>
<p>Deutschlands größte Airline Lufthansa teilte mit, dass erhebliche Umplanungen bei Flügen nach China, Japan und Korea notwendig seien. Die Flugzeuge sollen Russland südlich umfliegen. Für die Luftfahrt, die auf eine Erholung nach der Corona-Pandemie hofft, sind <strong>Luftraumsperrungen</strong> ein herber Schlag. Es ist aktuell viel schwieriger geworden, Europa mit Asien zu verbinden. Hunderte von Flugzeugen nehmen zum Teil große Umwege, um aus Europa nach Asien zu kommen und umgekehrt. Sowohl die Ticketpreise für Passagiere als auch die <strong>Luftfrachtraten </strong>werden durch diese Maßnahmen sicherlich weiter ansteigen.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>7.) Auswirkungen auf Bahntransporte</u></strong></p>
<p>Aufgrund der EU &#8211; Sanktionen gegen die Russische Föderation haben die meisten <strong>Eisenbahngesellschaften</strong> die Annahme und Beförderung von Gütern, die für Russland bestimmt sind oder aus Russland stammen, mit sofortiger Wirkung einstellt. Diese Maßnahme umfasst den Schienentransport, den Umschlag und die Lagerung oder den damit verbundenen Straßentransport.</p>
<p>Auch die <strong>Containerverkehre per Bahn</strong> im Rahmen der sogenannten „<strong>Neuen Seidenstraße</strong>“ zwischen Europa und China  werden mit großer Wahrscheinlichkeit zeitnah nur noch<strong> mit Einschränkungen</strong> und großen Verzögerungen funktionieren oder gar gänzlich zum Erliegen kommen.</p>
<p>* * *</p>
<p>Bei all diesen logistischen und wirtschaftlichen Themen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine möchte die NAVIS aber auch deutlich machen, dass sich die <strong>Bevölkerung der Ukraine</strong> der uneingeschränkten Solidarität der NAVIS &#8211; Mitarbeiter*innen sicher sein kann. Ein sofortiger Stopp des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist aktuell das wichtigste aller Ziele<strong>, </strong>um weiteres <strong>menschliches Leid</strong> zu <strong>verhindern.</strong></p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
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			</div></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zoll: EU schließt Freihandelsabkommen mit Australien, Indien und den Mercosur-Ländern</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/die-eu-schliesst-freihandelsabkommen-mit-australien-indien-und-den-mercosur-laendern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2026 06:25:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>In diesen Wochen gibt es angesichts der politischen Weltlage leider nur wenig Positives zu berichten. Aber zumindest zum Thema Freihandelsabkommen hat sich für europäische Importeure und Exporteure zuletzt einiges bewegt.</p>
<ul>
<li>Am 24.03.2026 haben die EU und <strong>Australien</strong> die Verhandlungen über das <a href="https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-und-australien-schliessen-freihandelsabkommen-und-grunden-sicherheits-und-2026-03-24_de">Freihandelsabkommen</a> abgeschlossen. Zudem gaben sie die Gründung einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft bekannt.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Zuvor im Januar 2026 haben die EU und <strong>Indien</strong> nach fast 20 Jahren ein umfassendes <a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ac_26_253">Free Trade Agreement (FTA)</a> abgeschlossen. Das Abkommen gilt als Meilenstein für die Wirtschaftsbeziehungen und schafft eine Freihandelszone mit über zwei Milliarden Menschen.</li>
</ul>
<p> </p>
<ul>
<li>Ebenfalls wurde im Januar das <a href="https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-mercosur-abkommen-vorlaufige-anwendung-ab-1-mai-2026-2026-03-23_de">Freihandelsabkommen</a> zwischen der Europäischen Union und den<strong> Mercosur-Ländern </strong>unterzeichnet. Der Handelsblock Mercosur besteht aus den Ländern <strong>Argentinien, Bolivien, Brasilien, Paraguay </strong>und<strong> Uruguay</strong>.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Auch wenn in der Umsetzung der FTAs noch Details zu klären sind und auch kritische Stimmen zu hören sind, bieten die Freihandelsabkommen unserer Wirtschaft wichtige Wachstumsimpulse. Eine <strong>Übersicht aller EU-Freihandelsabkommen</strong> finden Sie auf der Website des GTAI Germany Trade &amp; Invest <a href="https://www.gtai.de/de/trade/welt/freihandelsabkommen">hier</a>.</p>
<p>Die<strong> NAVIS</strong> ist in Australien, Indien und in den meisten Mercosur-Ländern mit zuverlässigen Partnerfirmen seit vielen Jahren vertreten. Für Anfragen zu Transporten per Seefracht oder Luftfracht kontaktieren Sie gern Ihren gewohnten Ansprechpartner bei der NAVIS.</p></div>
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			</item>
		<item>
		<title>NIS-2-Umsetzungsgesetz und KRITIS-Dachgesetz  –  Auswirkungen auf die Logistik</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/nis-2-umsetzungsgesetz-und-kritis-dachgesetz-auswirkungen-auf-die-logistik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2026 07:51:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Land-Verkehre]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Mit dem <strong><u>Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie</u></strong> (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/301/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3">NIS2UmsuCG1</a>) ist am 6. Dezember 2025 ein neuer, verbindlicher Rechtsrahmen zur <strong>Stärkung der Cybersicherheit </strong>in Kraft getreten. Das NIS2UmsuCG novelliert insbesondere das BSI-Gesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/BJNR12D0B0025.html">BSIG</a>) grundlegend. Kernziel ist die Stärkung der digitalen Resilienz von Einrichtungen, die für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft bedeutsam sind. Die Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Mit diesem Gesetz wird die europäische Richtlinie (EU) 2022/25553 vollständig in deutsches Recht übertragen.</p>
<p>NIS-Richtlinie steht für „<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2555">Network and Information Security“-Richtlinie.</a></p>
<p><strong><u>Wesentliche inhaltliche Regelungen des </u></strong><strong><u>NIS-2-Umsetzungsgesetzes </u></strong><strong><u>sind:</u></strong></p>
<p>Kern des Gesetzes ist die Einführung <strong>zweier Betreiberkategorien</strong>, die die bisherigen Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes ablösen und den Anwendungsbereich deutlich erweitern (§ 28 BSIG).</p>
<p>Künftig unterliegen zwei Arten von Einrichtungen der Regulierung:</p>
<p> </p>
<p><strong>Betreiber besonders wichtiger Einrichtungen</strong> (§ 28 Abs. 1 Nr. 4 BSIG) sind  </p>
<ul>
<li>juristische Personen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, oder</li>
<li>Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro und einer Bilanzsumme größer als 43 Mio. Euro,</li>
<li>einschließlich der bisherigen KRITIS-Betreiber nach BSI-KritisV,</li>
<li>zusätzlich müssen die Unternehmen einem der in Anlage 1 genannten Sektoren bzw. Einrichtungsarten angehören.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Betreiber wichtiger Einrichtungen</strong> (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 BSIG) sind</p>
<ul>
<li>juristische Personen mit mindestens 50 Mitarbeitenden, oder</li>
<li>Unternehmen mit Umsatz und Bilanzsumme jeweils mehr als 10 Mio. Euro und</li>
<li>das Unternehmen muss den in den Anlagen 1 und 2 genannten Sektoren angehören.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong><u>Relevanz für die Transport- und Logistikbranche:</u></strong></p>
<p>Für die <strong>Transport- und Logistikbranche</strong> ist entscheidend, dass Logistik – anders als in der bisherigen Kritis-Systematik – <strong>nicht als eigener Sektor</strong> oder Subsektor im Bereich „Transport und Verkehr“ erscheint. Die <strong>Anlagen 1 und 2</strong> adressieren <strong>primär Verkehrsträger und Verkehrsinfrastrukturen</strong><strong>.</strong></p>
<p>Klassische <strong>Speditions-, Umschlags- oder Logistikdienstleistungen</strong> <strong>gelten daher nicht</strong> als eigenständig <strong>betroffene Dienste.</strong></p>
<p> </p>
<p><strong><u>Das KRITIS-Dachgesetz</u></strong><u>:</u></p>
<p>Mit dem am 16. März 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten KRITIS-Dachgesetz (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/66/VO.html">KRITISDachG</a>) setzt Deutschland die europäische Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht um. <strong>Ziel der Richtlinie</strong> ist es, die <strong>Widerstandsfähigkeit zentraler Versorgungsstrukturen</strong> gegenüber Naturkatastrophen, technischen Störungen, Sabotage, Terrorismus oder anderen Gefährdungen <strong>zu erhöhen.</strong></p>
<p>Das Gesetz etabliert hierfür erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für den Schutz kritischer Anlagen vor physischen und organisatorischen Risiken.</p>
<p>Betreiber kritischer Anlagen werden künftig insbesondere verpflichtet,</p>
<ul>
<li>Risiken für ihre Anlagen systematisch zu analysieren,</li>
<li>geeignete Resilienzmaßnahmen zu ergreifen,</li>
<li>erhebliche Störungen oder Gefährdungen zu melden sowie</li>
<li>mit den zuständigen Behörden beim Schutz kritischer Infrastruktur zusammen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Der konkrete Kreis der betroffenen Unternehmen des KRITIS-Dachgesetz steht derzeit noch nicht fest. Der gesetzliche Regelschwellenwert orientiert sich dabei grundsätzlich an einer <strong>Versorgungsrelevanz von 500.000  Personen</strong> (§ 5 Abs. 2 KRITISDachG).</p>
<p>Für <strong>Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche</strong> lässt sich derzeit noch nicht  abschließend beurteilen, ob einzelne Anlagen künftig unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen werden, da zahlreiche zentrale Aspekte des künftigen Regulierungsrahmens noch nicht abschließend feststehen. Gerade aufgrund der internationalen Vernetzung logistischer Lieferketten sowie der Vielzahl möglicher infrastruktureller Schnittstellen könnten einzelne logistische Knotenpunkte – etwa größere Umschlagterminals oder zentrale Steuerungsinfrastrukturen – künftig unter die Regulierung fallen.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Verhältnis des KRITISDachG zu BSI-Gesetz und NIS-2-Umsetzung:</u></strong></p>
<p>Das KRITISDachG ist Teil eines mehrstufigen regulatorischen Rahmens. Während das KRITISDachG vor allem den <strong>Schutz kritischer Anlagen vor physischen Gefährdungen</strong> und sonstigen Störungen regelt, betreffen die Vorschriften des vor kurzem durch das NIS2UmsuCG abgeänderten BSI-Gesetzes (BSIG) in erster Linie <strong>die Cyber- und </strong><strong>Informationssicherheit.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die <strong>NAVIS AG befürwortet</strong> grundsätzlich schon aus eigenem Interesse die <strong>Ziele des NIS-2-Umsetzungsgesetzes und KRITIS-Dachgesetzes</strong>, die Cybersicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken. NAVIS wird die Umsetzung beider Gesetze entsprechend vornehmen, sofern die Tätigkeiten der NAVIS davon betroffen sind. Unabhängig von einer unmittelbaren gesetzlichen Betroffenheit legen wir bei der NAVIS grundsätzlich <strong>großen Wert auf Cybersicherheit und Robustheit der IT-Systeme</strong>.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Seehäfen und Flughäfen gehören zur kritischen Infrastruktur:</u></strong></p>
<p>Die deutschen <strong>Seehäfen</strong> und <strong>Flughäfen</strong> gehören zur <strong>kritischen Infrastruktur</strong> und erfordern daher ein besonders verlässliches und abgesichertes Vorgehen bei der Einführung neuer Prozesse.</p>
<p>Zur Verbesserung der <strong>Sicherheit in der Transportkette von Importcontainern</strong> haben die deutschen Containerhäfen dazu eine einheitliche digitale Plattform namens „<strong>German Ports“</strong> gegründet. Damit wird sichergestellt, dass vom seeseitigen Eintreffen des Containers im Hafen bis zu dessen Abholung durch das Transportunternehmen jederzeit transparent nachvollziehbar ist, welche Partei über den Container verfügen darf.</p>
<p>Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde die <strong>Secure Release Order (SRO)</strong> am 1. Oktober 2025 in einem stabilen und schrittweisen Onboarding-Prozess eingeführt. Ziel ist es, allen Beteiligten eine sichere Umstellung zu ermöglichen und zugleich die <strong>Resilienz der Importprozesse </strong>nachhaltig zu stärken.</p>
<p>Das <strong>neue IT-System</strong> soll vor allem den Container-Diebstahl und Drogenschmuggel erschweren. Das bisherige anonyme PIN-Verfahren wurde ab 1. Oktober 2025 sukzessive durch ein personalisiertes, digitales &#8222;Recht zur Abholung&#8220; namens „Secure Release Order“ ersetzt.</p>
<p><strong>NAVIS</strong> ist auf das neue IT-System vorbereitet und wird von Beginn an <strong>Teilnehmer der German Ports-Plattform</strong> sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von German Ports <a href="https://germanports.com/">hier.</a></p></div>
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			</div></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Iran-Krieg:  Eingeschränkter Versicherungsschutz für Transporte im Nahen und Mittleren Osten</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/iran-krieg-eingeschraenkter-versicherungsschutz-fuer-transporte-im-nahen-und-mittleren-osten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heino Beimgraben]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2026 07:33:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><em>Diese </em><strong><em>NAVIS</em></strong><em> AKTUELL &#8211;</em> <strong>Information</strong><em> wird </em><strong><em>laufend</em></strong><em> aktualisiert.</em></p>
<p> </p>
<p><u>Update vom 09.04.2026:</u></p>
<p>Bekanntlich hat sich die <strong>Sicherheitslage</strong> für den See- und Luftverkehr im Persischen Golf und rund um die Straße von Hormus seit dem Ausbruch des Irankrieges am 28.02.2026 <strong>extrem verschlechtert</strong>. Trotz der am 08.04.2026 zwischen den USA und dem Iran vereinbarten 2-wöchigen Waffenruhe bleibt die <strong>Sicherheitslage weiterhin volatil</strong> und dynamisch, zumal der Ausgang der Friedensverhandlungen nicht vorhersehbar ist.  </p>
<p>Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage in der Region setzt voraus, dass die USA und Israel einen <strong>dauerhaften und stabilen Frieden</strong> mit dem Iran und dessen Verbündeten &#8211; der Hisbollah im Libanon &#8211; geschlossen haben.</p>
<p>Aufgrund der volatilen Sicherheitslage <strong>schließt</strong> unser Verkehrshaftungsversicherer weiterhin die <strong>Mitversicherung</strong> für Transporte per Seefracht, Luftfracht und Landverkehre im Nahen und Mittleren Osten für die untenstehenden <strong>Risiken und Regionen </strong>weiterhin<strong> aus.</strong></p>
<ul>
<li> </li>
</ul>
<p><u>Stand am 25.03.2026:</u></p>
<p>Bekanntlich hat sich die <strong>Sicherheitslage</strong> für Transporte aufgrund der Kriegssituation im Persischen Golf und rund um die Straße von Hormus <strong>extrem verschlechtert</strong>.</p>
<p>Daher hat unser Verkehrshaftungsversicherer die <strong>Mitversicherung</strong> für Transporte per <strong>Seefracht, Luftfracht </strong>und<strong> Landverkehre</strong> im Nahen und Mittleren Osten für folgende <strong>Risiken gekündigt</strong>:</p>
<ul>
<li><strong>Krieg</strong></li>
<li><strong>Streik / Aufruhr</strong></li>
<li><strong>Beschlagnahme.</strong></li>
</ul>
<p> </p>
<p>Die Aufhebung des Versicherungsschutzes für die oben genannten Gefahren bezieht sich auf folgende Länder und Regionen:</p>
<p><u>A) Ausschluss Länder und / oder Regionen im Nahen und Mittleren Osten:</u></p>
<p><strong>Iran, Irak, Israel, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Katar, Oman, Kuwait, Syrien, Saudi-Arabien, Jemen, Libanon</strong>, einschließlich der Küstengewässer bis zu 12 Seemeilen vor der Küste.</p>
<p><u>B) Ausschluss Seegebiet:</u></p>
<p>Die Versicherung der oben genannten Gefahren ist im <strong>Gebiet des Persischen und Arabischen Golfs</strong> innerhalb der folgenden Begrenzung ausgeschlossen: Seerisiko im Persischen/ Arabischen Golf und den angrenzenden Gewässern, einschließlich des <strong>Golfs von Oman</strong> und der Gewässer westlich der Linie von Omans Hoheitsgrenze vor Kap Al-Hadd bei 22°42.S&#8217;N, 59°54.S&#8217;E nach Nordosten bis zur bei 25°10.S&#8217;N, 61°37.S&#8217;E.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Was folgt daraus für Ihre Verladungen in diese Regionen?</u></strong></p>
<p>1.) Analog zu der Kündigung des Versicherungsschutzes unseres Verkehrshaftungsversicherers <strong>übernehmen wir keinerlei Haftung</strong> für die obig genannten Risiken für Verladungen von und zu den genannten Regionen. Der übrige Versicherungsschutz gilt unverändert fort.</p>
<p>2.)Sofern überhaupt Transporte in dieser Region möglich sind, gelten <strong>analoge Ausschlüsse</strong> zudem für alle <strong>Transportversicherungen</strong>, die Sie über uns abgeschlossen haben.</p>
<p>3.) Verfügen Sie über eine <strong>eigene Transportversicherungs-Police</strong> empfehlen wir Ihnen etwaige Ausschlüsse mit Ihrem Transportversicherer zu prüfen.  </p>
<p>4.) Wir und unser Verkehrshaftungsversicherer werden den Versicherungsmarkt und die politische Lage in den kommenden Tagen und Wochen sondieren und Sie unter NAVIS Aktuell Stelle bezüglich möglicher Wiedereinschlussvarianten informieren.</p>
<p> </p>
<p>Für weitere Rückfragen steht Ihnen Ihr gewohnter NAVIS-Betreuer jederzeit gerne zur Verfügung.  </p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Risikozone Mittlerer Osten &#8211; Update</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/risikozone-mittlerer-osten-update/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sascha Kaminski]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Mar 2026 05:00:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Wir berichteten bereits über den Krieg im Nahen Osten und die Sperrung der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fe_von_Hormus">Straße von Hormus</a>. Zurzeit befinden sich mindestens 25 Schiffe deutscher Reedereien in den Gewässern des <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Persischer_Golf">Persischen Golfs</a>, darunter zwei Kreuzfahrtschiffe mit insgesamt ca. 7.000 Passagieren an Bord. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Schiffe die Region durch Straße von Hormus derzeit nicht verlassen. Zwar gibt es bisher noch keine Kenntnis von Angriffen auf deutsche Schiffe und Seeleute, jedoch gab es bereits Verletzte und Tote bei Angriffen auf die zivile Schifffahrt. Im Hafen von Bahrain wurde ein Öltanker von Geschossen getroffen.</p>
<p>Angesichts der jüngsten Entwicklungen und der zunehmenden Gefährdungslage haben die Reedereien ihre auf dem Weg in diese Region befindlichen Schiffe angewiesen, sich in sichere Schutzgebiete zurückzuziehen. Buchungen in den Nahen Osten wurden bis auf Weiteres ausgesetzt. Die angespannte Lage wird auch zu erhöhten Kosten durch die Erhebung von War Risk / Emergency Conflict Surcharges seitens der Reedereien führen, welche sich je nach Reederei und Containerart auf mehrere 1.000 USD per TEU belaufen können.</p>
<p>Auch die Luftfahrt ist betroffen. Aufgrund der gesperrten Lufträume im Nahen Osten haben mehrere Fluggesellschaften ihre Flüge in die Krisenregion ausgesetzt. In Hamburg fielen am Montag zehn Starts und Landungen von und nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), Doha (Katar), Tel Aviv (Israel) und Erbil (Nordirak)  aus.  Auch hier bleibt die Entwicklung abzuwarten.</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Risikozone Mittlerer Osten</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/risikozone-mittlerer-osten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sascha Kaminski]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Mar 2026 05:00:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Export-See]]></category>
		<category><![CDATA[Import-See]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
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				<div class="et_pb_column et_pb_column_4_4 et_pb_column_8  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et-last-child">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_8  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><p>Seit dem 28. Februar 2026 herrscht im Mittleren Osten Krieg, an dem es verschiedene Beteiligte und noch mehr Betroffene gibt. Dieses führt zu unabsehbaren Folgen.</p>
<p>Derzeit ist die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fe_von_Hormus">Straße von Hormus</a> gesperrt. Dieses ist die einzige Meeresverbindung in den <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Persischer_Golf">Persischen Golf</a>. Hier ist die Schiffsdurchfahrt gesperrt worden. Schiffe können aktuell den Seeweg nicht durchqueren, was für die Weltwirtschaft folgen haben wird. Werden doch etwa 20% des Ölbedarfs in Anliegerstaaten des Golfs verschifft. Obwohl diese im Wesentlichen nach Asien verladen werden, wird es aufgrund der Verknappung zu Preissteigerungen kommen. Auch erste Reedereien haben Risikozuschläge angekündigt.</p>
<p>Aber auch in der Luftfracht sind die Auswirkungen massiv. Nicht nur zahlreiche Flughäfen der Region sind gesperrt, sondern wurden zudem Flugverbotszonen eingerichtet, welche den Überflug verhindern und längeren Routen führen. Die gesamte Gemengelage wird auch in dem Bereich zu einer Kostensteigerung führen.</p>
<p>Bitte kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner bei der NAVIS für weitere Informationen.</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Luftfracht: Verlängerung des REST-Verfahrens in Frankreich bis zum 31.12.2027</title>
		<link>https://www.navis-ag.com/luftfracht-verlaengerung-des-rest-verfahrens-in-frankreich-bis-zum-31-12-2027/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sascha Kaminski]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Jan 2026 05:00:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Das <strong>französische Verkehrsministerium</strong> (Direction générale de l&#8217;Aviation civile, DGAC) hat die <strong>Verlängerung des REST-Verfahrens</strong> für <strong>hermetisch verschlossene Behälter</strong> zumindest bis zum <strong>31. Dezember 2027</strong> beschlossen. Wesentliche Inhalte des Schreibens sind:</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Verlängerung der Übergangsregelung</u></strong><u>: </u></p>
<p>Ursprünglich galt die Übergangsfrist bis zum 30. April 2025 und wurde dann bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Diese wurde nunmehr bis zum <strong>31. Dezember 2027</strong> verlängert.<u></u> Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission weiterhin an einer endgültigen Regelung für die Kontrollverfahren arbeitet und sich deren Entscheidung verzögert.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Automatische Verlängerung bestehender Genehmigungen</u></strong><u>: </u></p>
<p>Bereits erteilte Genehmigungen werden für alle betroffenen Exporteure automatisch verlängert. Es ist keine erneute Antragstellung oder Übersendung von Unterlagen erforderlich. Ein gesondertes Bestätigungsschreiben wird nicht ausgestellt.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Hinweise für Spediteure und Logistikunternehmen:</u></strong></p>
<p>Für Transporteure, die vorgeprüfte Luftfrachtsendungen (von bekannten Versendern oder 3PL-regulierten Agenten) übernehmen, gelten weiterhin die Anforderungen der EU-Verordnung Nr. 2015/1998. Dazu zählen insbesondere Hintergrundüberprüfungen und Sicherheitsunterweisungen des Personals sowie die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung gemäß Anhang 6-E der Verordnung.</p>
<p> </p>
<p><strong><u>Weitere Informationen für Exporteure:</u></strong></p>
<p>Das Schreiben enthält zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen, insbesondere zur <strong>Wahl des Status (bekannter Versender oder 3PL-regulierter Agent)</strong>, zu Kontrollverfahren für unterschiedliche Behältergrößen sowie zur Vorgehensweise bei undurchsichtigen Verpackungen. Für Handelsunternehmen steht eine endgültige Regelung noch aus; hierzu erfolgt eine gesonderte Information, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.</p>
<p> </p>
<p>Vom <strong>Luftfracht-Team der NAVIS </strong>können Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten:</p>
<ul>
<li><strong>Herr Helge Köpfer: </strong>Telefon: (040) 789 48 – 425</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Frau Lena-Marie Wille</strong>: Telefon: (040) 789 48 – 442</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Bild: Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle</p>
<p>Quelle: <a href="https://www.pexels.com/">https://www.pexels.com/</a> / Fotograf: <a href="https://www.pexels.com/de-de/@arturo-eg-22214041/gallery/">Arturo EG</a></p>
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