29. Dez, 2015NAVIS

Ab dem 1. Januar 2016 gibt es eine Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Mit den ADSp 2016 liegt das praxisbewährte Bedingungswerk in einer modernisierten Fassung vor, die an die bestehende Gesetzeslage angepasst wurde und die neuere Rechtsprechung ebenso berücksichtigt wie aktuelle Entwicklungen in der speditionellen Praxis. Auch die Interessen der verladenden Wirtschaft wurden im neuen Bedingungswerk angemessen berücksichtigt.

 Bitte beachten Sie, dass alle deutschen Unternehmen der NAVIS Gruppe mit Wirkung zum 1. Januar 2016 ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016) arbeiten. Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1 Million bzw. 2 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.

Die ADSp 2016 sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aller deutschen Unternehmen der NAVIS Gruppe und Sie können diese im Internet unter www.navis-ag.com/agb einsehen.