15. Feb, 2016Export-See

Ab dem 1. Juli 2016 müssen die Bruttogewichte von beladenen Export – Containern nach einer zertifizierten und zugelassenen Methode rechtzeitig vor Verladung auf das Seeschiff festgestellt und der Reederei und dem Containerterminal übermittelt werden.

Rechtliche Grundlage ist das von der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) beschlossene SOLAS – Übereinkommen (International Convention for the Safety of Life at Sea). Das global geltende Recht wurde in Deutschland durch die „Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern“ in nationales Recht umgesetzt. Unkorrekte Gewichtsangaben von beladenen Containern haben in der Vergangenheit zu Schiffsunfällen geführt. Die neue verbindliche Richtlinie dient somit der Sicherheit von Menschen, Transportmitteln, Ladung und der Umwelt. Ohne ein verifiziertes (bestätigtes) Bruttogewicht (engl. Verified Gross Mass = VGM) darf ab dem 1. Juli 2016 kein beladener Exportcontainer mehr an Bord eines Seeschiffes verladen werden.

Die Verantwortung für die Ermittlung und Dokumentation des verifizierten Bruttogewichtes des beladenen Containers trägt der Verlader (Shipper). Der Verlader muss über geeignete Nachweise verfügen, dass tatsächlich eine Gewichtsverifizierung durchgeführt worden ist. Das dokumentierte verifizierte Bruttogewicht des Containers kann Teil eines Beförderungspapiers oder ein eigenständiges Dokuments sein und muss von einer vom Verlader autorisierten Person unterschrieben werden. Eine elektronische Übermittlung des Dokuments ist auch möglich, dann soll statt einer Unterschrift die Namensangabe ausreichen. In jedem Fall muss in dem Dokument deutlich werden, dass es sich um das verifizierte Bruttogewicht handelt.

Für die Nachweispflicht, nach welcher Methode das Bruttogewicht des Containers bestimmt wurde, sind zwei gleichberechtigte Methoden möglich. Näheres hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich.

(Bild – Copyright: Sascha Kaminski)