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NAVIS - the cargo company - News


11.08.2006
NAVIS erfüllt COMPLIANCE Kriterien

Die NAVIS-Gruppe erfüllt seit dem 01.08.06 die Kriterien der COMPLIANCE Sicherheitsüberprüfungen (auch EG-Antiterrorismus Verordnung).



Die Antiterror-Verordnung der EG hat eine völlig neue Dimension in das europäische Außenwirtschaftsrecht eingeführt. Bislang waren nur Lieferungen in bestimmte, unter Embargo gestellte Länder verboten oder unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Die Verordnung umfasst Listen von Terroristen und terroristischen Organisationen, zu denen keine Geschäftskontakte unterhalten werden dürfen.

 

Es gibt z.Zt. acht verschiedene Listen weltweit, die es gilt mit den eigenen Adressdaten abzugleichen, um sicher zu stellen, dass keine geschäftlichen Kontakte mit den dort Aufgeführten stattfinden. Sinn und Zweck ist es, die Verdächtigen wirtschaftlich auszutrocknen.

 

Für die Spedition- und Logistikbranche bedeutet dies, dass alle am Transport beteiligten Adressdaten  (vom Exporteur, LKW-Unternehmer, Banken, Kaibetriebe, Reeder, Empfänger etc.) zeitnah, nämlich vor dem Transport, überprüft werden müssen!

 

Damit dieser Vorgang (Compliance-Check) schnell und zuverlässig während des normalen Tagesablaufes überhaupt durchführbar ist, hat sich die NAVIS Consulting & Computer Services GmbH intensive Gedanken gemacht und das Projekt zusammen mit den Software-Häusern:

 

RETECO Datentechnik GmbH (www.reteco.de)

sowie

Humpert und Kneer Datensysteme GmbH (www.humpert-kneer.de)

 

erfolgreich implementiert! 

 

Die NAVIS-Gruppe und die Firmen der "Sea Transport Alliance" gehören somit zu den ersten deutschen Speditionsunternehmen, die erfolgreich ein funktionstüchtiges elektronisches COMPLIANCE-System eingeführt haben.



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